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   BGH, 14.06.1962 - III ARZ 117/62   

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https://dejure.org/1962,592
BGH, 14.06.1962 - III ARZ 117/62 (https://dejure.org/1962,592)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1962 - III ARZ 117/62 (https://dejure.org/1962,592)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1962 - III ARZ 117/62 (https://dejure.org/1962,592)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1819
  • MDR 1962, 806
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 04.06.1959 - 4 U 353/59
    Auszug aus BGH, 14.06.1962 - III ARZ 117/62
    Bliebe die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses ungeachtet einer späteren Klageänderung bestehen, die an eich die Zuständigkeit eines anderen Gerichte begründet, dann bestünde für den Kläger unter Umständen die Möglichkeit, mit Hilfe eines Verweisungsbeschlusses die Zuständigkeit, eines an sich unzuständigen Gerichtes herbeizuführen; daß diese Gefahr nicht nur theoretisch besteht, sondern daß mit ihr ernsthaft gerechnet werden muß, zeigt ein vom Kammergericht entschiedener Fall (NJW 1959, 2069), iß dem versucht wurde, durch ein Mahnverfahren und anschließende Verweisung an das Landgericht nach § 697 ZPO die zweifelefrei gegebene Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes zu umgehen.
  • BGH, 02.05.1955 - I ARZ 213/54

    Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht

    Auszug aus BGH, 14.06.1962 - III ARZ 117/62
    Da der Rechtsstreit vom Arbeitsgericht an das ordentliche Gericht verwiesen und von diesem wieder an das Arbeitsgericht zurückverwiesen worden ist, hat der Bundesgerichtshof das zuständige Gericht gemäß § 36 Ziff. 6 ZPO zu bestimmen (BGHZ 17, 168).
  • BGH, 03.04.1951 - I ARZ 75/51

    Bindung an Verweisungsbeschluß

    Auszug aus BGH, 14.06.1962 - III ARZ 117/62
    Das ist allgemeine Meinung (BGHZ 1, 342 [BGH 03.04.1951 - I ARZ 75/51]; Stein-Jonas-Schönke, ZPO 18. Aufl. § 276 Anm. IV 3; Wieczorek, ZPO, § 276 Anm. C; Baumbach-Lauterbach, ZPO, 26. Aufl. § 276 Anm. 3 B; Rosenberg, Lehrbuch, 9. Aufl. § 38 II 2 d).
  • BGH, 26.04.2001 - IX ZR 53/00

    Klagebefugnis des Insolvenzverwalters bei einer Drittwiderspruchsklage;

    Stellt der Kläger einen neuen Streitgegenstand zur Prüfung, ist das angerufene Gericht befugt, seine Zuständigkeit für dieses Begehren zu prüfen (Stein/Jonas/Schumann, aaO § 261 Rn. 83; Musielak/Foerste, ZPO 2. Aufl. § 261 Rn. 14; Zöller/Greger, ZPO 22. Aufl. § 261 Rn. 12; vgl. auch BGH, Beschl. v. 14. Juni 1962 - III ARZ 117/62, NJW 1962, 1819; v. 17. Mai 1989 - I ARZ 254/89, NJW 1990, 53, 54; v. 6. Oktober 1993 - XII ARZ 22/93, FamRZ 1994, 437, 438; v. 18. Januar 1995 - XII ARZ 36/94, FamRZ 1995, 729).
  • BAG, 17.01.1989 - 1 AZR 805/87

    Rechtsgrundlage und Voraussetzungen für das Recht von Gewerkschaftsbeauftragten

    Darin liegt keine Klageänderung, so daß dahingestellt bleiben kann, ob mit einer Klageänderung nach Verweisung die Bindungswirkung der Verweisungsentscheidung entfällt (vgl. BGH Beschluß vom 14. Juni 1962 - III ARZ 117/62 - NJW 1962, 1819).
  • BGH, 17.05.1989 - I ARZ 254/89

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Klageänderung

    Auch für den Beklagten liegt darin keine unbillige Härte, weil eine Klageänderung gegen seinen Widerspruch vom Gericht nur zugelassen werden darf, wenn sie sachdienlich ist (§ 263 ZPO; vgl. BGH, Beschl. v. 14.6.1962 - III ARZ 117/62, NJW 1962, 819, 820 für den Fall der Rückverweisung an ein nach Klageänderung ausschließlich zuständiges Gericht).
  • BGH, 13.03.1964 - Ib ARZ 44/64

    Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) über Zuständigkeitsfragen -

    In der Entscheidung BGHZ 17, 168, 170 (vgl. auch BGH LM ZPO § 263 Nr. 10 = NJW 1963, 585, 586; BGH LM ZPO § 276 Nr. 10 = NJW 1962, 1819) hat der Bundesgerichtshof bereits seine Zuständigkeit zur Entscheidung eines Kompetenzkonflikts zwischen Arbeitsgerichten und ordentlichen Gerichten gemäß § 36 Nr. 6 ZPO bejaht, wenn ein Arbeitsgericht an ein ordentliches Gericht verwiesen und das ordentliche Gericht sodann an das Arbeitsgericht zurückverwiesen hat.

    Die Befugnis des Bundesgerichtshofs, im Ergebnis auch ein Arbeitsgericht als zuständiges Gericht zu bestimmen, ist bereits in der Entscheidung BGH LM ZPO § 276 Nr. 18 = NJW 1962, 1819 ausgesprochen worden.

  • BGH, 18.04.1991 - I ARZ 748/90

    Bindungswirkung der im Prozeßkostenhilfeverfahren wegen sachlicher

    Ein weitergehendes, allgemein gültiges, verfahrensübergreifendes Prinzip der Prozeßwirtschaftlichkeit und -beschleunigung kann daraus nicht hergeleitet werden (vgl. BGH, Beschl. v. 14.6.1962 - III ZR 117/62, NJW 1962, 1819; Beschl. v. 17.5.1989 - I ARZ 254/89, NJW 1990, 53 - zum Wegfall der Bindungswirkung nach Klageänderung).
  • BGH, 08.02.1963 - Ib ARZ 28/63

    Rechtsmittel

    Ob auch die Bestimmung des Arbeitsgerichts durch den Bundesgerichtshof möglich ist (so BGH NJW 1962, 1819), bedarf hier keiner Entscheidung, da die Sachlage die Bestimmung des Arbeitsgerichts nicht rechtfertigt.

    In tatsächlicher Beziehung ist entgegen der Auffassung der Beklagten davon auszugehen, daß der Kläger den für die arbeitsrechtliche Beurteilung erforderlichen Sachverhalt schon in der Klageschrift vorgetragen hatte; der Fall einer erst nach dem ersten Verweisungsbeschluß vorgenommenen, die Weiterverweisung allenfalls gestattenden Klageänderung (vgl. BGH NJW 1962, 1819) ist somit nicht gegeben.

  • BGH, 07.05.1965 - Ib ARZ 207/64

    Negativer Kompetenzkonflikt mit Arbeitsgericht

    Die Weiter- und Rückverweisung eines Rechtsstreits ist zulässig, wenn nach der Verweisung die Klage geändert wird und für den neuen Antrag ein anderes als das auf Grund der Verweisung mit der Sache befaßte Gericht ausschließlich zuständig ist (BGH NJW 1962, 1819).
  • KG, 06.08.2010 - 18 AR 37/10

    Zuständigkeitsbestimmung: Verweisung eines ausgesetzten

    Die Bindungswirkung der Verweisung kann auch aus verfahrensrechtlichen Gründen entfallen (vgl. BGH, NJW 1962, 1819; Zöller-Greger, a. a. O., § 281 Rn. 16 m. w. N.), insbesondere bei Missachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG).
  • KG, 06.08.2010 - 18 AR 41/10

    Versorgungsausgleich: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses nach

    Die Bindungswirkung der Verweisung kann auch aus verfahrensrechtlichen Gründen entfallen (vgl. BGH, NJW 1962, 1819; Zöller-Greger, a. a. O., § 281 Rn. 16 m. w. N.), insbesondere bei Missachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG).
  • OLG Naumburg, 02.02.2010 - 1 AR 39/09

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung: Entfallende Bindungswirkung einer

    Die Bindungswirkung der Verweisung kann auch aus verfahrensrechtlichen Gründen entfallen (vgl. BGH, NJW 1962, 1819; Zöller-Greger, 28. Aufl. 2010, § 281 Rn. 16 m. w. N.), insbesondere bei Missachtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG).
  • BGH, 12.12.1975 - IV ARZ 9/75

    Antrag auf Aufhebung des Arrestes - Folgen einer rechtskräftigen Abweisung der

  • OLG Brandenburg, 31.08.2010 - 1 AR 31/10

    Zuständigkeitsstreit: Verfahren betrifft Rückforderung nach dem

  • BGH, 15.04.1981 - IVb ARZ 517/81

    Voraussetzungen für Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das im Rechtszug

  • BGH, 18.12.1985 - IVb ARZ 49/85

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

  • AG Siegburg, 25.05.1989 - 33 F 105/89

    Beurteilung der örtlichen Zuständigkeit eines Amtsgerichts im Falle der

  • BAG, 27.11.1987 - 5 AS 10/87
  • OLG Frankfurt, 18.07.1980 - 1 ARF 20/80
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