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   RG, 11.01.1932 - III 911/31   

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https://dejure.org/1932,10
RG, 11.01.1932 - III 911/31 (https://dejure.org/1932,10)
RG, Entscheidung vom 11.01.1932 - III 911/31 (https://dejure.org/1932,10)
RG, Entscheidung vom 11. Januar 1932 - III 911/31 (https://dejure.org/1932,10)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Gelten die zu § 54 StGB. entwickelten Grundsätze über Notstand gegenüber einer Dauergefahr auch bei § 52 StGB.?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 66, 98
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 05.03.1954 - 1 StR 230/53

    Aussagenotstand - §§ 153, 154, 35 Abs. 1, Abs. 2 StGB, Dauergefahr, 'nicht anders

    Diese Auffassung tritt besonders in einigen Entscheidungen des Reichsgerichts über die Notstandslage beim Meineid RGSt 66, 98, 222, 397 hervor, obwohl wenigstens in dem ersten dieser Fälle auch unmittelbar ein Leibesschaden für den Täter bevorstand (vgl. ferner RGSt 36, 334; RG JW 1932 S. 3068; 1934 S 422; HRR 1939, 1553).

    Handelt es sich um eine gegenwärtige Dauergefahr, so braucht sich die Abwehr nicht darauf zu beschränken, den sofortigen Eintrit des Schadens zu hindern, die Gefahr also hinauszuschieben; die einheitliche Dauergefahr ist nicht in einen gegenwärtigen und ein zukünftigen Teil zu zerlegen (RGSt 66, 98).

  • RG, 26.04.1932 - I 1341/31

    erzwungener Meineid I - § 34 StGB, Nötigungsnotstand, übergesetzlicher

    Der dritte Strafsenat hat in der Entscheidung v. 11. Januar 1932, III 911/31 (RGSt Bd. 66 S. 98), auf Freisprechung erkannt, weil die Voraussetzungen des - als Unterfall des Notstands zu erachtenden - "Nötigungsstandes" des § 52 StGB nachgewiesen waren.
  • RG, 11.11.1932 - I 1227/32

    erzwungener Meineid II - § 34 StGB, Nötigungsnotstand, übergesetzlicher

    Daß auch ein wissentlich falscher Eid durch Notstand (Nötigungsstand oder Notstand im engeren Sinne) entschuldigt sein kann, ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts anerkannt (vgl. RGUrt v. 11. Januar 1932 III 911/31 = RGSt Bd. 66 S. 98, v. 26. April 1932 I 1341/31 = RGSt 66, 222 und JW 1932 S. 2290, v. 26. April 1932 I 1519/31 = JW 1932 S. 3068 und v. 7. Oktober 1932 I 998/32).
  • BGH, 05.04.1989 - 2 StR 557/88

    Fortwirkung von Gewalteinwirkungen führt zur (konkludenter) Drohung

    Ob die von der Tochter befürchteten Nachteile stets sofort - nach einer Weigerung, mit ihm zu verkehren - oder erst später zu erwarten waren, ist ohne Bedeutung (vgl. RGSt 66, 98, 100 f).
  • AG Schmallenberg, 01.07.2020 - 5 Ds 105/19
    Gegenwärtig ist auch eine Dauergefahr als ein Zustand, der jederzeit in einen Schaden umzuschlagen droht, ohne dass der Zeitpunkt genau bestimmt werden könnte (AllgA, vgl. BGH 1.12.2005 - 3 StR 243/04, BGHR § 35 Abs. 1 Gefahr, gegenwärtige 4; BGH 25.3.2003 - 1 StR 483/02, BGHSt 48, 255 (258 f.); BGH 5.3.1954 - 1 StR 230/53, BGHSt 5, 371 (373); BGH 15.5.1979 - 1 StR 74/79, NJW 1979, 2053 (2054); RG 26.4.1932 - I 1341/31, RGSt 66, 222 (225 f.); RG 11.1.1932 - III 911/31, RGSt 66, 98 (100 f.); RG 12.7.1926 - II 430/26, RGSt 60, 318 (321); RG 23.1.1925 - I 959/24, RGSt 59, 69 (70 f.); LK-StGB/Zieschang Rn. 42; NK-StGB/Neumann Rn. 12; SK-StGB/Rogall Rn. 17; Jescheck/Weigend AT § 44 I 2; Roxin AT 1 § 22/17; zur Gefahrenlage beim "Festsitzen in Krisengebieten" (im Territorium des sog. "Islamischen Staates") Erb GA 2018, 399 (401 ff.); MüKoStGB/Müssig, 4. Aufl. 2020 Rn. 22, StGB § 35 Rn. 22).
  • BGH, 01.06.1965 - 1 StR 145/65

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Ungeprüft ist ferner geblieben, ob polizeiliche Hilfe, wenn sie gewährt worden wäre, nachhaltige Wirkung gehabt und die Beschwerdeführerin endgültig aus ihrer Zwangslage befreit hätte (RGSt 66, 98, 102; 66, 222, 225; BGHSt 5, 371, 375) [BGH 05.03.1954 - 1 StR 230/53].
  • BGH, 25.11.1975 - 1 StR 637/75

    Anzeigepflicht von Straftaten aus § 138 Strafgesetzbuch (StGB) - Tatbeteiligung

    Selbst wenn, wie das Schwurgericht annimmt, der Bruder der Angeklagten seine Drohung nicht sogleich hätte wahrmachen können, so bestand doch eine Dauergefahr (vgl. BGHSt 5, 371, 375; RGSt 66, 98, 101).
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