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   FG Münster, 15.03.1978 - III 1954/77 Erb   

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FG Münster, 15.03.1978 - III 1954/77 Erb (https://dejure.org/1978,14196)
FG Münster, Entscheidung vom 15.03.1978 - III 1954/77 Erb (https://dejure.org/1978,14196)
FG Münster, Entscheidung vom 15. März 1978 - III 1954/77 Erb (https://dejure.org/1978,14196)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1978, 602
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • FG Köln, 08.05.2001 - 9 K 4175/99

    Ausübung des Auswahlermessens bei der Inanspruchnahme von Schenker oder

    Dabei kann der Senat offen lassen, ob in den Fällen, in denen der Schenker die Steuer unstreitig gemäß § 10 Abs. 2 ErbStG übernommen hat, das Ermessen der Finanzbehörde dahin eingeengt wird, den Beschenkten, sofern nicht besondere Gründe, wie etwa Mittellosigkeit des Schenkers, vorliegen, nicht zu beanspruchen (vgl. hierzu FG Münster, Urteil vom 15. März 1978 III 1954/77 Erb, EFG 1978, 602).
  • FG Köln, 04.06.2002 - 9 K 2513/98

    Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch notariellen Ehevertrag; Entstehung

    Dabei kann der Senat dahinstehen lassen, ob er der Auffassung des FG Rheinland - Pfalz (Urteil vom 23. März 2001, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 2001, 765) folgt, das einen Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen beiderseitigen Irrtums über die Höhe der Steuerlast unter bestimmten Voraussetzungen bejaht, oder ob er sich der dies verneinenden Gegenansicht des FG Münster (Urteil vom 15. März 1978 III 1954/77, EFG 1978, 602) anschließt.
  • FG Münster, 08.12.2005 - 3 K 6936/01

    Rechtmäßigkeit einer Schenkungsteuerfestsetzung gegen den Beschenkten bei

    Dabei kann der Senat offen lassen, ob in Fällen, in denen der Schenker die Schenkungsteuer übernommen hat, das Ermessen des FA dahin eingeengt wird, den Beschenkten, sofern nicht besondere Gründe, wie etwa Mittellosigkeit des Schenkers, vorliegen, nicht in Anspruch zu nehmen (vergl. FG Münster, Urteil vom 15.03.1978 III 1954/77 Erb, EFG 1978, 602).
  • FG Hessen, 19.09.2013 - 1 K 1072/10

    Erhöhung des Zuwendungsbetrags bei nachträglicher Übernahme der Schenkungsteuer;

    Insoweit bestehen - wie die Klägerseite zu Recht vorträgt - wesentliche Unterschiede zu dem Sachverhalt des vom Finanzgericht (FG) Münster mit Urteil vom 15. März 1978 (III 1954/77 Erb, Entscheidungen de Finanzgerichte - EFG - 1978, 648) entschiedenen Rechtsstreits.
  • FG Münster, 08.12.2005 - 3 K 6935/01

    Bestimmung des Schenkungsteuerschuldners bei Übernahme der Schenkungsteuer durch

    Dabei kann der Senat offen lassen, ob in Fällen, in denen der Schenker die Schenkungsteuer übernommen hat, das Ermessen des FA dahin eingeengt wird, den Beschenkten, sofern nicht besondere Gründe, wie etwa Mittellosigkeit des Schenkers, vorliegen, nicht in Anspruch zu nehmen (vergl. FG Münster, Urteil vom 15.03.1978 III 1954/77 Erb, EFG 1978, 602).
  • FG München, 07.10.1996 - 4 V 1425/96

    Antrag auf Aufhebung der Vollziehung des Schenkungssteuer - Bescheids;

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