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   BFH, 27.02.2006 - III B 170/05   

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https://dejure.org/2006,9230
BFH, 27.02.2006 - III B 170/05 (https://dejure.org/2006,9230)
BFH, Entscheidung vom 27.02.2006 - III B 170/05 (https://dejure.org/2006,9230)
BFH, Entscheidung vom 27. Februar 2006 - III B 170/05 (https://dejure.org/2006,9230)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 31 Satz 1; ; EStG § ... 32 Abs. 6; ; EStG §§ 62 ff.; ; EStG § 63 Abs. 1; ; EStG § 70 Abs. 2; ; AO 1977 § 8; ; AO 1977 § 37 Abs. 2; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 31 S. 1 § 63 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Kindergeld: Kinder mit überwiegendem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.12.2005 - III S 28/05

    Grundsätzliche Bedeutung - Wohnsitz von Kindern bei Ausbildung im Ausland

    Auszug aus BFH, 27.02.2006 - III B 170/05
    Der Senat lehnte den Antrag auf PKH durch Beschluss vom 22. Dezember 2005 III S 28/05 (PKH) mangels Erfolgsaussicht der Nichtzulassungsbeschwerde ab.
  • BFH, 23.11.2000 - VI R 165/99

    Kindergeld bei ausländischem Schulbesuch

    Auszug aus BFH, 27.02.2006 - III B 170/05
    Die gesetzliche Regelung steht nach der Rechtsprechung des BFH im Einklang mit dem Grundgesetz --GG-- (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 2000 VI R 165/99, BFHE 193, 569, BStBl II 2001, 279, m.w.N.).
  • BFH, 28.07.2003 - III B 125/02

    NZB: Einheitlichkeit der Rspr.

    Auszug aus BFH, 27.02.2006 - III B 170/05
    Die Rügen des Klägers betreffen auch keine offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzeswidrigen Entscheidung, die ausnahmsweise zur Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO führen (z.B. BFH-Beschluss vom 28. Juli 2003 III B 125/02, BFH/NV 2003, 1445, m.w.N.).
  • BFH, 18.03.2004 - VII B 53/03

    Gundsätzliche Bedeutung; kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus BFH, 27.02.2006 - III B 170/05
    a) Für eine schlüssige Verfahrensrüge wären Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunkts die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978, und vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43, jew. m.w.N.).
  • BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03

    Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf

    Auszug aus BFH, 27.02.2006 - III B 170/05
    a) Für eine schlüssige Verfahrensrüge wären Ausführungen dazu erforderlich gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären müssen, welche entscheidungserheblichen Tatsachen sich bei einer weiteren Sachaufklärung voraussichtlich ergeben hätten, inwiefern eine weitere Aufklärung des Sachverhalts auf der Grundlage des materiell-rechtlichen Standpunkts des FG zu einer anderen Entscheidung hätte führen können und aus welchen Gründen sich dem FG unter Berücksichtigung seines Rechtsstandpunkts die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung, z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. März 2004 VII B 53/03, BFH/NV 2004, 978, und vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43, jew. m.w.N.).
  • BFH, 15.07.2010 - III R 6/08

    Kein Kindergeld nach den §§ 62 ff. EStG für in der Türkei lebende Kinder eines

    Diese Regelung ist verfassungsgemäß (z.B. BFH-Urteil vom 26. Februar 2002 VIII R 85/98, BFH/NV 2002, 912; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Februar 1994  1 BvR 1105/91, nicht veröffentlicht) und gemeinschaftsrechtskonform (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Februar 2006 III B 170/05, BFH/NV 2006, 1090).
  • BFH, 12.07.2007 - III B 138/06

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wenn FG-Urteil auf mehrere selbständig

    Die Klägerin hat auch keine offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzeswidrigen Entscheidung gerügt, die ausnahmsweise zur Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO führen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 27. Februar 2006 III B 170/05, BFH/NV 2006, 1090, m.w.N.).
  • BFH, 22.04.2009 - III S 33/08

    Kein Kindergeld bei mehrjährigem Schulbesuch in der Türkei

    Etwas anderes gilt aufgrund anders lautender zwischenstaatlicher Abkommen lediglich für Kinder, die ihren Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum haben (Senatsbeschluss vom 27. Februar 2006 III B 170/05, BFH/NV 2006, 1090).
  • FG Niedersachsen, 09.07.2009 - 1 K 231/08

    Kindergeld; Wohnsitz; Gewöhnlicher Aufenthalt; Inland

    Das Gericht verweist insoweit auf die ständige Rechtsprechung des BFH, wie sie zuletzt im Beschluss vom 27. Februar 2006 III B 170/05, BFH/NV 2006, 1090 zum Ausdruck kommt.
  • BFH, 14.04.2011 - VII B 222/10

    Besorgnis der Befangenheit des Geschäftsprüfers eines Lohnsteuerhilfevereins bei

    Alternative FGO führen könnte (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. Februar 2006 III B 170/05, BFH/NV 2006, 1090, m.w.N.).
  • BFH, 28.08.2006 - III B 48/06

    Darlegung der Zulassungsgründe nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO

    Der Kläger rügt auch keine offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzeswidrigen Entscheidung, die ausnahmsweise zur Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO führen (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 27. Februar 2006 III B 170/05, BFH/NV 2006, 1090, m.w.N.).
  • BFH, 25.10.2007 - VII B 293/06

    Sachaufklärungsrüge; Divergenz

    Der Kläger setzt seine rechtliche Beurteilung --insbesondere, dass die Ehefrau des Klägers mit dem Grundstückskaufvertrag noch keine im Rahmen des § 278 Abs. 2 AO relevante Vermögensposition erworben habe-- derjenigen des FG entgegen, ohne damit jedoch einen offensichtlichen Rechtsanwendungsfehler von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzeswidrigen Entscheidung zu rügen, der ausnahmsweise zur Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO führen könnte (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. Februar 2006 III B 170/05, BFH/NV 2006, 1090, m.w.N.).
  • BFH, 28.08.2006 - III S 21/06

    InvZul: Bindungswirkung an Bescheinigung der Gemeindebehörde, Divergenz

    Der bloße Hinweis, die Auffassung des FG sei rechtlich unzutreffend, genügt dazu nicht (Beschluss des Senats vom 27. Februar 2006 III B 170/05, BFH/NV 2006, 1090).
  • FG Bremen, 07.12.2015 - 4 K 63/12

    Aufhebung der Kindergeldfestsetzung und Erstattung überzahlten Kindergeldes für

    Die in § 63 Abs. 1 EStG geregelte Kindergeldberechtigung knüpft grundsätzlich an den Aufenthaltsort und den Wohnsitz der Kinder im Inland, in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum an; wobei diese Gesetzeslage keinen verfassungsrechtlichen, europarechtlichen bzw. völkerrechtlichen Bedenken begegnet (BFH, Beschluss vom 27. Februar 2006 - III B 170/05 -BFH/NV 2006, 1090 , [...]; m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 12.11.2007 - 6 K 328/07

    Kindergeldanspruch für ein im Ausland studierendes Kind

    Dagegen, dass die Kindergeldberechtigung nach § 63 Abs. 1 Satz 3 EStG vom Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes abhängt, bestehen nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 23. November 2000 VI R 165/99, BStBl II 2001, 279 und BFH-Beschluss vom 27. Februar 2006 III B 170/05, BFH/NV 2006, 1090), welcher sich der Senat anschließt, weder verfassungsrechtliche, noch europarechtliche oder völkerrechtliche Bedenken.
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