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   FG Thüringen, 15.11.2007 - III 657/05   

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https://dejure.org/2007,13313
FG Thüringen, 15.11.2007 - III 657/05 (https://dejure.org/2007,13313)
FG Thüringen, Entscheidung vom 15.11.2007 - III 657/05 (https://dejure.org/2007,13313)
FG Thüringen, Entscheidung vom 15. November 2007 - III 657/05 (https://dejure.org/2007,13313)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für das Vorliegen von Gemeinnützigkeit eines eingetragenen Vereins; Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen nicht ausschließlicher Verwendung von Erträgen für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke; Verstoß gegen das Mittelverwendungsgebot bei Ausgleich ...

  • Judicialis

    AO § 52 Abs. 1 S. 1; ; AO § 52 Abs. 2 Nr. 2; ; AO § 55; ; AO § 55 Abs. 1 Nr. 1 S. 1; ; AO § 58

  • winheller.com PDF

    Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei Verlustausgleich zwischen wirtschaftlichem Ge- schäftsbetrieb und gemeinnützigem Bereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlust der Gemeinnützigkeit bei dauerhaften geringen Verlusten des Vereins aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verlust der Gemeinnützigkeit bei dauerhaften geringen Verlusten des Vereins aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Aktuelles Urteil bestätigt Gefahr - Schon geringe Verluste im wirtschaftlichenGeschäftsbetrieb sind schädlich

  • IWW (Kurzinformation)

    Gemeinnützigkeit - Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb muss Gewinne abwerfen

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 23.10.1991 - I R 19/91

    Mittelverwendungsrechnung - Teil I - Zeitnahe Mittelverwendungspflicht im Verein:

    Auszug aus FG Thüringen, 15.11.2007 - III 657/05
    Selbstlosigkeit setzt u.a. voraus, dass die Mittel der Körperschaft (s. dazu BFH-Urteil vom 23. Oktober 1991 I R 19/91, BFHE 165, 484, BStBl II 1992, 62) nur für die satzungsmäßigen Zwecke, d.h. für die in der Satzung festgelegten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke, verwendet werden (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 AO).
  • BFH, 02.10.1968 - I R 40/68

    Gemeinnützigkeit bei Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes durch

    Auszug aus FG Thüringen, 15.11.2007 - III 657/05
    Im Urteil vom 2. Oktober 1968 I R 40/68 (BFHE 93, 522, BStBl II 1969, 43) hatte der BFH eine derartige Mittelverwendung nicht als Verstoß gegen § 4 Abs. 2 Nr. 1 der Gemeinnützigkeitsverordnung (GemV) vom 24. Dezember 1953 - der Vorgängervorschrift des § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO - gewertet, wenn die Verluste relativ geringfügig waren, sie auf einer Fehlkalkulation beruhten und die Körperschaft sich erkennbar bemüht hatte, für die durch den Nicht-Zweckbetrieb den Mitgliedern erbrachten Leistungen ein kostendeckendes Entgelt zu erhalten.
  • BFH, 13.11.1996 - I R 152/93

    Sportverein - Förderung der Allgemeinheit - Verstoß gegen das

    Auszug aus FG Thüringen, 15.11.2007 - III 657/05
    Seit dem Urteil des BFH vom 13.11.1996 (I R 152/93 BStBl II 1998, 711) stellt ein Ausgleich von Verlusten eines Nicht- Zweckbetriebes mit Mitteln des ideellen Tätigkeitsbereichs aber nur dann keinen Verstoß gegen das Mittelverwendungsgebot dar, wenn die Verluste auf einer Fehlkalkulation beruhen und die Körperschaft bis zum Ende des dem Verlustentstehungsjahr folgenden Wirtschaftsjahrs dem ideellen Tätigkeitsbereich wieder Mittel in entsprechender Höhe zuführt.
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