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   FG Thüringen, 02.04.1997 - III 99/97 V   

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https://dejure.org/1997,16573
FG Thüringen, 02.04.1997 - III 99/97 V (https://dejure.org/1997,16573)
FG Thüringen, Entscheidung vom 02.04.1997 - III 99/97 V (https://dejure.org/1997,16573)
FG Thüringen, Entscheidung vom 02. April 1997 - III 99/97 V (https://dejure.org/1997,16573)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Erlass von Umsatzsteuerrestschulden; Unbilligkeit der Einziehung von Steuern aus sachlichen Gründen; Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis; Unbilligkeit einer Zwangsvollstreckung; Einstweilige Einstellung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 02.03.1961 - IV 126/60 U

    Würdigung aller Umstände des Einzelfalls beim Erlass von Steuerschulden

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  • BFH, 18.08.1988 - V B 71/88

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen unter Berücksichtigung der vorangemeldeten

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  • BFH, 10.08.1993 - VII B 262/92

    Zulässigkeit eines Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung neben einer Klage

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  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

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  • BFH, 04.11.1986 - VII B 108/86

    Möglichkeit einer Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich von Säumniszuschlägen

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  • BFH, 04.02.1992 - VII B 119/91

    Ausschluss des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung durch den Antrag

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  • BFH, 14.11.1957 - IV 418/56 U

    Voraussetzungen für einen Erlass von Steuerschulden - Erlasswürdigkeit des

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  • RG, 09.07.1897 - III 98/97

    Rechtsweg nach dem preußischen Fürsorgegesetze vom 18. Juni 1887

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  • FG Köln, 01.02.2018 - 11 V 3169/17

    Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis bei sachlicher Unbilligkeit

    Bereits vor diesem Hintergrund kann ein Antrag, der darauf gerichtet ist, im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes einen Erlass zu bewirken, regelmäßig keinen Erfolg haben (vgl. nur Thüringer Finanzgericht, Beschluss vom 2.4.1997 - III 99/97 V, juris).
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