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   BFH, 13.11.1989 - III B 107/88   

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https://dejure.org/1989,3720
BFH, 13.11.1989 - III B 107/88 (https://dejure.org/1989,3720)
BFH, Entscheidung vom 13.11.1989 - III B 107/88 (https://dejure.org/1989,3720)
BFH, Entscheidung vom 13. November 1989 - III B 107/88 (https://dejure.org/1989,3720)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.06.1967 - VI R 248/66

    Verletzung der Sorgfaltspflicht durch einen Steuerberater

    Auszug aus BFH, 13.11.1989 - III B 107/88
    Voraussetzung hierfür ist allerdings, daß der Prozeßbevollmächtigte alle Vorkehrungen dafür trifft, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind, und daß er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge trägt (BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 1967 VI R 248/66, BFHE 89, 330, BStBl III 1967, 613, und vom 23. Oktober 1985 II R 69/85, BFH /NV 1986, 740).
  • BFH, 23.10.1985 - II R 69/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer

    Auszug aus BFH, 13.11.1989 - III B 107/88
    Voraussetzung hierfür ist allerdings, daß der Prozeßbevollmächtigte alle Vorkehrungen dafür trifft, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind, und daß er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge trägt (BFH-Beschlüsse vom 30. Juni 1967 VI R 248/66, BFHE 89, 330, BStBl III 1967, 613, und vom 23. Oktober 1985 II R 69/85, BFH /NV 1986, 740).
  • BFH, 28.04.2010 - VIII R 8/08

    Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten bei Auslandsaufenthalt

    Wer wie der Kläger bei einem Aufenthalt im Ausland mit dem Eingang behördlicher und gerichtlicher Entscheidungen sowie mit der Notwendigkeit darauf bezogener fristgebundener Rechtsbehelfe rechnen muss, hat nach der Rechtsprechung alle Maßnahmen zu treffen, die nach vernünftigem Ermessen geeignet sind, die Versäumnis von Fristen auszuschließen (BFH-Beschlüsse vom 13. November 1989 III B 107/88, BFH/NV 1990, 649; vom 27. August 1997 XI B 118, 119, 149/96, XI S 43, 44, 50/96, BFH/NV 1998, 617; vom 30. März 2006 VII B 197/05, BFH/NV 2006, 1487).
  • BFH, 15.07.2009 - II R 9/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anforderungen an Fristberechnung bei

    Geschieht dies nicht, liegt ein der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entgegenstehender Organisationsmangel vor (BFH-Beschluss vom 13. November 1989 III B 107/88, BFH/NV 1990, 649).
  • BFH, 22.08.2006 - I R 24/05

    Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei urlaubsbedingter

    Ein solcher muss im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit alle Maßnahmen treffen, die nach vernünftigem Ermessen geeignet sind, die Versäumnis von Fristen auszuschließen (BFH-Beschluss vom 13. November 1989 III B 107/88, BFH/NV 1990, 649).
  • BFH, 30.11.2011 - VI B 22/11

    Ausnahmen vom Vertretungszwang - Verfassungsmäßigkeit des § 62 Abs. 4 FGO -

    Wer wie der Kläger bei einem Aufenthalt im Ausland mit dem Eingang behördlicher und gerichtlicher Entscheidungen sowie mit der Notwendigkeit darauf bezogener fristgebundener Rechtsbehelfe rechnen muss, hat nach der Rechtsprechung alle Maßnahmen zu treffen, die nach vernünftigem Ermessen geeignet sind, die Versäumnis von Fristen auszuschließen (BFH-Beschlüsse vom 13. November 1989 III B 107/88, BFH/NV 1990, 649; vom 27. August 1997 XI B 118, 119, 149/96, XI S 43, 44, 50/96, BFH/NV 1998, 617; vom 30. März 2006 VII B 197/05, BFH/NV 2006, 1487).
  • BFH, 25.02.1999 - X R 102/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Büroversehen

    c) Beruft sich ein Kläger --wie im Streitfall-- auf ein (nicht zu vertretendes) Büroversehen, so muß er darlegen, daß kein Organisationsfehler vorliegt, d.h. daß der Prozeßbevollmächtigte alle Vorkehrungen dafür getroffen hat, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind, und daß er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge getragen hat (vgl. BFH-Beschluß vom 13. November 1989 III B 107/88, BFH/NV 1990, 649, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 07.05.2021 - 4 K 1932/20

    Beweiskraft der Zustellungsurkunde - Fehlerhafte Kanzlei- und

    Geschieht dies nicht, liegt ein der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entgegenstehender Organisationsmangel vor (BFH Beschluss vom 13. November 1989 - III B 107/88 -, BFH/NV 1990, 649; BFH, Beschluss vom 15. Juli 2009 - II R 9/08 -, BFH/NV 2009, 1817).
  • BFH, 18.02.2000 - I B 136/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Allerdings muss ein Beteiligter, der sich --wie im Streitfall-- auf ein Versehen im Büro des Prozessbevollmächtigten beruft, darlegen, dass kein (von diesem selbst zu vertretender) Organisationsfehler vorliegt, d.h. dass der Prozessbevollmächtigte seinerseits alle Vorkehrungen dafür getroffen hat, die nach vernünftigem Ermessen die Nichteinhaltung von Fristen auszuschließen geeignet sind, und dass er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge getragen hat (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1999, 1221; vom 13. November 1989 III B 107/88, BFH/NV 1990, 649).
  • BFH, 28.06.2002 - IV R 40/01

    Wiedereinsetzung; Glaubhaftmachung eines Büroversehens

    Bei dieser Rechts- und Sachlage kann offen bleiben, ob die Klägerin auch Ausführungen hätte machen müssen, wonach erkennbar gewesen wäre, dass ihr Prozessbevollmächtigter seine Bürokräfte regelmäßig belehrt und überwacht und so für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge getragen hat (s. hierzu etwa den Senatsbeschluss vom 27. Januar 2000 IV B 141/99, juris, und den BFH-Beschluss vom 13. November 1989 III B 107/88, BFH/NV 1990, 649).
  • BFH, 18.01.1993 - X R 83/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und verschuldete Fristversäumnis bei

    Im Gegenteil hätte gerade dies den Prozeßbevollmächtigten in besonderem Maße veranlassen müssen, konkrete Maßnahmen zur Fristwahrung zu treffen bzw. bei den zuständigen Mitarbeitern in Erinnerung zu rufen; denn es gehörte zu seinen wichtigsten Pflichten, durch die Organisation seines Büros vor allem auch für den Fall seiner Abwesenheit sicherzustellen, daß Fristversäumnisse ausgeschlossen sind (vgl. u.a. Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. Januar 1977 II R 40/72, BFHE 121, 164, BStBl II 1977, 290; vom 7. Dezember 1988 X R 80/87, BFHE 155, 275, 277, BStBl II 1989, 266, 268, und vom 13. November 1989 III B 107/88, BFH/NV 1990, 649; Gräber, FGO, 2. Aufl., 1987, § 56 Rz.36 m.w.N.).
  • BFH, 27.01.2000 - IV B 141/99

    Beschwerdebegründung - Prozeßvollmacht - Fristversäumnis - Wiedereinsetzung -

    Beruft sich ein Kläger --wie im Streitfall-- auf ein (nicht zu vertretendes) Büroversehen, so muss er darlegen, dass kein Organisationsfehler vorliegt, d.h. dass der Prozessbevollmächtigte alle Vorkehrungen dafür getroffen hat, die nach vernünftigem Ermessen die Nichtbeachtung von Fristen auszuschließen geeignet sind, und dass er durch regelmäßige Belehrung und Überwachung seiner Bürokräfte für die Einhaltung seiner Anordnungen Sorge getragen hat (vgl. BFH-Beschluss vom 13. November 1989 III B 107/88, BFH/NV 1990, 649, m.w.N.).
  • BFH, 09.07.1992 - V R 62/91

    Anforderungen an das Vorliegen eines sogenanten "Büroversehens" als Voraussetzung

  • FG Baden-Württemberg, 07.05.2021 - 4 K 1932/20

    Postzustellungsurkunde als öffentliche Urkunde bei der Frage der Wahrung der

  • BFH, 30.03.1994 - II R 56/93

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

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