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   BFH, 02.02.1962 - III 431/59   

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https://dejure.org/1962,11246
BFH, 02.02.1962 - III 431/59 (https://dejure.org/1962,11246)
BFH, Entscheidung vom 02.02.1962 - III 431/59 (https://dejure.org/1962,11246)
BFH, Entscheidung vom 02. Februar 1962 - III 431/59 (https://dejure.org/1962,11246)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 12.08.1999 - VII R 92/98

    Abrechnungsbescheid über Säumniszuschläge

    Zum Umfang der Mitwirkungspflicht des Steuerpflichtigen bei dem Begehren auf Erteilung eines Abrechnungsbescheides hat die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs in den Entscheidungen vom 3. Mai 1933 IV A 289/32 (RFHE 33, 145, RStBl 1933, 452) und vom 20. März 1935 IV A 19/35 (RStBl 1935, 597, 598) und später (inzident) der BFH in den Urteilen vom 2. Februar 1962 III 431/59 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1962, 314) und vom 8. Juni 1966 VII 293/64 (BFHE 86, 409, BStBl III 1966, 563) entschieden, daß der Steuerpflichtige den seiner Ansicht nach verwirklichten Steueranspruch so genau bestimmen muß, daß das FA in der Lage ist zu beurteilen, welche konkreten Zahlungsverpflichtungen gemeint sind; so müsse er z.B. nach Möglichkeit Art, Entstehungszeitpunkt, Geldbetrag, Fälligkeit und Erlöschensgrund für jeden einzelnen Anspruch gesondert angeben (so auch Tipke/Kruse, a.a.O., § 218 AO 1977 Rz. 6, und Schuhmann, Der Abrechnungsbescheid, Betriebs-Berater 1988, 739, 741).
  • BFH, 22.07.1986 - VII R 10/82

    Ein Abrechnungsbescheid kann nicht mit Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung

    Daraus folgt, daß Gründe, die gegen die Steuerfestsetzung selbst erhoben werden, nicht im Abrechnungsverfahren geltend gemacht werden können (vgl. Urteile des BFH vom 5. Februar 1970 IV R 244/67, BFHE 98, 400, BStBl II 1970, 444; vom 2. Februar 1962 III 431/59, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1962, 314; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 12. Aufl., § 218 AO 1977 Tz. 5; Dumke in Schwarz, Kommentar zur Abgabenordnung, § 218 Rdnr. 6; Baumdicker, Der Erlaß eines Abrechnungsbescheides nach § 218 Abs. 2 AO 1977, Deutsche Steuer-Zeitung - DStZ - 1982, 188, 190).
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