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   BFH, 28.03.2001 - III B 109/00   

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https://dejure.org/2001,8992
BFH, 28.03.2001 - III B 109/00 (https://dejure.org/2001,8992)
BFH, Entscheidung vom 28.03.2001 - III B 109/00 (https://dejure.org/2001,8992)
BFH, Entscheidung vom 28. März 2001 - III B 109/00 (https://dejure.org/2001,8992)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde - Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde - Klärungsbedürftigkeit - Begründung der Klärungsbedürftigkeit - Merkmal der Hilflosigkeit - Gewährung des Pflegepauschbetrags

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3; ; FGO § ... 115 Abs. 3 Satz 3 a.F.; ; FGO § 65 Abs. 2; ; SGB XI § 15; ; EStG § 33b Abs. 6 Satz 4; ; EStG § 33b Abs. 6; ; EStG § 33; ; EStG § 33b; ; EStG § 33b Abs. 3; ; EStG § 33b Abs. 6 Satz 3; ; EStDV § 65; ; EStDV § 65 Abs. 4; ; EStDV § 65 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStDV § 65 Abs. 2; EStG § 33b Abs. 3, 6
    Nachweis gem. § 65 Abs. 2 EStDV; Schwerbehindertenausweis Merkzeichen "H"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Baden-Württemberg, 17.04.1998 - 14 K 95/93

    Geltendmachung von Aufwendungen für die Wiederbeschaffung von Hausrat als

    Auszug aus BFH, 28.03.2001 - III B 109/00
    Zur Begründung verweisen die Kläger im Wesentlichen auf das Urteil des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg vom 17. April 1998 14 K 95/93 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1998, 1334) sowie auf die Kommentierung von Glanegger in Schmidt (Einkommensteuergesetz, Kommentar, 19. Aufl., § 33b Rz. 18) und weisen auf die nach ihrer Meinung gegebene Bedeutung der Problematik für die Allgemeinheit hin.

    Fehl geht auch der Hinweis der Kläger auf das Urteil des FG Baden-Württemberg in EFG 1998, 1334.

    Nach der Auffassung des FG Baden-Württemberg in dem Urteil in EFG 1998, 1334 bezog sich § 65 EStDV in der damaligen Fassung nur auf den Nachweis für die Inanspruchnahme eines (erhöhten) Behinderten-Pauschbetrags.

    Das Urteil des FG Baden-Württemberg in EFG 1998, 1334, das die Anwendung der Nachweiserfordernisse für den (erhöhten) Behinderten-Pauschbetrag auf die Gewährung des Pflegepauschbetrags ablehnt, betrifft somit nicht die im Streitfall entscheidende Problematik.

    Über die Hinweise auf das Urteil des FG Baden-Württemberg in EFG 1998, 1334 und die Kommentierung bei Schmidt (a.a.O., § 33b Rz. 18) hinaus haben die Kläger keine Ausführungen dazu gemacht, aus denen sich ergeben könnte, dass die von ihnen aufgeworfene Frage von der Rechtsprechung, der Verwaltung oder im Schrifttum unterschiedlich beantwortet wird.

  • BFH, 16.03.1999 - X B 108/98

    NZB; Divergenz und Tatbestandsberichtigung

    Auszug aus BFH, 28.03.2001 - III B 109/00
    Die materielle Richtigkeit des FG-Urteils wird indes --jedenfalls nach § 115 Abs. 2, 3 FGO a.F.-- nur im Revisionsverfahren, nicht bei der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde, relevant (Beschluss des BFH vom 16. März 1999 X B 108/98, BFH/NV 1999, 1347).
  • BFH, 08.08.2000 - II B 122/99

    Einheitliches Vertragswerk

    Auszug aus BFH, 28.03.2001 - III B 109/00
    Mit der entsprechenden Verfahrensrüge ist deshalb auch darzulegen, aus welchen Gründen --ausgehend vom materiell-rechtlichen Standpunkt des FG-- die Entscheidung möglicherweise anders ausgefallen wäre (BFH-Beschluss vom 8. August 2000 II B 122/99, BFH/NV 2001, 208).
  • BFH, 13.12.1999 - III B 73/99

    Rüge mangelnder Sachaufklärung

    Auszug aus BFH, 28.03.2001 - III B 109/00
    Zum einen kann eine eventuelle unterlassene Aufklärung auf Seiten des FA eine mangelnde Sachaufklärung durch das FG nicht begründen (Beschluss des Senats vom 13. Dezember 1999 III B 73/99, BFH/NV 2000, 737).
  • BFH, 25.08.1997 - VIII B 81/96

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung

    Auszug aus BFH, 28.03.2001 - III B 109/00
    a) Die schlüssige Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs setzt u.a. den substantiierten Vortrag voraus, zu welchen dem FG-Urteil zugrunde gelegten Sach- und Rechtsfragen der Beteiligte sich nicht äußern konnte (Beschluss des BFH vom 25. August 1997 VIII B 81/96, BFH/NV 1998, 196).
  • BFH, 20.02.2003 - III R 9/02

    Nachweispflicht beim Pflegepauschbetrag

    Wie der Senat in dem Beschluss vom 28. März 2001 III B 109/00 (BFH/NV 2001, 1116) ausgeführt hat, ist dieses Urteil zu der Rechtslage vor In-Kraft-Treten der Neufassung des § 33b Abs. 3 und 6 durch das PflegeVG ergangen.
  • BFH, 19.06.2008 - III R 34/07

    Aufteilung des Pflegepauschbetrages auf mehrere Pflegende

    Die Mutter ist infolge der Einstufung als Schwerstpflegebedürftige in Pflegestufe III nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch hilflos i.S. des § 33b Abs. 6 Satz 3 EStG (§ 65 Abs. 2 Satz 2 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung; vgl. Senatsbeschluss vom 28. März 2001 III B 109/00, BFH/NV 2001, 1116) und von der Klägerin und ihrer Schwester gepflegt worden.
  • BFH, 04.05.2004 - III B 118/03

    Anspruch auf Pflegepauschbetrag nur bei Nachweis der Behinderung durch einen

    Danach kann der Pflegepauschbetrag nur dann gewährt werden, wenn der Steuerpflichtige die Behinderung (Hilflosigkeit) entsprechend den Vorgaben des § 65 Abs. 2 EStDV nachweist (vgl. schon den Beschluss des Senats vom 28. März 2001 III B 109/00, BFH/NV 2001, 1116).
  • FG Köln, 24.10.2014 - 3 K 2765/13
    Die Nachweiserfordernisse beziehen sich somit nunmehr - anders noch als nach der Fassung für das Jahr 1990 - auf das Merkmal der Hilflosigkeit sowohl in § 33 b Abs. 3 EStG für den Behindertenpauschbetrag als auch in Absatz 6 für den Pflegepauschbetrag (vgl. BFH-Beschluss vom 28. März 2001 III B 109/00, BFH/NV 2001, 1116).
  • FG Nürnberg, 27.02.2003 - VI 18/01

    1. Aufwendungen vor Beendigung des Vorbehaltsnießbrauchs als vorab entstandene

    Das für die Gewährung des Pflegepauschbetrags erforderliche Merkmal der Hilflosigkeit kann nicht auf andere Weise als durch das Ausweis- bzw. Bescheinigungsverfahren nachgewiesen werden (vgl. BFH-Urteil vom 28.03.2001 III B 109/00, BFH/NV 2001, 1116 ).
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