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BFH, 14.06.1963 - III 105/60 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtswidrigkeit einer Schadensermäßigungs-Versagung durch das Finanzamt gegenüber einem beschränkt Abgabepflichtigen bei dessen Weigerung, Angaben über sein Gesamtvermögen zu machen - Anforderungen an eine Rechtsmittelbelehrung gegenüber einem Ausländer mit dem Inhalt ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 77, 349
- BStBl III 1963, 447
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 10.05.1963 - III 106/60 U
Verletzung der Eigentumsgarantie durch die Vermögensabgabe und Befreiung der …
Auszug aus BFH, 14.06.1963 - III 105/60 U
Der erkennende Senat hat in dem Urteil III 106/60 U vom 10. Mai 1963 (BStBl 1963 III S. 415) ebenfalls entschieden, daß die Angehörigen der Vereinten Nationen ab 1. April 1955 zur Vermögensabgabe heranzuziehen sind, und eine Befreiung über die ersten 6 Jahre, d.h. über den 31. März 1955 hinaus, nicht vorgesehen ist. - BFH, 22.08.1956 - II 97/56 U
Fehlerhafte oder irreführende Rechtmittelbelehrung durch das Finanzamt - …
Auszug aus BFH, 14.06.1963 - III 105/60 U
Eine Rechtsmittelbelehrung muß so beschaffen sein, daß auch ein rechtsunkundiger Steuerpflichtiger ohne Kenntnis von den in der Rechtsmittelbelehrung nicht erwähnten Vorschriften aus dieser selbst eindeutig das entnehmen kann, was für ihn zur Einhaltung der Form und Frist der Einlegung des Rechtsmittels erforderlich ist (vgl. auch Entscheidung des Bundesfinanzhofs II 97/56 U vom 22. August 1956, BStBl 1956 III S. 296, Slg. Bd. 63 S. 253).
- BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63
Kriegsfolgelasten II
Beschränkt wie unbeschränkt Abgabepflichtige erhielten nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 14. Juni 1963 - III 105/60 U -, BStBl. III S. 447) keine Ermäßigung der Vermögensabgabe wegen Kriegsschäden gemäß §§ 39, 47 Abs. 3 LAG, wenn sie Angaben über ihr ausländisches Vermögen verweigerten.