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RFH, 12.12.1923 - III A 362/23 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 10.01.2008 - VI R 17/07
BFH ruft wegen sog. "Pendlerpauschale" BVerfG an: Versagung des …
Das Einkommensteuerrecht verpflichtet die Steuerpflichtigen nicht zu möglichst sparsamen Erwerbsaufwendungen und kennt auch keine Obliegenheit, sparsam zu sein (…Wieland, a.a.O.; Hennrichs, BB 2004, 584; Elicker, StB 2005, 209; Tipke, BB 2007, 1525 mit Hinweis auf RFH-Urteil vom 12. Dezember 1923 III A 362/23, RFHE 13, 166). - BFH, 21.06.1989 - X R 14/88
Zur Art und zur Ermittlung der Einkünfte des persönlich haftenden Gesellschafters …
c) Der RFH hat zu § 7 Nr. 2 EStG 1920/22 - Vorläufer des § 15 (Abs. 1) Nr. 3 EStG - die Auffassung vertreten, der persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA sei "nicht in jeder Beziehung" einem Einzelkaufmann (Gewerbetreibenden i. S. des § 7 Nr. 1 EStG 1920/22) gleichzustellen; ihm flössen die Einnahmen - anders als einem Einzelkaufmann - nicht unmittelbar während des Wirtschaftsjahrs zu; er erlange vielmehr erst mit dem Beschluß der Generalversammlung einen Gewinnausschüttungsanspruch (RFH-Urteil vom 12. Dezember 1923 III A 362/23, RFHE 13, 166).