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   BFH, 17.06.1999 - III B 127/98   

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https://dejure.org/1999,9832
BFH, 17.06.1999 - III B 127/98 (https://dejure.org/1999,9832)
BFH, Entscheidung vom 17.06.1999 - III B 127/98 (https://dejure.org/1999,9832)
BFH, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - III B 127/98 (https://dejure.org/1999,9832)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Prozeßkostenhilfe - Ordnungsgemäße Vertretung - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Mindestmaß an Mitwirkung - Sozialhilfe - Schwerbehinderter

  • Judicialis

    ZPO § 117; ; ZPO §§ 578 ff.; ; FGO § 134; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BFH, 17.06.1999 - III B 127/98
    Soweit in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ausnahmsweise eine Gegenvorstellung gegen rechtskräftige Entscheidungen zugelassen wird, setzt diese nämlich voraus, daß die betroffene Entscheidung auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht, gegen das Gebot des gesetzlichen Richters verstößt oder ihr jegliche gesetzliche Grundlage fehlt (vgl. BFH-Beschluß vom 9. August 1995 VII B 126/95, BFH/NV 1996, 239, und Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1986 2 BvR 152/83, BVerfGE 73, 322, 326 ff., m.w.N.).
  • BFH, 09.08.1995 - VII B 126/95

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 17.06.1999 - III B 127/98
    Soweit in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ausnahmsweise eine Gegenvorstellung gegen rechtskräftige Entscheidungen zugelassen wird, setzt diese nämlich voraus, daß die betroffene Entscheidung auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht, gegen das Gebot des gesetzlichen Richters verstößt oder ihr jegliche gesetzliche Grundlage fehlt (vgl. BFH-Beschluß vom 9. August 1995 VII B 126/95, BFH/NV 1996, 239, und Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1986 2 BvR 152/83, BVerfGE 73, 322, 326 ff., m.w.N.).
  • BFH, 14.09.1967 - V S 9/67

    Materielle Rechtskraft eines Verwerfungsbeschlusses - Zulässigkeit eines

    Auszug aus BFH, 17.06.1999 - III B 127/98
    Zwar wird in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) die Abänderung eines rechtskräftigen Beschlusses zugelassen, wenn Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer gesetzlichen Frist gewährt wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. September 1967 V S 9/67, BFHE 89, 332, BStBl III 1967, 615; vom 19. Juni 1979 VII R 79-80/78, BFHE 128, 32, BStBl II 1979, 574).
  • BFH, 25.03.1983 - III B 10/83
    Auszug aus BFH, 17.06.1999 - III B 127/98
    Dies kann jedoch nur gelten, wenn in dem Beschluß, der abgeändert werden soll, noch nicht über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entschieden worden ist (Senatsbeschluß vom 25. März 1983 III B 10/83, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 19.06.1979 - VII R 80/78

    Zulässigkeit der Revision - Verfahrensverstoß - Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 17.06.1999 - III B 127/98
    Zwar wird in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) die Abänderung eines rechtskräftigen Beschlusses zugelassen, wenn Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer gesetzlichen Frist gewährt wird (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. September 1967 V S 9/67, BFHE 89, 332, BStBl III 1967, 615; vom 19. Juni 1979 VII R 79-80/78, BFHE 128, 32, BStBl II 1979, 574).
  • BFH, 01.09.2005 - XI B 164/02

    Wiedereinsetzung; Verhinderung über längeren Zeitraum

    Dies gilt jedoch nur, wenn in dem Beschluss der abgeändert werden soll, noch nicht über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entschieden worden ist (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Juni 1999 III B 127/98, juris Nr: STRE995096560).
  • BFH, 21.09.2004 - VII B 89/04

    Wiedereinsetzung

    Zwar kann die Abänderung eines rechtskräftigen Beschlusses des Bundesfinanzhofs (BFH) begehrt werden, wenn dieser einen Rechtsbehelf wegen Versäumung einer Frist als unzulässig verworfen hat, ohne dabei über die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zu entscheiden (vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 17. Juni 1999 III B 127/98).
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