Rechtsprechung
FG Thüringen, 08.11.2000 - III 341/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einordnung von Wanderwegesystemen eines Kurbetriebes als unbewegliches Wirtschaftsgut; Voraussetzung für das Vorliegen einer Betriebsvorrichtung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Investitionszulagenrechtliche Einordnung von Wanderwegesystemen eines Kurbetriebes als unbewegliches Wirtschaftsgut
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BFH, 10.10.1990 - II R 171/87
Neuwagenabstellplätze sind keine Betriebsvorrichtungen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 26.06.1992 - III R 43/91
Voraussetzungen des Vorliegens von Einbauten als aktivierungspflichtiger …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71
Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 25.08.1989 - III R 17/84
1. Silo zur Speicherung von Produktionsabfall ist auch dann Betriebsvorrichtung, …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 09.04.1997 - II R 95/94
Für die Frage, ob eine von einem Mieter hergestellte Bodenbefestigung (Parkplatz) …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 11.12.1987 - III R 191/85
Schallschutzdecke einer Bar keine Betriebsvorrichtung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 11.12.1991 - II R 14/89
Schwimmbecken sind bei Hotelbetrieben keine Betriebsvorrichtung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 09.12.1988 - III R 133/84
Einordnung von Bodenbefestigungen in einem Tanklager unter dem Gesichtspunkt von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 19.02.1974 - VIII R 20/73
Bodenbefestigung ist in der Regel keine Betriebsvorrichtung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Mecklenburg-Vorpommern, 11.10.1995 - 2 K 163/94 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Niedersachsen, 20.03.2020 - 6 K 18/17
Ermittlung des Umfangs eines von der Klägerin geführten Betriebes gewerblicher …
Das Thüringer Finanzgericht habe Wirtschaftsgüter wie einen Aussichtsturm, Tennisplätze, Wanderhütten, Kurpark und Teich sowie ein Wanderwegsystem einem BgA Kurbetrieb zugeordnet (Thüringer Finanzgericht, Urteil vom 08. November 2000 III 341/98, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2001, 230).Das Thüringer Finanzgericht hat zum Begriff des Kurbetriebs (in einem die Investitionszulage betreffenden Fall) entschieden, der Kurbetrieb werde unmittelbar durch Einrichtungen wie Bäder, Sauna, Schwimmbecken, Therapieeinrichtungen, Fitnessgeräte, Apparaturen für einzelne Anwendungen etc. betrieben, jedoch nicht durch die Wege (Thüringer Finanzgericht, Urteil vom 8. November 2000 III 341/98, juris).