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   BFH, 04.03.2011 - III B 166/10   

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https://dejure.org/2011,7635
BFH, 04.03.2011 - III B 166/10 (https://dejure.org/2011,7635)
BFH, Entscheidung vom 04.03.2011 - III B 166/10 (https://dejure.org/2011,7635)
BFH, Entscheidung vom 04. März 2011 - III B 166/10 (https://dejure.org/2011,7635)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Aufrechnungserklärung der Familienkasse nach § 75 Abs. 1 EStG

  • openjur.de

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache; Aufrechnungserklärung der Familienkasse nach § 75 Abs. 1 EStG

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, EStG § 75 Abs 1
    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Aufrechnungserklärung der Familienkasse nach § 75 Abs. 1 EStG

  • Bundesfinanzhof

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Aufrechnungserklärung der Familienkasse nach § 75 Abs. 1 EStG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 75 Abs 1 EStG 2009
    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Aufrechnungserklärung der Familienkasse nach § 75 Abs. 1 EStG

  • rewis.io

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Aufrechnungserklärung der Familienkasse nach § 75 Abs. 1 EStG

  • ra.de
  • rewis.io

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Aufrechnungserklärung der Familienkasse nach § 75 Abs. 1 EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung der rechtlichen Natur einer Aufrechnungserklärung der Familienkasse i.R.d. Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Aufrechnungserklärung der Familienkasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beurteilung der rechtlichen Natur einer Aufrechnungserklärung der Familienkasse i.R.d. Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 22.10.2003 - III B 14/03

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Fehlen von Urteilsgründen

    Auszug aus BFH, 04.03.2011 - III B 166/10
    Hierzu muss sich der Beschwerdeführer auch mit den ggf. in der Rechtsprechung und Literatur zu dieser Frage vertretenen Auffassungen sowie mit ggf. veröffentlichten Verwaltungsmeinungen auseinandersetzen (Senatsbeschluss vom 22. Oktober 2003 III B 14/03, BFH/NV 2004, 224).
  • BFH, 24.01.2005 - III B 29/04

    Klassifikation von Wirtschaftszweigen; InvZul; Verletzung der

    Auszug aus BFH, 04.03.2011 - III B 166/10
    Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO setzt voraus, dass der Beschwerdeführer eine hinreichend bestimmte Rechtsfrage herausstellt, deren Klärung im Interesse der Allgemeinheit an der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts erforderlich ist und die im konkreten Streitfall klärbar ist (Senatsbeschlüsse vom 15. Juli 2009 III B 111/08, juris, und vom 24. Januar 2005 III B 29/04, BFH/NV 2005, 1141).
  • BFH, 26.11.2008 - III B 133/08

    Keine ausreichende Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus BFH, 04.03.2011 - III B 166/10
    Damit wird jedoch in diesem Punkt kein Zulassungsgrund dargelegt, da solche Einwendungen nur im Rahmen einer Revisionsbegründung erheblich sein können und die Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nicht der Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile dient (vgl. Senatsbeschluss vom 26. November 2008 III B 133/08, juris, m.w.N.).
  • BFH, 20.02.2009 - IV B 72/07

    Begründungsanforderung an NZB bei Verwerfung der Klage unter Ausführungen zur

    Auszug aus BFH, 04.03.2011 - III B 166/10
    Ist das Urteil des FG jedoch auf mehrere Erwägungen gestützt, von denen jede für sich genommen die Entscheidung trägt, so ist für jede dieser Erwägungen die Darlegung eines Zulassungsgrundes erforderlich (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. April 2009 I B 177/08, juris, und vom 20. Februar 2009 IV B 72/07, juris, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.04.2009 - I B 177/08

    Anforderungen an Nichtzulassungsbeschwerde bei doppelt begründetem FG-Urteil -

    Auszug aus BFH, 04.03.2011 - III B 166/10
    Ist das Urteil des FG jedoch auf mehrere Erwägungen gestützt, von denen jede für sich genommen die Entscheidung trägt, so ist für jede dieser Erwägungen die Darlegung eines Zulassungsgrundes erforderlich (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. April 2009 I B 177/08, juris, und vom 20. Februar 2009 IV B 72/07, juris, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.07.2009 - III B 111/08

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter

    Auszug aus BFH, 04.03.2011 - III B 166/10
    Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO setzt voraus, dass der Beschwerdeführer eine hinreichend bestimmte Rechtsfrage herausstellt, deren Klärung im Interesse der Allgemeinheit an der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts erforderlich ist und die im konkreten Streitfall klärbar ist (Senatsbeschlüsse vom 15. Juli 2009 III B 111/08, juris, und vom 24. Januar 2005 III B 29/04, BFH/NV 2005, 1141).
  • BFH, 30.10.2012 - III B 151/11

    Darlegung von Verfahrensmängeln - Gesamtergebnis des Verfahrens - Rechtliches

    Hiermit lässt sich jedoch die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreichen (Senatsbeschlüsse vom 4. März 2011 III B 166/10, BFH/NV 2011, 1007; vom 2. November 2011 III B 48/11, BFH/NV 2012, 265).

    Hierzu muss sich der Beschwerdeführer auch mit den ggf. in der Rechtsprechung und Literatur zu dieser Frage vertretenen Auffassungen sowie mit ggf. veröffentlichten Verwaltungsmeinungen auseinandersetzen (Senatsbeschluss in BFH/NV 2011, 1007).

  • BFH, 29.06.2011 - II B 127/10

    Verfassungsmäßigkeit der bei Eigentumswohnungen anzusetzenden Steuermesszahl -

    Hierzu muss sich der Beschwerdeführer insbesondere mit der Rechtsprechung des BFH und den Äußerungen im Schrifttum auseinandersetzen (BFH-Beschlüsse vom 19. Juli 2007 V B 66/06, BFH/NV 2007, 2067; vom 30. Januar 2008 V B 57/07, BFH/NV 2008, 611; vom 27. Oktober 2009 VI B 160/08, BFH/NV 2010, 204; vom 17. November 2009 VI B 73/09, BFH/NV 2010, 452; vom 28. April 2010 II B 178/09, BFH/NV 2011, 262, und vom 4. März 2011 III B 166/10, BFH/NV 2011, 1007).
  • BFH, 01.02.2013 - III B 222/11

    Grundsätzliche Bedeutung - Zum Inhalt des Anspruchs des Kindes auf Auszahlung des

    Mit Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung lässt sich die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreichen (Senatsbeschluss vom 4. März 2011 III B 166/10, BFH/NV 2011, 1007).
  • BFH, 30.11.2011 - I B 105/11

    Finanzunternehmen und Eigenhandelsabsicht (Objektgesellschaft

    Dazu gehört u.a. auch eine Auseinandersetzung mit zu dieser Frage vertretenen Auffassungen in Rechtsprechung, Schrifttum und veröffentlichten Äußerungen der Verwaltung (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Juni 2008 VII B 61/08, BFH/NV 2008, 1708; vom 4. März 2011 III B 166/10, BFH/NV 2011, 1007).
  • BFH, 10.10.2011 - V B 35/11

    Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen - Revisionszulassung wegen die

    Dazu gehört u.a. auch eine Auseinandersetzung mit zu dieser Frage vertretenen Auffassungen in Rechtsprechung, Schrifttum und veröffentlichten Äußerungen der Verwaltung (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Juni 2008 VII B 61/08, BFH/NV 2008, 1708; vom 4. März 2011 III B 166/10, BFH/NV 2011, 1007).
  • BFH, 12.10.2012 - III B 212/11

    Darlegungsanforderungen an die Sachaufklärungsrüge bei Nichterhebung eines

    a) Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muss der Kläger konkret auf hinreichend bestimmte Rechtsfrage(n), ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre Klärungsfähigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingehen (Senatsbeschluss vom 4. März 2011 III B 166/10, BFH/NV 2010, 1007).
  • BFH, 12.04.2012 - III B 97/11

    Beurteilung der Kindergeldberechtigung für ein auswärts studierendes Kind -

    a) Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache setzt voraus, dass der Beschwerdeführer eine hinreichend bestimmte Rechtsfrage herausstellt, deren Klärung im Interesse der Allgemeinheit an der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts erforderlich ist und die im konkreten Streitfall klärbar ist (z.B. Senatsbeschluss vom 4. März 2011 III B 166/10, BFH/NV 2011, 1007).
  • BFH, 14.06.2011 - V B 19/11

    Nachträgliche Divergenz setzt Zulässigkeit der Beschwerde voraus

    Dazu gehört u.a. auch eine Auseinandersetzung mit zu dieser Frage vertretenen Auffassungen in Rechtsprechung, Schrifttum und veröffentlichten Äußerungen der Verwaltung (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Juni 2008 VII B 61/08, BFH/NV 2008, 1708; vom 4. März 2011 III B 166/10, BFH/NV 2011, 1007).
  • FG Münster, 24.06.2020 - 13 K 1482/19

    Kindergeld/Verfahrensrecht - Zur teilweisen Aufrechnung von Kindergeldansprüchen,

    Denn ein solches, auf die künftige Abgabe einer Aufrechnungserklärung durch die Beklagte gerichtetes Begehren kann nur mittels einer allgemeinen Leistungsklage i.S.v. § 40 Abs. 1 Alt. 4 FGO verfolgt werden, da es sich bei einer Aufrechnungserklärung nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um einen Realakt handelt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 2.4.1987 VII R 148/83, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1987, 536; vom 4.3.2011 III B 166/10, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2011, 1007).
  • BFH, 28.12.2012 - III B 47/11

    Anhörung des Klägers

    Hiermit lässt sich jedoch die Zulassung der Revision nicht erreichen (Senatsbeschluss vom 4. März 2011 III B 166/10, BFH/NV 2011, 1007).
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