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   RG, 25.01.1935 - III 151/34   

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https://dejure.org/1935,500
RG, 25.01.1935 - III 151/34 (https://dejure.org/1935,500)
RG, Entscheidung vom 25.01.1935 - III 151/34 (https://dejure.org/1935,500)
RG, Entscheidung vom 25. Januar 1935 - III 151/34 (https://dejure.org/1935,500)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist es zulässig, daß der Beamte einem Gläubiger die -- sei es unwiderrufliche, sei es widerrufliche -- Ermächtigung erteilt, Ansprüche aus seinem Dienstverhältnis, soweit sie der Pfändung nicht unterworfen sind, für eigene Rechnung und im eigenen Interesse geltend zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 146, 398
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 10.12.1951 - GSZ 3/51

    Unfallrentenansprüche - § 400 BGB, teleologische Reduktion des Abtretungsverbots

    Abtretungen und Verpfändungen unpfändbarer Forderungen verstoßen gegen ein gesetzliches Verbot und sind deshalb nichtig (§ 134 BGB; vgl Motive zu dem Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs Bd II S 123; RGZ 76, 204 [208 f]; 94, 137; 106, 205 [206]; 133, 249 [256]; 146, 398 [401]; RG JW 1917, 34 f).

    Während sich der VI. Zivilsenat des Reichsgerichts in der Entscheidung vom 20. April 1931 (HRR 1931 Nr. 1608) noch auf die Entscheidung RGZ 94, 137 bezogen hat, hat der III. Zivilsenat des Reichsgerichts in der Entscheidung vom 25. Januar 1935 (RGZ 146, 398 [401] jede Einziehungsermächtigung - nicht nur die widerrufliche (RGZ 133, 249), sondern auch die unwiderrufliche - bei unpfändbaren Forderungen grundsätzlich abgelehnt.

  • LAG Köln, 04.04.2019 - 6 Sa 444/18

    Pilot; Forbildungskosten; Musterberechtigung; Flugmuster; Eigenkündigung;

    Diese Vorschrift ist zwingend (schon Reichsgericht v. 25.01.1935 - III 151/34 -, RGZ 146, 398-404).
  • BGH, 10.02.1994 - IX ZR 55/93

    Rechtsfolgen des Vollstreckungsverbots; Abtretung von Gehaltsansprüchen

    Danach sollen die in dieser Norm gemeinten Vorschriften den Berechtigten gegen eine Veräußerung solcher Forderungen schützen, die ihm und seiner Familie den notwendigen Lebensunterhalt sichern sollen, und zugleich im öffentlichen Interesse verhindern, daß der Berechtigte und seine Familie der öffentlichen Fürsorge anheim fallen (vgl. RGZ 106, 205, 206; 133, 249, 256; 146, 398, 401, BGHZ 4, 153, 154 f; BGB-RGRK/Weber aaO § 400 Rdn. 6; MünchKomm-BGB/Roth, 2. Aufl. § 400 Rdn. 2; Palandt/Heinrichs aaO § 400 Rdn. 1; Soergel/Zeiss aaO § 400 Rdn. 1; Staudinger/Kaduk aaO § 400 Rdn. 2, 3).
  • BGH, 10.05.1989 - IVa ZR 60/88

    Anforderungen an eine Vermittlungstätigkeit bei Geltendmachung des Anspruchs auf

    Soweit in der Rechtsprechung und im Schrifttum gegenüber einer Abtretung der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung zugelassen wird (RGRK-Weber 12. Aufl. § 389 Rdn. 64; BGHZ 23, 53, 55 [BGH 20.12.1956 - VII ZR 279/56]; RGZ 146, 398, 402), handelt es sich um andere Fälle.
  • BGH, 20.12.1956 - VII ZR 279/56

    Abtretung von Lohnforderungen

    Zwar ist der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit der Abtretung für den Schuldner, wie auch der von der Revision angeführten, im übrigen jedoch einen wesentlich anders liegenden Sachverhalt betreffenden Entscheidung in RGZ 146, 398 [402] entnommen werden kann, nicht schlechterdings unbeachtlich.
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