Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 22.04.1965 - III 135/61 |
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Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 22.04.1965 - III 135/61
- BVerwG, 09.12.1965 - V B 138.65
- BVerwG, 18.10.1967 - V C 3.66
Rechtsprechung
BFH, 27.09.1963 - III 135/61 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 09.12.1998 - IV B 22/98
Amtsermittlungspflicht des FA; Mitwirkungspflicht des Stpfl.
Denn das FA muß die darin dokumentierten Tatsachen als bekannt gegen sich gelten lassen, wenn es erkennt oder bei einigermaßen sorgfältiger Bearbeitung hätte erkennen müssen, daß es weitere Ermittlungen vorzunehmen und dazu sog. Kellerakten zuziehen muß (so bereits das BFH-Urteil vom 27. September 1963 III 135/61, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1964, 89). - BFH, 12.08.1999 - VIII B 12/99
Grundsätzliche Bedeutung - Darlegungserfordernis - Klärungsbedürftigkeit - Inhalt …
Der BFH hat hierzu entschieden, die zuständige Finanzbehörde müsse den Inhalt der archivierten Akten nur dann als bekannt gegen sich gelten lassen, wenn zur Hinzuziehung dieser Akten nach den Umständen des Falles, insbesondere nach dem Inhalt der zu bearbeitenden Steuererklärung oder der präsenten Akten, eine besondere Veranlassung bestand mit der Folge, daß in dem Unterlassen der Hinzuziehung eine Verletzung der Ermittlungspflicht (§ 88 der Abgabenordnung --AO 1977--) gesehen werden müßte (BFH-Urteile vom 27. September 1963 III 135/61, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1964, 89; vom 13. Juli 1990 VI R 109/86, BFHE 161, 11, BStBl II 1990, 1047; vom 11. Februar 1998 I R 82/97, BFHE 185, 568, BStBl II 1998, 552).