Weitere Entscheidung unten: BFH, 27.09.1963

Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 22.04.1965 - III 135/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,12565
VG Karlsruhe, 22.04.1965 - III 135/61 (https://dejure.org/1965,12565)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.04.1965 - III 135/61 (https://dejure.org/1965,12565)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. April 1965 - III 135/61 (https://dejure.org/1965,12565)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,12565) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 27.09.1963 - III 135/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,10040
BFH, 27.09.1963 - III 135/61 (https://dejure.org/1963,10040)
BFH, Entscheidung vom 27.09.1963 - III 135/61 (https://dejure.org/1963,10040)
BFH, Entscheidung vom 27. September 1963 - III 135/61 (https://dejure.org/1963,10040)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,10040) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 09.12.1998 - IV B 22/98

    Amtsermittlungspflicht des FA; Mitwirkungspflicht des Stpfl.

    Denn das FA muß die darin dokumentierten Tatsachen als bekannt gegen sich gelten lassen, wenn es erkennt oder bei einigermaßen sorgfältiger Bearbeitung hätte erkennen müssen, daß es weitere Ermittlungen vorzunehmen und dazu sog. Kellerakten zuziehen muß (so bereits das BFH-Urteil vom 27. September 1963 III 135/61, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1964, 89).
  • BFH, 12.08.1999 - VIII B 12/99

    Grundsätzliche Bedeutung - Darlegungserfordernis - Klärungsbedürftigkeit - Inhalt

    Der BFH hat hierzu entschieden, die zuständige Finanzbehörde müsse den Inhalt der archivierten Akten nur dann als bekannt gegen sich gelten lassen, wenn zur Hinzuziehung dieser Akten nach den Umständen des Falles, insbesondere nach dem Inhalt der zu bearbeitenden Steuererklärung oder der präsenten Akten, eine besondere Veranlassung bestand mit der Folge, daß in dem Unterlassen der Hinzuziehung eine Verletzung der Ermittlungspflicht (§ 88 der Abgabenordnung --AO 1977--) gesehen werden müßte (BFH-Urteile vom 27. September 1963 III 135/61, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1964, 89; vom 13. Juli 1990 VI R 109/86, BFHE 161, 11, BStBl II 1990, 1047; vom 11. Februar 1998 I R 82/97, BFHE 185, 568, BStBl II 1998, 552).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht