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   RG, 17.05.1935 - III A 16/35   

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https://dejure.org/1935,424
RG, 17.05.1935 - III A 16/35 (https://dejure.org/1935,424)
RG, Entscheidung vom 17.05.1935 - III A 16/35 (https://dejure.org/1935,424)
RG, Entscheidung vom 17. Mai 1935 - III A 16/35 (https://dejure.org/1935,424)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Was bedeutet das in § 114 Abs. 4 ZPO. aufgestellte Erfordernis, daß die zur Führung des Prozesses erforderlichen Mittel auch von den an der Führung des Prozesses "wirtschaftlich Beteiligten" nicht aufgebracht werden können?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 148, 196
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG München, 28.10.2002 - 7 U 4716/02

    Kostentragung der Rechtsverfolgung einer mittellosen Muttergesellschaft

    Einer 100%igen Tochtergesellschaft, die durch einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit ihrer Muttergesellschaft verbunden war, ist es als "wirtschaftlich Beteiligter" im Sinne des § 116 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO zuzumuten, die Kosten der Rechtsverfolgung ihrer mittellosen Muttergesellschaft aufzubringen (im Anschluß an RGZ 148, 196).

    Insofern kann indes dahingestellt bleiben, ob sich aus der bloßen Gläubigereigenschaft eine solche wirtschaftliche Beteiligung ergibt (so Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, 24. Aufl., Rdnr. 5 zu § 116 ZPO) oder nicht (in diesem Sinne das Reichsgericht im Beschluß vom 17. Mai 1935, RGZ 148, 196, 197; ihm folgend Münchner Kommentar zur ZPO, 2. Aufl., Rdnr. 25 zu § 116 ZPO).

  • BGH, 24.10.1990 - VIII ZR 87/90

    Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe für eine juristische Person

    Ebenso scheiden die Gläubiger der Klägerin hier als wirtschaftlich Beteiligte im Sinne von § 116 ZPO aus (vgl. RGZ 148, 196, 197 zu § 114 Abs. 4 ZPO a.F.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2005 - 15 E 951/05

    Durch eine juristische Person repräsentierter, sachlich Betroffener als

    RG, Beschluss vom 17.5.1935 - III A 16/35 -, RGZ 148, 196 (197), zum damaligen Begriff der "an der Führung des Prozesses wirtschaftlich Beteiligten".
  • OLG Celle, 22.12.2000 - 3 W 95/00

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Wirtschaftlich Beteiligter; GmbH;

    Es ist deshalb nicht zu verkennen, dass bei dem Gläubiger ####### als Gesellschafter und faktischen Geschäftsführer über ein bloßes Gläubigerinteresse hinaus eine besondere wirtschaftliche Beziehung zur GmbH gegeben ist (vgl. insoweit RGZ 148, 196), und er deshalb im Sinne von § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO als wirtschaftlich Beteiligter anzusehen ist.
  • OLG Koblenz, 03.11.2004 - 5 W 718/04

    Prozesskostenhilfeantrag einer GmbH in Liquidation: Ablehnung bei

    Ob es darüber hinaus auch für die Fülle von nur indirekt betroffenen Kleingläubigern zutrifft, auf die die Klägerin verweist, kann dahinstehen (vgl. dazu RGZ 148, 196, 197; BGH NJW 1991, 703).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.01.1997 - 3 (6) Ta 124/96

    Gemeinnütziger Verein; Eingetragener Verein ; Wirtschaftliche Beteiligte ;

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  • OLG München, 25.06.1985 - 7 U 3854/84

    Prozeßkostenhilfe; Vermögenslosen GmbH; Prozeßkosten; Gesellschafter;

    Entscheidend ist vielmehr, wie das RG (RGZ 148, 196 [197]) und ihm folgend die spätere Rechtspr. (KG, NJW 1955, 469; OLG Düsseldorf, MDR 1968, 331 ..) ausgeführt haben, ob der in Frage stehende Dritte ein tatsächliches wirtschaftliches Interesse an der Prozeßführung hat, ob sich also das Obsiegen oder Unterliegen der jur.
  • OLG Bamberg, 23.10.1989 - 4 W 63/89

    Entschädigung für die Beschädigung eines Kirchengebäudes durch Militärfahrzeuge;

    So hat das Reichsgericht in ebenfalls weitem Verständnis der wirtschaftlichen Beteiligung eine solche bei einer Girozentrale bejaht, weil diese ein eigenes wirtschaftliches Interesse am Prozeß einer gemeindlichen Girokasse mit einer Gemeinde habe (RGZ 148, 196 ff.).
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