Rechtsprechung
BFH, 25.04.2013 - III B 111/12 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Gegenüberstellung abweichender Rechtssätze bei Rüge der Divergenz
- openjur.de
Gegenüberstellung abweichender Rechtssätze bei Rüge der Divergenz
- Bundesfinanzhof
EStG § 1 Abs 1, EStG § 1 Abs 3, EStG § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst b, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006, EStG VZ 2007
Gegenüberstellung abweichender Rechtssätze bei Rüge der Divergenz
- Bundesfinanzhof
Gegenüberstellung abweichender Rechtssätze bei Rüge der Divergenz
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 EStG 2002, § 1 Abs 3 EStG 2002, § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, EStG VZ 2005
Gegenüberstellung abweichender Rechtssätze bei Rüge der Divergenz - rewis.io
Gegenüberstellung abweichender Rechtssätze bei Rüge der Divergenz
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 62 Abs. 1 Nr. 2 lit. b
Bindung der Familienkasse an die steuerliche Behandlung eines Arbeitsverhältnisses - datenbank.nwb.de
Rüge einer Divergenz; Gegenüberstellung abweichender Rechtssätze
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Bindung der Familienkasse an die steuerliche Behandlung eines Arbeitsverhältnisses
Verfahrensgang
- FG München, 14.06.2012 - 5 K 3478/10
- BFH, 25.04.2013 - III B 111/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 24.05.2012 - III R 14/10
Voraussetzungen für eine Kindergeldberechtigung wegen Behandlung als nach § 1 …
Auszug aus BFH, 25.04.2013 - III B 111/12
NV: Die Revision ist nicht wegen Divergenz zuzulassen, wenn der Kläger den Rechtssatz aus dem angefochtenen FG-Urteil, wonach die Behandlung eines Steuerpflichtigen als unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1 Abs. 1 EStG keine Bindungswirkung für die Kindergeldfestsetzung hat, dem Rechtssatz im BFH-Urteil vom 24.5.2012 III R 14/10 (BStBl II 2012, 897, BFH/NV 2012, 1384) gegenüberstellt, dem zufolge die steuerliche Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1 Abs. 3 EStG für das Kindergeldverfahren bindend ist.Es sei der Entscheidung des BFH vom 24. Mai 2012 III R 14/10 (BFHE 237, 239, BStBl II 2012, 897) nicht gefolgt, durch welche die vorherige Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben worden sei.
Hiervon abweichend vertrete der BFH im Urteil in BFHE 237, 239, BStBl II 2012, 897 den Standpunkt, dass § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG bereits in seinem Tatbestand eine Abhängigkeit der Kindergeldberechtigung von der einkommensteuerlichen Behandlung des Antragstellers vorsehe.
Der Kläger hat in seiner Beschwerde zwar abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil einerseits und dem Senatsurteil in BFHE 237, 239, BStBl II 2012, 897 andererseits herausgearbeitet und einander gegenübergestellt.
Das vom Kläger als Divergenz-entscheidung bezeichnete Senatsurteil in BFHE 237, 239, BStBl II 2012, 897 betrifft die Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig nach § 1 Abs. 3 EStG auf Antrag des Kindergeldberechtigten.
- BFH, 20.11.2008 - III R 53/05
Kindergeldrückforderung wegen Aufgabe des Inlandswohnsitzes - Bindung an die …
Auszug aus BFH, 25.04.2013 - III B 111/12
Das FG habe sich auf das BFH-Urteil vom 20. November 2008 III R 53/05 (BFH/NV 2009, 564) bezogen, in dem es heiße, dass es sich bei der Festsetzung von Einkommensteuer und von Kindergeld um unterschiedliche Verfahren handele, so dass der Einkommensteuerbescheid hinsichtlich des inländischen Wohnsitzes für die Kindergeldfestsetzung nicht bindend sei. - BFH, 22.03.2011 - X B 151/10
Darlegungserfordernisse bei grundsätzlicher Bedeutung - Verfahrensmangel bei …
Auszug aus BFH, 25.04.2013 - III B 111/12
Die Sachverhaltswürdigung und die Grundsätze der Beweiswürdigung sind revisionsrechtlich dem materiellen Recht zuzuordnen und deshalb der Prüfung des BFH im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde entzogen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 22. März 2011 X B 151/10, BFH/NV 2011, 1165, m.w.N.; Lange in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, § 115 FGO Rz 246). - BFH, 16.08.2011 - III B 155/10
Nichtzulassungsbeschwerde; Darlegung von Zulassungsgründen; Zulassung aufgrund …
Auszug aus BFH, 25.04.2013 - III B 111/12
Die nach Auffassung des Beschwerdeführers voneinander abweichenden Rechtssätze sind dabei gegenüberzustellen (z.B. Senatsbeschluss vom 16. August 2011 III B 155/10, BFH/NV 2012, 48; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 54).
- BFH, 08.08.2013 - II B 3/13
Voraussetzungen der Verfahrensunterbrechung bei Bestellung eines vorläufigen …
Es muss also dargelegt werden, dass das FG seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der von einem ebenfalls tragenden abstrakten Rechtssatz in der Entscheidung eines anderen Gerichts abweicht (…BFH-Beschlüsse vom 7. Februar 2013 I B 82/12, BFH/NV 2013, 1237, Rz 3; vom 25. April 2013 III B 111/12, BFH/NV 2013, 1244, Rz 7;… vom 8. Mai 2013 III B 140/12, BFH/NV 2013, 1248, Rz 8, …und vom 14. Mai 2013 X B 184/12, BFH/NV 2013, 1257, Rz 15).