Rechtsprechung
   FG Thüringen, 08.11.2000 - III 341/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22310
FG Thüringen, 08.11.2000 - III 341/98 (https://dejure.org/2000,22310)
FG Thüringen, Entscheidung vom 08.11.2000 - III 341/98 (https://dejure.org/2000,22310)
FG Thüringen, Entscheidung vom 08. November 2000 - III 341/98 (https://dejure.org/2000,22310)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,22310) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung von Wanderwegesystemen eines Kurbetriebes als unbewegliches Wirtschaftsgut; Voraussetzung für das Vorliegen einer Betriebsvorrichtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Investitionszulagenrechtliche Einordnung von Wanderwegesystemen eines Kurbetriebes als unbewegliches Wirtschaftsgut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 10.10.1990 - II R 171/87

    Neuwagenabstellplätze sind keine Betriebsvorrichtungen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 26.06.1992 - III R 43/91

    Voraussetzungen des Vorliegens von Einbauten als aktivierungspflichtiger

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • FG Niedersachsen, 20.03.2020 - 6 K 18/17

    Ermittlung des Umfangs eines von der Klägerin geführten Betriebes gewerblicher

    Das Thüringer Finanzgericht habe Wirtschaftsgüter wie einen Aussichtsturm, Tennisplätze, Wanderhütten, Kurpark und Teich sowie ein Wanderwegsystem einem BgA Kurbetrieb zugeordnet (Thüringer Finanzgericht, Urteil vom 08. November 2000 III 341/98, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2001, 230).

    Das Thüringer Finanzgericht hat zum Begriff des Kurbetriebs (in einem die Investitionszulage betreffenden Fall) entschieden, der Kurbetrieb werde unmittelbar durch Einrichtungen wie Bäder, Sauna, Schwimmbecken, Therapieeinrichtungen, Fitnessgeräte, Apparaturen für einzelne Anwendungen etc. betrieben, jedoch nicht durch die Wege (Thüringer Finanzgericht, Urteil vom 8. November 2000 III 341/98, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht