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   RG, 06.07.1933 - III 598/33   

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RG, 06.07.1933 - III 598/33 (https://dejure.org/1933,19)
RG, Entscheidung vom 06.07.1933 - III 598/33 (https://dejure.org/1933,19)
RG, Entscheidung vom 06. Juli 1933 - III 598/33 (https://dejure.org/1933,19)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Unter welchen Voraussetzungen begeht der Gläubiger Untreue gegenüber einem Schuldner, der ihm eine Forderung gegen einen Dritten zur Sicherung abgetreten hat? 2. Liegt straflose Nachtat vor, wenn die Sicherungsabtretung durch Betrug erlangt worden ist?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 67, 273
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 19.08.2015 - 1 StR 334/15

    Betrug (Vermögensschaden: Prinzip der Gesamtsaldierung, Berechnung des Schadens,

    Die Aufhebung des Schuldspruchs wegen Betrugs zieht auch die Aufhebung der tateinheitlich abgeurteilten Untreue und des Strafausspruchs nach sich (vgl. zum Verhältnis Betrug und Untreue RG, Urteil vom 6. Juli 1933 - III 598/33, RGSt 67, 273 ff.; BGH, Urteile vom 22. April 1954 - 4 StR 807/53, BGHSt 6, 67, 68 und vom 22. Juli 1970 - 3 StR 237/69, BGHSt 23, 304, 306; Beschluss vom 20. September 2000 - 3 StR 19/00, NStZ 2001, 195, 196; Urteil vom 16. Dezember 2010 - 4 StR 492/10, NStZ 2011, 280, 281).
  • BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53
    Eine andere rechtliche Beurteilung haben nur solche Fälle gefunden, in denen der Täter das Vermögen verschiedener Personen geschädigt (vgl. RGSt. 73, 6, 8; RG DR 1940, 792 Nr. 7) oder den durch den Betrug entstandenen Schaden erweitert oder vertieft hatte (RGSt. 67, 273, 275).
  • BGH, 25.11.1992 - 3 StR 520/92

    Nichtdurchführbarkeit der Tat auf Grund der Hilferufe der überfallenen

    Für die Festsetzung der neuen Einzelstrafe weist der Senat darauf hin, daß es mit dem Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) vereinbar ist, sie so zu bemessen, daß sie die Höhe der beiden durch sie ersetzten Einzelstrafen (jeweils neun Jahre Freiheitsstrafe) im Rahmen der früheren Gesamtstrafe übersteigt (vgl. RGSt 62, 61, 63; 67, 273, 275 f.; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 331 Rdn. 59 m.w.N.).
  • BGH, 07.03.1989 - 5 StR 575/88

    Rechtliche Wirkungen der Aufhebung von Einzelstrafen zur Ermöglichung der

    § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO steht im übrigen einer Erhöhung der bisherigen Einsatzstrafe wegen Betruges nicht entgegen (vgl. RGSt 62, 61, 63; 67, 273, 276; BGH, Beschl. v. 8. Mai 1980 - 3 StR 170/80 (S) - bei Holtz MDR 1980, 988; BGH, Beschl. v. 6. Februar 1985 - 3 StR 539/84 - Gollwitzer in Löwe- Rosenberg, StPO, 24. Aufl. 1988, Rdnr. 59 zu § 331; Pikart in KK, 2. Aufl. 1987, Rdnr. 30 zu § 358 StPO).
  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 536/85

    Rücktritt vom beendeten Versuch eines Tötungsdelikts - Anzeichen für eine

    Hinsichtlich des Verbots der Schlechterstellung gemäß § 358 Abs. 2 Satz 1 StGB, das nur eine Verschärfung der Rechtsfolgen, nicht des Schuldspruchs (also eine Verurteilung wegen versuchten Mordes gemäß §§ 211 Abs. 2, 22, 23 StGB) ausschließt (vgl. Pikart in KK, Rdn. 18 zu § 358 StPO), weist der Senat darauf hin, daß das Geschehen nach der Vergewaltigung, das bisher als gefährliche Körperverletzung und versuchter Totschlag rechtlich eingeordnet wurde, mit keiner höheren Strafe als acht Jahren geahndet werden kann (RGSt 62, 61, 63, 74, 75; 67, 273, 275, 276; BGH bei Holtz MDR 1980, 988 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78]; Pikart aaO Rdn. 30 zu § 358 StPO; Ruß in KK, Rdn. 3 zu § 331 StPO).
  • BGH, 28.02.1978 - 1 StR 671/77

    (Beihilfe) zur Untreue - Verstoß gegen Gebot der Bindung des Untergerichts -

    Daher führt auch der Abschluß von Sicherungsverträgen nicht ohne weiteres zu der Folge, daß dem Sicherungsnehmer gegenüber dem Sicherungsgeber Treupflichten der bezeichneten Art obliegen (vgl. hierzu einerseits RGSt 62, 58; 67, 273, 274, anderseits Lenckner a.a.O. Rdn. 26; Hübner in LK StGB 9. Aufl. § 266 Rdn. 28).
  • BGH, 28.05.1957 - 5 StR 63/57

    Rechtsmittel

    Auch hier hat die Rechtsprechung in Fällen, in denen die Lage des betrügerisch Geschädigten durch die Verwertungshandlung fühlbar verschlechtert worden war, eine straflose Nachtat bejaht (RGSt 48, 290; RG HRR 1937, 63) oder wenigstens für möglich erklärt (RGSt 67, 273 [275]).
  • BGH, 03.03.1967 - 4 StR 497/66

    Verurteilung wegen Vermögensdelikten als Gewohnheitsverbrecher - Geltendmachung

    Die Untreue, die in der späteren Abhebung der Gelder von dem Konto Nr. ... gesehen werden könnte, wäre hier nicht straflose Nachtat gewesen, weil der Angeklagte durch die Abhebung der Gelder den durch den Betrug entstandenen Schaden (Vermögensgefährdung) "erweitert oder vertieft" hat (BGHSt 6, 67, 68 [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53]; RGSt 67, 273, 275).
  • BGH, 22.06.1966 - 2 StR 33/66

    Anforderungen an die gerichtliche Verwertbarkeit von Schriftstücken und

    Die Verurteilung wegen eines in Tateinheit begangenen Betruges entfallt somit (RGSt 67, 273; BGHSt 6, 67 [BGH 22.04.1954 - 4 StR 807/53], Schröder StGB 12. Aufl. § 265 Anm. 144).
  • BGH, 07.05.1965 - 4 StR 168/65

    Leistung eines bewusst wahrheitswidrigen Offenbarungseids - Erschwerte

    Die Verwertungshandlung könnte bei der Bemessung der Strafe mit in Betracht gezogen werden (vgl. BGH a.a.O. S. 47; ferner auch schon RGSt 62, 61, 63; 67, 273, 275 f).
  • BGH, 02.12.1954 - 3 StR 251/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.01.1963 - 4 StR 424/62

    Fortgesetzter Betrug im Rückfall durch die Verschaffung von ungerechtfertigten

  • BGH, 07.03.1957 - 4 StR 545/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.02.1985 - 3 StR 539/84

    Festsetzung einer Einzelstrafe für in Tateinheit begangene Delikte

  • BGH, 24.06.1955 - 2 StR 154/55

    Rechtsmittel

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