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FG Schleswig-Holstein, 10.08.2000 - III 248/99 |
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FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 10. August 2000 - III 248/99 (https://dejure.org/2000,16973)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Verlängerung einer Kraftfahrzeugsteuer-Befreiung durch
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Verlängerung einer Kraftfahrzeugsteuer-Befreiung durch Stilllegung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 10.08.2000 - III 248/99
- BFH, 12.06.2001 - VII R 74/00
Papierfundstellen
- EFG 2001, 108
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- FG Münster, 13.07.1999 - 13 K 893/99
Dauer der Steuerbefreiung nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz nach vorübergehender …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 10.08.2000 - III 248/99
Der Senat schließt sich der letztgenannten Auslegung an (so auch Finanzgericht Münster, Urteil vom 13. Juli 1999 13 K 893/99 Kfz, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 1100; Recktenwald, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht - UVR - 1997, 185, 187).Daher erscheint es auch systematisch richtig, dass die Steuerersparnis im Fall einer vorübergehenden Stilllegung durch § 3b Abs. 1 Satz 4 Halbs. 2 KraftStG gemindert wird (so auch Finanzgericht Münster, Urteil vom 13. Juli 1999 13 K 893/99 Kfz, a. a. O.).
- BFH, 23.05.2006 - VII R 27/05
Erstzulassung im Kraftfahrzeugsteuerrecht - Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens …
Aus einem ähnlichen Grund verlängern Zeiten der Stilllegung eines (rechtzeitig) zugelassenen Fahrzeugs oder der negative Betriebszeitraum eines mit Saisonkennzeichen zugelassenen PKW die Dauer der Steuerbefreiung nicht (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 12. Juni 2001 VII R 74/00, BFHE 195, 433, BStBl II 2001, 615 --Stilllegung--; vom 13. Januar 2005 VII R 12/04, BFHE 208, 315, BStBl II 2005, 365 --Saisonkennzeichen--), denn auch bei diesen Fahrzeugen wird der Förderzweck tendenziell nicht in dem gleichen Maß erreicht wie bei durchgehend betriebenen PKW (Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 10. August 2000 III 248/99, Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 108).