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   FG Nürnberg, 25.07.2001 - III 164/98   

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https://dejure.org/2001,10158
FG Nürnberg, 25.07.2001 - III 164/98 (https://dejure.org/2001,10158)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 25.07.2001 - III 164/98 (https://dejure.org/2001,10158)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Juli 2001 - III 164/98 (https://dejure.org/2001,10158)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
    Aufwendungen eines Lehrers für NLP (Neuro-Linguistisches Programmieren) Kurs als Werbungskosten abziehbar

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen eines Lehrers für NLP (Neuro-Linguistisches Programmieren) Kurs als Werbungskosten abziehbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1545
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 17.07.1992 - VI R 12/91

    Werbungskosten durch Psychoanalyse bei Diplom-Psychologin

    Auszug aus FG Nürnberg, 25.07.2001 - III 164/98
    Wie im o. g. BFH-Urteil zur Psychologin ausgeführt (BStBl II 1992, 1036) kann eine Fortbildung beruflich veranlasst sein, die auch die Persönlichkeit des Steuerpflichtigen berührt, wenn dies zur Berufsausübung nötig ist.
  • BFH, 06.03.1995 - VI R 76/94

    Auch bei Bildungsurlaub kein Werbungskostenabzug der Aufwendungen für nicht

    Auszug aus FG Nürnberg, 25.07.2001 - III 164/98
    Aufwendungen, die den Beruf oder die Tätigkeit des Steuerpflichtigen fördern und zugleich der Lebensführung dienen, sind nur dann als Werbungskosten abziehbar, wenn die berufliche Veranlassung bei weitem überwiegt und private Gesichtspunkte keine oder nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen (vgl. m. w. N. BFH-Urteil vom 6.3. 1995 VI R 76/94, BStBl II 1995, 393).
  • FG Baden-Württemberg, 03.12.1997 - 7 K 55/96

    Steuerliche Abzugsfähigkeit der Kosten für die Ausbildung zum Practitioner in

    Auszug aus FG Nürnberg, 25.07.2001 - III 164/98
    Die Finanzgerichte haben die Kosten für NLP-Kurse unterschiedlich beurteilt (anerkannt, FG Köln EFG 1999, 599 für Dipl.-Sozialpädagogin; ablehnend FG Bad.-Württemberg EFG 1998, 639 für Lehrerin und FG Rhl.-Pfalz EFG 1998, 180 für Arzt).
  • FG Köln, 13.01.1999 - 4 K 9082/97
    Auszug aus FG Nürnberg, 25.07.2001 - III 164/98
    Die Finanzgerichte haben die Kosten für NLP-Kurse unterschiedlich beurteilt (anerkannt, FG Köln EFG 1999, 599 für Dipl.-Sozialpädagogin; ablehnend FG Bad.-Württemberg EFG 1998, 639 für Lehrerin und FG Rhl.-Pfalz EFG 1998, 180 für Arzt).
  • BFH, 28.08.2008 - VI R 35/05

    Aufwendungen für NLP- und Supervisionskurse können zu Werbungskosten führen

    Im Rahmen der vom FG vorzunehmenden Gesamtwürdigung sind dabei Feststellungen zu den Lehrinhalten und ihrer konkreten Anwendung in der beruflichen Tätigkeit, zum Ablauf des Lehrgangs sowie zu den teilnehmenden Personen als Indizien für die berufliche Veranlassung von besonderer Bedeutung (BFH-Urteile vom 20. September 1996 VI R 40/96, BFH/NV 1997, 110; in BFH/NV 2002, 182; FG Nürnberg, Urteil vom 25. Juli 2001 III 164/98, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2001, 1334).
  • BFH, 22.05.2002 - VIII R 74/01

    Bezüge und Kosten bei Au-pair-Tätigkeit

    Er hat damit auch entschieden, dass Aufwendungen für eine zeitlich beschränkte doppelte Haushaltsführung bei Ledigen im Rahmen von § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG nicht zu berücksichtigen sind (MIT in DStRE 2001, 1334).
  • FG Berlin, 21.03.2003 - 10 K 10104/02

    Kindergeld: Bezüge aus einer Au-pair-Tätigkeit in den USA

    Er hat damit auch entschieden, dass Aufwendungen für eine zeitlich beschränkte doppelte Haushaltsführung bei Ledigen im Rahmen von § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG nicht zu berücksichtigen sind (MIT in DStRE 2001, 1334 [FG Nürnberg 25.07.2001 - III 164/98] ) .
  • FG München, 28.07.2005 - 15 K 4588/03

    Teilnahme einer evangelischen Pfarrerin und Religionslehrerin an Seminaren

    Erfolgt die Teilnahme an einem NLP-Kurs auf Veranlassung und zumindest teilweise auf Kosten des Arbeitgebers, entstammen die Teilnehmer aus einem einheitlichen beruflichen Umfeld und besteht die Zielsetzung des Seminars in der Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit im Berufsleben oder aus konkreten, spezifischen Berufsinhalten, so wird ein ausreichender Zusammenhang mit den Erwerbseinkünften angenommen (vgl. FG München Urteil vom 9. Dezember 2003, EFG 2004, 488, angefochten mit Revision zum BFH Az.: VI R 4/04; FG Nürnberg Urteil vom 25. Juli 2001, EFG 2001, 1545; FG Köln Urteil vom 13. Januar 1999, EFG 1999, 599).
  • FG München, 09.12.2003 - 13 K 5074/00

    Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit durch NLP-Kurse als berufliche

    Die Kommunikationsfähigkeit und deren Verbesserung umfasst so unterschiedliche Berufe und Berufsgruppen, dass in der Streitsache dem Erfordernis der homogenen Teilnehmergruppe Genüge getan ist (vgl. Finanzgericht Nürnberg, Urteil vom 25. Juni 2001 - III 164/98, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungen -DStRE- 2001, 1334 unter 2. a).
  • FG München, 20.10.2004 - 1 K 1236/04

    Werbungskostenabzug bei Teilnahme einer bei einer Steuerberatungsgesellschaft

    Maßgeblicher Gesichtspunkt für die ebenfalls stattgebende Entscheidung des FG Nürnberg vom 25. Juli 2001 III 164/98 (EFG 2001, 1545) waren die Tätigkeit des Klägers im pädagogischen Bereich sowie die homogene Zusammensetzung des Teilnehmerkreises.
  • FG Baden-Württemberg, 04.09.2003 - 10 K 217/00

    Nlp-Kurse einer Sekretärin; Einkommensteuer 1998

    Soweit das Finanzgericht Nürnberg mit Urteil vom 25. Juli 2001 III 164/98 (EFG 2001, 1545) und das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 13. Januar 1999 4 K 9082/97 (EFG 1999, 599) die Abziehbarkeit von Aufwendungen für nlp-Lehrgänge bejaht haben, beruhen diese Entscheidungen darauf, dass die entsprechenden Veranstaltungen auf die konkreten beruflichen Bedürfnisse der Steuerpflichtigen ausgerichtet waren und das Erfordernis der Homogenität des Teilnehmerkreises jeweils erfüllt war.
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