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   FG Hamburg, 27.09.2001 - III 458/01   

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    Keine AdV bei Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden zeitlichen Begrenzung des Werbungskostenabzugs

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • EFG 2003, 239



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Wird zitiert von ... (2)  

  • FG Hamburg, 24.01.2003 - III 384/02  

    Keine AdV bei Einkünften aus privaten Wertpapier-Veräußerungsgeschäften:

    b) Dem Individualanspruch auf vorläufigen Rechtsschutz kann deshalb nur dann der Vorrang vor dem rechtsstaatlichen Erfordernis eines allgemeinen Normenvollzugs eingeräumt werden, wenn durch die vorläufige Vollziehung irreparable Nachteile drohten oder das zu versteuernde Einkommen abzüglich der darauf zu entrichtenden Steuer unter dem sozialhilferechtlich garantierten Existenzminimum läge (BFH-Entscheidungen vom 19. August 1994 X B 318, 319/93, BFH/NV 1995, 143; vom 25. Juli 1991 III B 555/90, BFHE 164, 570 , BStBl II 1991, 876 ; Senatsbeschluss vom 27. September 2001 III 458/01, Datev, Juris).
  • FG Hamburg, 22.09.2006 - 3 V 193/06  

    Grundsteuer: Besteuerung des selbstgenutzten Wohneigentums

    Danach kommt es nicht mehr auf das sonst für eine AdV wegen verfassungsrechtlicher Zweifel erforderliche besondere Interesse an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes an (vgl. rechtskräftige Senatsbeschlüsse vom 27. September 2001, III 458/01, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2003, 239 ; vom 24. Januar 2003, III 384/02, EFG 2003, 713 , Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 2003, 617 ).
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