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   BFH, 11.04.1997 - III B 142/96   

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https://dejure.org/1997,5851
BFH, 11.04.1997 - III B 142/96 (https://dejure.org/1997,5851)
BFH, Entscheidung vom 11.04.1997 - III B 142/96 (https://dejure.org/1997,5851)
BFH, Entscheidung vom 11. April 1997 - III B 142/96 (https://dejure.org/1997,5851)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung der Versagung des rechtlichen Gehörs mit Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Arbeitsverhältnisse zwischen Eltern und erwachsenen Kindern

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 31.10.1989 - VIII R 293/84

    Einkommensteuerrechtliche und gewerbesteuerrechtliche Berücksichtigung von

    Auszug aus BFH, 11.04.1997 - III B 142/96
    Die Klägerin hat die Klärungsbedürftigkeit der von ihr für grundsätzlich bedeutsam gehaltenen Rechtsfrage, ob sich die Rechtsprechung des BFH, wonach Verträge zwischen nahen Angehörigen einkommensteuerrechtlich nur dann zu berücksichtigen sind, wenn sie nach Inhalt und Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen (z. B. BFH-Urteil vom 31. Oktober 1989 VIII R 293/84, BFH/NV 1990, 759), auch auf Vereinbarungen zwischen Eltern und erwachsenen Kindern bezieht, nicht in hinlänglicher Weise dargelegt.

    Dies zeigen u. a. das vom FG herangezogene Urteil des BFH in BFH/NV 1990, 759, und die dort zitierten weiteren Entscheidungen.

  • BFH, 27.06.1985 - I B 27/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BFH, 11.04.1997 - III B 142/96
    Eine Rechtsfrage hat grundsätzliche Bedeutung, wenn ihre Beantwortung durch den Bundesfinanzhof (BFH) aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625).
  • FG Köln, 12.10.1994 - 11 K 2614/92
    Auszug aus BFH, 11.04.1997 - III B 142/96
    Auch das von ihr zitierte Urteil des FG Köln vom 12. Oktober 1994 11 K 2614/92 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1995, 426) belegt die grundsätzliche Bedeutung der von ihr aufgeworfenen Rechtsfrage nicht.
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 11.04.1997 - III B 142/96
    Hat der BFH bereits früher über die streitige Rechtsfrage entschieden, so muß der Beschwerdeführer begründen, warum er gleichwohl eine erneute Entscheidung des BFH zu der betreffenden Frage im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung für erforderlich hält (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 23.01.1992 - II B 64/91

    Anforderungen an Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als

    Auszug aus BFH, 11.04.1997 - III B 142/96
    Hierzu muß er substantiiert darlegen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die vom BFH bereits entschiedene Rechtsfrage umstritten sei, insbesondere welche neuen gewichtigen, vom BFH bislang nicht geprüften Einwände in der Rechtsprechung der FG und/oder in der Literatur gegen die Auffassung des BFH erhoben würden (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 23. Januar 1992 II B 64/91, BFH/NV 1992, 676, m. w. N.; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 23.09.1998 - XI R 1/98

    Nebenleistungen bei Arbeitsverhältnis zwischen Angehörigen

    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Anerkennung von Arbeitsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen beziehen sich --dem Grundsatz nach-- auch auf Vereinbarungen zwischen Eltern und erwachsenen Kindern (BFH-Beschluß vom 11. April 1997 III B 142/96, BFH/NV 1997, 667).
  • FG Hamburg, 24.07.2002 - VI 115/01

    Abzug von Darlehenszinsen an minderjährige Kinder:

    Verträge zwischen Angehörigen werden der Besteuerung nur dann zugrunde gelegt, wenn der Vertrag zivilrechtlich wirksam ist, im Vorhinein, d.h. vor Beginn des Leistungsaustausches, abgeschlossen wurde, tatsächlich vereinbarungsgemäß durchgeführt wird und nach Inhalt und Ausführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (std. Rspr. des BFH, BFH v. 27.11.1989, GrS 1/88, BStBl II 1990, S. 160 ; BFH v. 26.6.1996, X R 155/94, BFH/NV 1997, S. 182; BFH v. 11.4.1997, III B 142/96, BFH/NV 1997, 667).
  • FG Nürnberg, 12.09.2001 - V 180/98

    Lohnaufwendungen für die Lehre eines Kindes im eigenen Betrieb bei gleichzeitigem

    Im Streitfall sind die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Anerkennung von Arbeitsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen anwendbar, da sie sich auch auf Vereinbarungen zwischen Eltern und erwachsenen Kindern beziehen (BFH-Beschluss vom 11.4.1997 III B 142/96, BFH/NV 1997, 667 und BFH-Urteil vom 23.9.1998 XI R 1/98, BFH/NV 1999, 760 ).
  • SG Würzburg, 02.12.2008 - S 6 KR 782/06

    Feststellung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung; Abgrenzung eines

    Nach dieser Rechtsprechung dürfen Arbeitsverhältnisse zwischen Eheleuten - entsprechendes gilt bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen (BFH vom 11. April 1997 - III B 142/96 - zitiert nach juris) - wegen Besonderheiten, die nicht auf wirtschaftlichem Gebiet liegen, steuerrechtlich nicht ungünstiger als vergleichbare Arbeitsverhältnisse sonstiger Personen behandelt werden.
  • FG Baden-Württemberg, 13.01.2000 - 8 K 419/98

    Einkommensteuer 1992 und 1993

    Nahe Angehörige sind nach der Rechtsprechung auch andere Personen (vgl. z. B. Beschluß des BFH vom 11. April 1997 III B 142/96, BFH/NV 1997, 667 und Urteile des BFH vom 22. März 1994 IX R 78/92, BFH/NV 1995, 99 sowie vom 7. Mai 1996 IX R 69/94, BStBl II 1997, 196 ).
  • FG Baden-Württemberg, 14.10.1998 - 12 K 369/95

    Voraussetzungen für den Anspruch auf die Grundförderung nach § 10e Abs. 1 und

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  • FG Hamburg, 06.06.2000 - VI 262/99

    Zur Anerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Verträge zwischen Angehörigen werden der Besteuerung nur dann zugrunde gelegt, wenn der Vertrag zivilrechtlich wirksam ist, im Vorhinein, d.h. vor Beginn des Leistungsaustausches, abgeschlossen wurde, tatsächlich vereinbarungsgemäß durchgeführt wird und nach Inhalt und Ausführung dem entspricht, was zwischen Fremden üblich ist (std. Rspr. des BFH, BFH v. 27.11.1989, GrS 1/88, BStBl II 1990, S. 160; BFH v. 26.6.1996, X R 155/94, BFH/NV 1997, S. 182; BFH v. 11.4.1997, III B 142/96, BFH/NV 1997, 667).
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