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   BFH, 08.05.1992 - III B 123/92   

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BFH, 08.05.1992 - III B 123/92 (https://dejure.org/1992,1223)
BFH, Entscheidung vom 08.05.1992 - III B 123/92 (https://dejure.org/1992,1223)
BFH, Entscheidung vom 08. Mai 1992 - III B 123/92 (https://dejure.org/1992,1223)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde bei einem noch laufenden Ablehnungsgesuch gegen die Richter des Nichtabhilfebeschluses des Finanzgerichts - Einwand des Mangels am rechtlichen Gehörs durch die Versagung der Akteneinsicht - Gebotene Verfahrensvoraussetzung von ...

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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 08.05.1991 - I B 132/90

    Verstoß gegen Grundordnung des Verfahrens bei Nichtaussetzung des Verfahrens (§

    Auszug aus BFH, 08.05.1992 - III B 123/92
    Wenn die Tatsache, daß eine Verfassungsbeschwerde anhängig sei, nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) die FG verpflichte, anhängige Verfahren gemäß § 74 FGO bis zur Entscheidung des BVerfG auszusetzen (Hinweis auf BFH-Beschluß vom 8. Mai 1991 I B 132, 134/90, BFHE 164, 194, BStBl II 1991, 641), müsse dies erst recht für das FA gelten, das über einen Einspruch zu entscheiden habe.

    Nach der neueren Rechtsprechung des BFH (Hinweis auf Beschluß in BFHE 164, 194, BStBl II 1991, 641) seien die FG nämlich gemäß § 74 FGO zur Aussetzung des Klageverfahrens verpflichtet, wenn wegen der gleichen Rechtsfrage beim BFH ein Musterverfahren anhängig sei.

    Der BFH-Beschluß in BFHE 164, 194, BStBl II 1991, 641, aus dem die Kläger ihre gegenteilige Auffassung herleiten, betrifft nur Musterverfahren vor dem BVerfG und nicht vor dem BFH.

    Der I.Senat des BFH hat entschieden, daß in Fällen, in denen wegen der gleichen Rechtsfrage beim BVerfG eine Verfassungsbeschwerde anhängig ist, unter bestimmten Voraussetzungen eine Aussetzung des Klageverfahrens geboten ist (Beschluß in BFHE 164, 194, BStBl II 1991, 641).

    Auch die Entscheidung des I.Senats des BFH in BFHE 164, 194, BStBl II 1991, 641 kannten sie möglicherweise noch nicht.

  • BFH, 13.05.1971 - V B 61/70

    Erlaß des Veranlagungsbescheides - Vorauszahlungen - Erledigung der Hauptsache -

    Auszug aus BFH, 08.05.1992 - III B 123/92
    Eine Abweichung des FG-Urteils liegt nach Auffassung der Kläger von den Beschlüssen des BFH vom 22.September 1967 VI B 19/67 (BFHE 90, 274, BStBl II 1968, 61), und vom 13. Mai 1971 V B 61/70 (BFHE 102, 31, BStBl II 1971, 492) vor.

    Die von den Klägern geltend gemachte Abweichung des angegriffenen FG-Urteils von den BFH-Beschlüssen in BFHE 90, 274, BStBl II 1968, 61, und in BFHE 102, 31, BStBl II 1971, 492, ist nicht ordnungsgemäß dargelegt worden.

  • BFH, 22.09.1967 - VI B 19/67

    Untätigkeitsklage - Erledigung in der Hauptsache - Verfahrenskosten -

    Auszug aus BFH, 08.05.1992 - III B 123/92
    Eine Abweichung des FG-Urteils liegt nach Auffassung der Kläger von den Beschlüssen des BFH vom 22.September 1967 VI B 19/67 (BFHE 90, 274, BStBl II 1968, 61), und vom 13. Mai 1971 V B 61/70 (BFHE 102, 31, BStBl II 1971, 492) vor.

    Die von den Klägern geltend gemachte Abweichung des angegriffenen FG-Urteils von den BFH-Beschlüssen in BFHE 90, 274, BStBl II 1968, 61, und in BFHE 102, 31, BStBl II 1971, 492, ist nicht ordnungsgemäß dargelegt worden.

  • BFH, 07.02.1992 - III B 24/91

    Aussetzung des Klageverfahrens bei laufenden Parallelverfahren

    Auszug aus BFH, 08.05.1992 - III B 123/92
    Der erkennende Senat hat sich mit Beschluß vom 7. Februar 1992 III B 24, 25/91 (BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408) dieser Rechtsprechung angeschlossen und die Voraussetzungen für die Aussetzung des Klageverfahrens näher konkretisiert.

    Im Streitfall sind die in dem Beschluß des Senats vom 7. Februar 1992 III B 24, 25/91 BFHE 166, 418, BStBl II 1992, 408 dargelegten Voraussetzungen für die Aussetzung (oder das formlose Ruhenlassen) des Einspruchsverfahrens gegeben.

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BFH, 08.05.1992 - III B 123/92
    Nach der Entscheidung des BVerfG vom 29. Mai 1990 1 BvL 20/84, 26/84 und 4/86 (BStBl II 1990, 653) kann der für die Jahre 1983 bis 1985 für verfassungswidrig erachtete Familienlastenausgleich, der sich ebenso wie für die beiden Jahre 1986 und 1987 auch für das Streitjahr (1989) aus einem Zusammenwirken von Kindergeldgewährung und steuerlicher Kinderfreibetragsregelung ergibt, und bei dem sich deshalb der etwa bestehende Mangel durch eine Nachbesserung bei der einen oder anderen Regelung beheben ließe, grundsätzlich anhand jeder der betroffenen Normen zur Prüfung gestellt werden.
  • BFH, 07.02.1992 - III R 61/91

    Vorläufigkeitserklärung des Steuerbescheids bei Aussetzung des Klageverfahrens

    Auszug aus BFH, 08.05.1992 - III B 123/92
    Nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 7. Februar 1992 III R 61/91, BFHE 167, 279, BStBl II 1992, 592, können die FÄ auch unter bestimmten Voraussetzungen durch die FG zur Vorläufigkeitserklärung von Steuerbescheiden hinsichtlich beim BVerfG anhängiger Streitigkeiten über die Verfassungsmäßigkeit anzuwendender Gesetze verpflichtet werden.
  • BFH, 09.08.1991 - III R 41/88

    Berufung - Einkommensteuerbescheid - Klageantrag

    Auszug aus BFH, 08.05.1992 - III B 123/92
    Ein solcher Vorläufigkeitsvermerk wäre möglich gewesen (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 9. August 1991 III R 48/90, BFHE 165, 162, BStBl II 1991, 868, und Urteil des erkennenden Senats vom 9. August 1991 III R 41/88, BFHE 166, 1 [BFH 09.08.1991 - III R 41/88], BSTBl II 1992, 219).
  • BFH, 09.08.1991 - III R 48/90

    Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf eine mögliche künftige gesetzliche

    Auszug aus BFH, 08.05.1992 - III B 123/92
    Ein solcher Vorläufigkeitsvermerk wäre möglich gewesen (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 9. August 1991 III R 48/90, BFHE 165, 162, BStBl II 1991, 868, und Urteil des erkennenden Senats vom 9. August 1991 III R 41/88, BFHE 166, 1 [BFH 09.08.1991 - III R 41/88], BSTBl II 1992, 219).
  • BFH, 09.08.1991 - III R 169/90

    Wirksamkeit der Bekanntgabe eines Steuerbescheids nach Übersendung an den

    Auszug aus BFH, 08.05.1992 - III B 123/92
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats führt die Adressierung des Steuerbescheids an die Kläger zu Händen des Prozeßbevollmächtigten nicht zur Ungewißheit oder Unbestimmtheit des Empfängers (Urteil vom 9. August 1991 III R 169/90, BFH/NV 1992, 433).
  • BFH, 08.06.1990 - III R 41/90

    Aussetzung des Verfahrens - Musterprozeß - Anhängigkeit beim BFH - Entscheidung

    Auszug aus BFH, 08.05.1992 - III B 123/92
    Eine Aussetzung des Verfahrens im Streitfall kam nach der Entscheidung des erkennenden Senats vom 8. Juni 1990 III R 41/90 (BFHE 161, 1 [BFH 08.06.1990 - III R 41/90], BStBl II 1990, 944) aber nicht schon deshalb in Betracht, weil in derselben Rechtsfrage beim BFH ein Musterprozeß anhängig war.
  • BFH, 08.12.1971 - VIII B 7/67
  • BFH, 08.05.1992 - III B 163/92

    Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

  • BFH, 08.06.1990 - III R 14/90

    Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrages für die Jahre 1986 bis 1988

  • BFH, 12.08.1999 - VII R 92/98

    Abrechnungsbescheid über Säumniszuschläge

    Mißbrauch ist z.B. anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige bei einem übersichtlichen Sachverhalt selbst dann, wenn Entstehung und Fortbestehen des Säumniszuschlages aufgrund einer Mahnung oder Kassenmitteilung des FA leicht und einwandfrei nachvollziehbar sind, einen Bescheid nach § 218 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 verlangt (zur mißbräuchlichen Rechtsausübung vgl. BFH-Beschluß vom 8. Mai 1992 III B 123/92, BFH/NV 1993, 244, 248).
  • BFH, 27.09.1994 - VIII R 36/89

    Verpflichtungsklage gegen Ablehnung eines Antrags auf schlichte Änderung mangels

    Während eines anhängigen Einspruchsverfahrens ist die Ablehnung des Antrags auf schlichte Änderung nicht zulässig; denn § 367 AO 1977 läßt - anders als § 99 Abs. 2 FGO i. d. F. des FGO-Änderungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl I 1992, 2109, BStBl I 1993, 90) - Vorabentscheidungen (Teileinspruchsentscheidungen) über einzelne entscheidungserhebliche Sach- oder Rechtsfragen oder über Teile des Streitgegenstandes nicht zu (BFH-Beschlüsse vom 8. Mai 1992 III B 123/92, BFH/NV 1993, 244, 249; vom 30. November 1992 X B 18/92, BFH/NV 1993, 732, 736).
  • BFH, 22.03.1996 - III B 173/95

    Frage des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Rechtsbehelf gegen einen nach § 165

    Im übrigen ist nach den eben dargestellten Grundsätzen (s. insbesondere Urteil vom 8. Juni 1990 III R 41/90, BFHE 161, 1, BStBl II 1990, 944, und Beschluß des Senats vom 8. Mai 1992 III B 123/92, BFH/NV 1993, 244; vgl. auch Brockmeyer, Deutsche Steuer-Zeitung - DStZ - 1996, 1, 3) das Rechtsschutzbedürfnis für einen Rechtsbehelf gegen einen vorläufigen Bescheid grundsätzlich nur dann zu verneinen, wenn feststeht, daß sich der verfassungsrechtliche Streit durch die Entscheidung in einem bereits anhängigen Musterverfahren erledigen wird.
  • BFH, 29.05.1996 - III B 61/95

    Anfechtbarkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Ablehnung eines Richters

    Zwar hat der Senat mit Beschluß vom 8. Mai 1992 III B 123/92 (BFH/NV 1993, 244) ähnliche Ausführungen wie in der Beschwerdeschrift aus Kostengründen nicht als selbständiges Rechtsmittel angesehen.

    Da B in Kenntnis der erwähnten Senatsentscheidung in BFH/NV 1993, 244 im Streitfall wiederum ausdrücklich neben der Nichtzulassungsbeschwerde und der -- zwischenzeitlich zurückgenommenen -- Revision Beschwerde gegen die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs eingelegt hat und auch noch eine eigene Begründung angekündigt hat, kann dies nur so verstanden werden, daß es sich um eine selbständige Beschwerde handeln soll.

    Die Zurückweisung eines Antrags auf Ablehnung eines Richters ist nur dann selbständig mit der Beschwerde anfechtbar, wenn sie durch gesonderten Beschluß erfolgt (vgl. Senatsbeschluß in BFH/NV 1993, 244).

  • BFH, 25.04.1996 - III B 77/95

    Selbständige Anfechtbarkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Ablehnung eines

    Zwar hat der Senat mit Beschluß vom 8. Mai 1992 III B 123/92 (BFH/NV 1993, 244) in einem ähnlichen Fall anderer Steuerpflichtiger, die ebenfalls von X vertreten waren, entsprechende Ausführungen wie in der Beschwerdeschrift des Streitfalls aus Kostengründen nicht als selbständiges Rechtsmittel angesehen.

    Da X in Kenntnis der erwähnten Senatsentscheidung in BFH/NV 1993, 244 im Streitfall wiederum ausdrücklich neben der Nichtzulassungsbeschwerde und der Revision Beschwerde gegen die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs eingelegt hat und auch noch eine eigene Begründung angekündigt hat, kann dies nur so verstanden werden, daß es sich um eine selbständige Beschwerde handeln soll.

    Die Zurückweisung eines Antrags auf Ablehnung eines Richters ist nur dann selbständig mit der Beschwerde anfechtbar, wenn sie durch gesonderten Beschluß erfolgt (vgl. Senatsbeschluß in BFH/NV 1993, 244).

  • BFH, 19.12.1995 - III B 134/93

    Festsetzung von Grundfreibeträgen bei der Einkommensteuer

    Zwar hat der Senat mit Beschluß vom 8. Mai 1992 III B 123/92 (BFH/NV 1993, 244) in einem ähnlichen Fall anderer Steuerpflichtiger, die ebenfalls von dem Prozeßbevollmächtigten der Kläger vertreten wurden, entsprechende Ausführungen wie in der Beschwerdeschrift des Streitfalls aus Kostengründen nicht als selbständiges Rechtsmittel angesehen.

    Da der Prozeßbevollmächtigte der Kläger in Kenntnis der Entscheidung des Senats in BFH/NV 1993, 244 im Streitfall wiederum ausdrücklich neben der Nichtzulassungsbeschwerde und der Revision Beschwerde gegen die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs eingelegt hat und auch noch eine eigene Begründung angekündigt hat, kann dies nur so verstanden werden, daß es sich um eine selbständige Beschwerde handeln soll.

    Die Zurückweisung eines Antrags auf Ablehnung eines Richters ist nur dann selbständig mit der Beschwerde anfechtbar, wenn sie durch gesonderten Beschluß erfolgt (vgl. Senatsbeschluß in BFH/NV 1993, 244).

  • BFH, 19.12.1995 - III B 136/93

    Berücksichtigung von Grundfreibeträgen und Kinderfreibeträgen bei der

    Zwar hat der Senat mit Beschluß vom 8. Mai 1992 III B 123/92 (BFH/NV 1993, 244) in einem ähnlichen Fall anderer Steuerpflichtiger, die ebenfalls von dem Prozeßbevollmächtigten der Kläger vertreten wurden, entsprechende Ausführungen wie in der Beschwerdeschrift des Streitfalles aus Kostengründen nicht als selbständiges Rechtsmittel angesehen.

    Da der Prozeßbevollmächtigte der Kläger in Kenntnis der Entscheidung des Senats in BFH/NV 1993, 244 im Streitfall wiederum ausdrücklich neben der Nichtzulassungsbeschwerde und der Revision Beschwerde gegen die Verwerfung eines angeblichen Ablehnungsgesuchs einlegt und dazu sogar noch eine eigene Begründung ankündigt, kann dies nur so verstanden werden, daß es sich um eine selbständige Beschwerde handeln soll.

    Eine selbständige Anfechtbarkeit wäre nicht einmal dann gegeben, wenn sie einen Bezug zu einem tatsächlich gestellten Ablehnungsantrag hätte (vgl. Senatsbeschluß in BFH/NV 1993, 244).

  • BFH, 20.06.2013 - IX S 12/13

    Richterablehnung; wiederholte Anhörungsrüge

    Aus diesem Grund waren dienstliche Äußerungen der betroffenen Richter zu dem missbräuchlichen Ablehnungsgesuch nicht einzuholen; ferner kann der Senat in der geschäftsplanmäßigen Besetzung, d.h. unter Mitwirkung der abgelehnten Richter, über das Ablehnungsgesuch entscheiden (BFH-Entscheidungen vom 17. Juli 1974 VIII B 29/74, BFHE 112, 457, BStBl II 1974, 638; vom 13. April 1988 I R 284/82, BFH/NV 1989, 395; vom 8. Mai 1992 III B 123/92, BFH/NV 1993, 244).
  • BFH, 19.05.1995 - III B 11/92

    Zurückweisung der Klage wegen fehlenden Vollmachtsnachweises durch

    Es konnte weder eine Teileinspruchsentscheidung des FA noch eine Entscheidung des FG allein zu den von den Klägern begehrten Kinderfreibeträgen ergehen (s. hierzu Beschluß des erkennenden Senats vom 8. Mai 1992 III B 123/92, BFH/NV 1993, 244).

    Der erkennende Senat hat an dieser Beurteilung in der Folgezeit in zahlreichen vergleichbaren Fällen festgehalten (s. stellvertretend die Beschlüsse in BFH/NV 1993, 244, sowie vom 11. August 1992 III B 143/92, BFH/NV 1993, 310, und III B 147/92, BFH/NV 1993, 311).

  • BFH, 08.07.1994 - III R 78/92

    1. Bei Verkündung noch nicht vollständig abgefaßtes Urteil muß binnen fünf

    Der erkennende Senat hat an dieser Beurteilung in der Folgezeit in zahlreichen vergleichbaren Fällen festgehalten (s. stellvertretend die Beschlüsse vom 8. Mai 1992 III B 132/92, BFH/NV 1993, 244, sowie vom 11. August 1992 III B 143/92, BFH/NV 1993, 310, und III B 147/92, BFH/NV 1993, 311).
  • BFH, 22.03.1996 - III R 14/95

    Ordnungsgemäße Bevollmächtigung für finanzgerichtliches Revisionsverfahren -

  • BFH, 11.08.1992 - III B 143/92

    Mißbräuchlichkeit der Erhebung einer Untätigkeitsklage

  • BFH, 11.08.1992 - III B 147/92

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Erhebung einer Untätigkeitsklage

  • BFH, 12.11.1993 - III B 234/92

    Musterprozeß - Verfahrensrüge - Nichtzulassungsbeschwerde

  • BFH, 12.06.2008 - V E 1/08

    Verfahren bei missbräuchlichem Befangenheitsantrag - Einwendungen im

  • BFH, 18.10.1994 - VIII S 11/93

    Zulässigkeit innerprozesslicher Bedingungen - Rechtsmissbräuchliche Ablehnung

  • BFH, 30.04.2002 - X S 10/01

    Richterablehnung; Gegenvorstellung - Vertretungszwang

  • BFH, 18.10.1994 - VIII B 120/93

    Zulässigkeit einer bedingten Prozesshandlung - Voraussetzungen für die Ablehnung

  • BFH, 04.08.1994 - III B 190/90

    Die durch das BFG-Urteil vom 14. Januar 1994 III R 194/90 (BStBl II 1994/429)

  • BFH, 18.01.1993 - X B 14/92

    Beschwerde gegen Verwerfung eines Ablehnungsgeseuchs als Verfahrensrüge im Rahmen

  • FG Hamburg, 02.02.2010 - 3 K 225/09

    Finanzgerichtsordnung/Abgabenordnung: Klagefristbeginn bei Übersendung eines

  • BFH, 22.03.1994 - X B 81/93

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit nach Einlassungen in

  • BFH, 30.06.1998 - III B 54/98

    Richterablehnung; Zurückweisung eines Befangenheitsantrages im Urteil; Beschwerde

  • BFH, 30.08.1995 - I B 168/94

    Voraussetzung zur Aussetzung eines Verfahrens

  • FG Köln, 19.10.2001 - 8 K 6728/00

    Streit um die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Bestellung zum Steuerberater;

  • FG Düsseldorf, 31.01.1996 - 14 K 5139/95

    Auf die Beifügung des Vorläufigkeitsvermerks gerichtete Klage; Vereinbarkeit

  • BFH, 15.01.1996 - VI B 147/94

    Gewährung von Akteneinsicht und Versendung der Akten

  • BFH, 09.12.1994 - III B 59/90

    Verfassungsmäßigkeit des bei der Einkommensteuerveranlagung zu berücksichtigenden

  • BFH, 01.10.1993 - III B 249/92
  • BFH, 11.08.1993 - III B 326/90

    Wirksame Bekanntgabe eines Steuerbescheides

  • BFH, 12.11.1993 - III B 246/92

    Geltendmachung eines Grundfreibetrages - Verletzung von Zustellungsvorschriften

  • BSG, 13.07.2007 - B 11a AL 1/07 BH
  • BSG, 13.07.2007 - B 11a AL 11/07 BH
  • BSG, 13.07.2007 - B 11a AL 5/07 BH
  • BSG, 13.07.2007 - B 11a AL 3/07 BH
  • BSG, 13.07.2007 - B 11a AL 7/07 BH
  • FG Hessen, 25.09.2003 - 4 K 1904/02

    Keine Begründungspflicht bei Ablehnung der Videokonferenz - Prozessleitende

  • BFH, 25.06.1993 - III B 133/92

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • BFH, 30.06.1995 - III B 187/94

    Rechtsmißbräuchlich erhobene Klage wegen anhängigem Musterverfahren vor dem

  • BFH, 23.03.1994 - X B 150/93

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • BSG, 13.07.2007 - B 11a AL 13/07 BH
  • BFH, 14.09.1994 - I B 28/94

    Anforderungen an eine Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

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