Rechtsprechung
   RG, 19.05.1919 - III 92/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1919,615
RG, 19.05.1919 - III 92/19 (https://dejure.org/1919,615)
RG, Entscheidung vom 19.05.1919 - III 92/19 (https://dejure.org/1919,615)
RG, Entscheidung vom 19. Mai 1919 - III 92/19 (https://dejure.org/1919,615)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1919,615) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Liegt der Erschwerungsgrund des § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB. vor, wenn das Erbrechen von Behältnissen nicht lediglich zu Diebstahlszwecken, sondern gleichzeitig zu einer rechtmäßigen Durchsuchung vorgenommen wird?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 53, 262
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 10.03.2016 - 3 StR 404/15

    Einsteigen beim Wohnungseinbruchdiebstahl (Auslegung; Eindringen durch zum

    Dass möglicherweise Sinn und Zweck der gesteigerten Strafdrohung - der erhöhte Rechtsfrieden des Verwahrungsortes (RG, Urteil vom 19. Mai 1919 - III 92/19, RGSt 53, 262, 263; BGH, Beschluss vom 11. Mai 1951 - GSSt 16 17 1/51, BGHSt 1, 158, 164 f.) sowie die in den Anstrengungen des Täters zum Ausdruck kommende besondere Geflissentlichkeit und Hartnäckigkeit des Diebes (vgl. Reichstagsprotokolle 1867/70,12, S. 74) - auch die vorliegende Konstellation erfassen, rechtfertigt es nicht, das anhand der historischen, systematischen und grammatikalischen Auslegung gefundene, eindeutige Ergebnis zu revidieren.
  • BGH, 11.05.1951 - GSSt 1/51

    Annahme eines schweren Diebstahls bei ordnungsgemäßem Hineingelangen in ein

    Auch das Reichsgericht hat bei der Erörterung von Einzelfragen den erhöhten Rechtsfrieden des Ortes, aus dem gestohlen wird, wie die erhöhte Energie und Gefährlichkeit des angewandten Mittels als den rechtfertigenden Grundgedanken anerkannt (RGSt 32, 141, 143; 53, 262; 50, 73, 75).
  • BGH, 05.02.1957 - 5 StR 526/56
    Gesetzgeberischer Grund für die schwerere Bestrafung ist neben dem erhöhten Rechtsfrieden des Verwahrungsortes die "schwere besondere Geflissentlichkeit und Hartnäckigkeit des Diebes« (RGSt 53, 262, 263), d.h. die besondere Stärke und Zähigkeit seines verbrecherischen Willens.
  • BGH, 15.05.1968 - 2 StR 5/68

    Anwendung des § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB auch bei Aufenthaltsberechtigung des Täters

    Es hat es deshalb folgerichtig als unerheblich bezeichnet, ob dem Täter zum Betreten und Eröffnen des Verwahrungsortes an sich ein Recht zusteht oder nicht (RGSt 53, 262; 39, 104).
  • BGH, 20.02.1962 - 1 StR 548/61

    Rechtsmittel

    Das Landgericht hätte deshalb nicht wegen zweier selbständiger Diebstähle, nämlich wegen eines einfachen Diebstahls (PKW) und eines schweren Diebstahls (Kabelrolle), sondern wegen einer fortgesetzten Tat, also wegen des den einfachen Diebstahl mitumfassenden schweren Diebstahls, verurteilen müssen (vgl. RGSt 43, 219, 220; 53, 262, 263).
  • BGH, 29.04.1955 - 2 StR 464/54

    Rechtsmittel

    Das schließt einen Fortsetzungszusammenhang nicht aus (vgl hierzu RGSt 53, 262; 57, 81; 70, 385, 388).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht