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   BFH, 10.12.2004 - III B 156/03   

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https://dejure.org/2004,8329
BFH, 10.12.2004 - III B 156/03 (https://dejure.org/2004,8329)
BFH, Entscheidung vom 10.12.2004 - III B 156/03 (https://dejure.org/2004,8329)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 2004 - III B 156/03 (https://dejure.org/2004,8329)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 10e; ; EigZulG § 2 Abs. 1; ; EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 2; ; BauNVO § 10; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNutzVO § 10; EigZulG § 2 Abs. 1 S. 2
    EigZul; Wochenendhaus

  • datenbank.nwb.de

    Bei geduldeter Dauernutzung eines Wochenendhauses keine Eigenheimzulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 29.10.2003 - III B 15/03

    Dauernutzung einer Ferienwohnung

    Auszug aus BFH, 10.12.2004 - III B 156/03
    Die Genehmigung eines Bauvorhabens als Wochenendhaus lässt baurechtlich eine Nutzung zu Dauerwohnzwecken nicht zu (zuletzt BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2003 III B 15/03, BFH/NV 2004, 166, m.w.N.).

    Der Kläger verkennt, dass der BFH zur Klärung der Frage, ob das dauernde Bewohnen des Hauses baurechtlich erlaubt ist, maßgeblich auf den Inhalt der Baugenehmigung abstellt, während er der tatsächlichen Eignung der Wohnung zum dauerhaften Bewohnen ebenso wenig Bedeutung beimisst, wie einer Duldung der Wohnnutzung durch die Gemeinde (zusammenfassend BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 166).

  • BFH, 31.05.1995 - X R 140/93

    Wohnungen in einem Sondernutzungsgebiet i.S. von § 10 BauNVO sind grds. nicht

    Auszug aus BFH, 10.12.2004 - III B 156/03
    Das vom Kläger als abweichende Entscheidung bezeichnete Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 16. April 1993 3 K 2372/92 (nicht veröffentlicht, juris) ist vom BFH mit Urteil vom 31. Mai 1995 X R 140/93 (BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720) aufgehoben worden.
  • BFH, 28.03.1990 - X R 160/88

    Begriff der Ferien- und Wochenendwohnung

    Auszug aus BFH, 10.12.2004 - III B 156/03
    Seine Annahme, die tatsächliche Nutzung des Hauses zum dauernden Wohnen und die schriftliche Bestätigung der Gemeinde, dass Bedenken gegen die ganzjährige Nutzung des Hauses nicht bestünden, stellten Umstände dar, die im Hinblick auf den Förderzweck des Eigenheimzulagegesetzes die formale Anknüpfung an die Lage des Hauses in einem Sondergebiet und den Inhalt der Baugenehmigung verbieten würden, hat der BFH bereits verworfen (BFH-Urteile vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, und vom 22. Januar 2004 III R 39/02, BFHE 205, 146, BStBl II 2004, 487).
  • BFH, 14.11.2001 - X R 24/00

    Bindungswirkung einer Baugenehmigung

    Auszug aus BFH, 10.12.2004 - III B 156/03
    Die materielle Bindungswirkung einer Baugenehmigung erstreckt sich nicht nur auf den Bauherrn und seine Rechtsnachfolger, sondern auch auf die Bauaufsichtsbehörden und Gemeinden (BFH-Urteil vom 14. November 2001 X R 24/00, BFHE 197, 301, BStBl II 2002, 514).
  • BFH, 22.01.2004 - III R 39/02

    Keine Eigenheimzulage für die Anschaffung eines im Außenbereich als Behelfsheim

    Auszug aus BFH, 10.12.2004 - III B 156/03
    Seine Annahme, die tatsächliche Nutzung des Hauses zum dauernden Wohnen und die schriftliche Bestätigung der Gemeinde, dass Bedenken gegen die ganzjährige Nutzung des Hauses nicht bestünden, stellten Umstände dar, die im Hinblick auf den Förderzweck des Eigenheimzulagegesetzes die formale Anknüpfung an die Lage des Hauses in einem Sondergebiet und den Inhalt der Baugenehmigung verbieten würden, hat der BFH bereits verworfen (BFH-Urteile vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, und vom 22. Januar 2004 III R 39/02, BFHE 205, 146, BStBl II 2004, 487).
  • FG Rheinland-Pfalz, 16.04.1993 - 3 K 2372/92
    Auszug aus BFH, 10.12.2004 - III B 156/03
    Das vom Kläger als abweichende Entscheidung bezeichnete Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 16. April 1993 3 K 2372/92 (nicht veröffentlicht, juris) ist vom BFH mit Urteil vom 31. Mai 1995 X R 140/93 (BFHE 178, 140, BStBl II 1995, 720) aufgehoben worden.
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.04.2007 - 13 K 4056/04

    Keine Eigenheimzulage für Wochenendhaus

    Unter Wochenendwohnungen werden solche Wohnungen verstanden, die baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen oder sich aufgrund ihrer Bauweise nicht zum dauernden Bewohnen eignen (vgl. BFH, Beschluss vom 10. Dezember 2004 -III B 156/03-, Sammlung der Entscheidungen des BFH -BFH/NV-2005, 512 in Anknüpfung an die ständige Rechtsprechung zu § 10 e EStG; vgl. dazu BFH, Urteil vom 14. November 2001 -X R 24/00-, Bundessteuerblatt - BStBl-II 2002, 514).

    Die Genehmigung eines Bauvorhabens als Wochenendhaus lässt baurechtlich eine Nutzung zu Dauerwohnzwecken nicht zu (vgl. BFH, Beschluss vom 10. Dezember 2004, a.a.O.).

    Die Duldung der Nutzung zum dauernden Wohnen durch die zuständige Behörde ist einer Genehmigung im Sinne der bauordnungsrechtlichen Vorschriften nicht gleichzusetzen (vgl. BFH, Beschluss vom 10. Dezember 2004, a.a.O.).

  • BFH, 20.01.2009 - IX R 43/08

    Legalisierung des dauernden Wohnens durch öffentlich-rechtlichen Vertrag

    Daran ändere auch der öffentlich-rechtliche Vertrag nichts; denn danach dulde die Baubehörde lediglich das Vorhaben, was aber nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Dezember 2004 III B 156/03 (BFH/NV 2005, 512) nicht ausreiche.

    Zu Unrecht setzt die Vorinstanz insoweit das vertraglich ausbedungene "Dulden" mit dem Hinnehmen eines nicht genehmigten Verhaltens durch eine Baubehörde gleich, wie es in dem vom BFH im Beschluss in BFH/NV 2005, 512 zugrunde liegenden Sachverhalt der Fall war (nämlich das dauernde Wohnen in einem Wochenendhaus).

  • BFH, 11.05.2006 - IX B 38/06

    Divergenz

    Demgegenüber macht die im Streitfall erteilte Genehmigung zur Errichtung eines Ferienhauses deutlich, dass baurechtlich keine ganzjährige Nutzung erlaubt sein sollte (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2004 III B 156/03, BFH/NV 2005, 512, zur Genehmigung eines Wochenendhauses; vom 21. April 2005 IX B 179/04, BFH/NV 2005, 1245, zur Genehmigung des Wiederaufbaus eines Aparthotels).
  • BFH, 19.07.2007 - IX B 33/07

    Bezeichnung einer Divergenz

    Demgegenüber macht die im Streitfall erteilte Genehmigung zur Errichtung eines Wochenendhauses deutlich, dass baurechtlich keine ganzjährige Nutzung erlaubt sein sollte (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2004 III B 156/03, BFH/NV 2005, 512).
  • FG Niedersachsen, 23.04.2008 - 2 K 99/07

    Inanspruchnahme der Eigenheimzulage bei bloßer Duldung eines Bauvorhabens;

    Die Duldung eines baurechtswidrigen Zustands reicht indes für die Bewilligung von Eigenheimzulage grundsätzlich gerade nicht aus (vgl. auch BFH-Beschluss vom 10.12.2004, III B 156/03, BFH/NV 2005, 512).
  • BFH, 13.09.2007 - IX B 129/07

    Wochenendhaus; kein dauerndes Bewohnen

    Vielmehr hat das Finanzgericht (FG) aufgrund seiner bindenden tatsächlichen Feststellungen (vgl. § 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) --abgesehen von der Frage der Bestandskraft-- den vorliegenden Sachverhalt im Sinne der BFH-Rechtsprechung beurteilt, wonach es unbeachtlich ist, dass der Landkreis die Nutzung des Wochenendhauses zum dauernden Bewohnen --im Widerspruch zum Inhalt der Baugenehmigung-- nicht beanstandet hat (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Dezember 2004 III B 156/03, BFH/NV 2005, 512).
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