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   BFH, 16.02.1994 - III B 10/93   

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https://dejure.org/1994,29050
BFH, 16.02.1994 - III B 10/93 (https://dejure.org/1994,29050)
BFH, Entscheidung vom 16.02.1994 - III B 10/93 (https://dejure.org/1994,29050)
BFH, Entscheidung vom 16. Februar 1994 - III B 10/93 (https://dejure.org/1994,29050)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 11.02.1994 - III R 50/92

    Erklärt das BVerfG eine gesetzliche Regelung für unvereinbar mit dem Grundgesetz,

    Auszug aus BFH, 16.02.1994 - III B 10/93
    Er wies im übrigen darauf hin, daß der Senat die aufgeworfene Rechtsfrage durch Urteil vom 11.2.1994 III R 50/92 (BFHE 173, 383, BStBl II 1994, 389 [BFH 11.02.1994 - III R 50/92]) entschieden habe.
  • FG Hamburg, 05.03.2009 - 3 K 211/08

    Grundstücksschenkung unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf Lebenszeit als gemischte

    Anders als bei der Anfechtungsklage darf das FG die mit dem Verpflichtungsbegehren erstrebte Änderung des Bescheids nicht selbst aussprechen und auch nicht auf die Anfechtungsklage durch Verpflichtungsurteil entscheiden (vgl. BFH vom 16. Februar 1994 III B 10/93, BFH/NV 1994, 730; vom 28. September 1990 VI R 158/89, BFH/NV 1991, 298).
  • FG Hamburg, 05.03.2009 - 3 K 210/08

    Grundstücksschenkung unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf Lebenszeit als gemischte

    Voraussetzung der Verpflichtungsklage wäre ein Klageantrag, das FA zu dieser Änderung zu "verpflichten" (§ 40 Abs. 1 Alt. 2, § 101 FGO).Anders als bei der Anfechtungsklage darf das FG die mit dem Verpflichtungsbegehren erstrebte Änderung des Bescheids nicht selbst aussprechen und auch nicht auf die Anfechtungsklage durch Verpflichtungsurteil entscheiden (vgl. BFH vom 16. Februar 1994 III B 10/93, BFH/NV 1994, 730; vom 28. September 1990 VI R 158/89, BFH/NV 1991, 298).
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