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   BFH, 07.02.1996 - III B 182/95   

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https://dejure.org/1996,5492
BFH, 07.02.1996 - III B 182/95 (https://dejure.org/1996,5492)
BFH, Entscheidung vom 07.02.1996 - III B 182/95 (https://dejure.org/1996,5492)
BFH, Entscheidung vom 07. Februar 1996 - III B 182/95 (https://dejure.org/1996,5492)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Offenbahrung von persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.02.1994 - VIII B 79/93

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 07.02.1996 - III B 182/95
    Durch die Nachholung dieser Erklärung im Beschwerdeverfahren hat sich an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses des FG nichts geändert, weil die Bewilligung von PKH grundsätzlich nur für die Zukunft wirkt (Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 22. Februar 1994 VIII B 79/93, BFH/NV 1994, 736 m. w. N.).
  • BFH, 18.05.1990 - III B 62/89

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 07.02.1996 - III B 182/95
    Sie kann daher auch nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens sein, sondern nur über einen neuen Antrag an das FG geltend gemacht werden (Senatsbeschluß vom 18. Mai 1990 III B 62/89, BFH/NV 1991, 260).
  • FG Niedersachsen, 13.04.2007 - 10 S 28/06

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Kindergeld wegen Verlegung des tatsächlichen

    Dem Antrag steht nicht entgegen, dass der Antragsteller seinen Wohnsitz in Polen hat, weil § 114 ZPO die Bewilligung der PKH nach allgemeiner Ansicht nicht an einen inländischen Wohnsitz des Antragstellers knüpft (BFH-Beschluss vom 19. März 1996 VIII S 1/96, BFH/NV 1996, 781 mit umfangreichen Nachweisen zum Schrifttum).

    Die Anerkennung der Bewilligung von PKH dem Grunde nach auch für Rechtsstreitigkeiten, die im Ausland wohnende Personen vor deutschen Gerichten führen, besagt nichts hinsichtlich der weiteren Frage, nach welchen Maßstäben die Bedürftigkeit dieses Personenkreises festzustellen ist (BFH-Beschluss vom 19. März 1996 VIII S 1/96, BFH/NV 1996, 781).

    aa) Soweit eine Umrechnung der Beträge in Euro erforderlich ist, ist diese anhand eines Durchschnittskurses geboten und stellt der Umrechnungskurs für die Umsatzsteuer einen geeigneten Bezug dar (vgl. BFH-Beschluss vom 19. März 1996 VIII S 1/96, BFH/NV 1996, 781).

  • BFH, 17.08.2005 - III S 21/05

    PKH: unvollständige Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen

    In einem höheren Rechtszug ist zwar nicht zu prüfen, ob die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig erscheint, wenn --wie hier-- der Prozessgegner das Rechtsmittel eingelegt hat (§ 142 der Finanzgerichtsordnung --FGO-- i.V.m. § 119 Satz 2 der Zivilprozessordnung --ZPO--; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. März 1996 VIII S 1/96, BFH/NV 1996, 781, m.w.N.).

    Auch im Falle des Obsiegens des Antragstellers in der Vorinstanz sind aber die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 114 ZPO i.V.m. § 142 Abs. 1 FGO anhand der Erklärung der Partei über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf amtlichem Vordruck zu prüfen (vgl. Beschluss des BFH in BFH/NV 1996, 781, m.w.N.).

  • BFH, 28.07.1999 - VII B 113/99

    PKH; Beschwerdeverfahren

    Danach kann die von der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren erstmals vorgelegte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem amtlichen Vordruck allenfalls noch mit Wirkung für die Zukunft berücksichtigt werden (vgl. BFH-Beschluß vom 7. Februar 1996 III B 182/95, BFH/NV 1996, 781, m.w.N.).

    Der Antragstellerin bleibt es jedoch unbenommen, einen erneuten Antrag auf Gewährung von PKH vor dem FG für das Klageverfahren einzureichen und diesem Antrag die erforderliche Erklärung gemäß § 117 ZPO und die zur Glaubhaftmachung notwendigen Belege beizufügen, dann freilich nur mit Wirkung für die Zukunft (vgl. dazu BFH-Beschluß in BFH/NV 1996, 781, m.w.N.).

  • BFH, 21.06.2001 - III B 114/00

    Landwirtschaftliches Lohnunternehmen - Antrag auf Investitionszulage - Vorbehalt

    Nach § 142 FGO i.V.m. § 117 Abs. 2 und 3 ZPO ist dem Antrag auf PKH zwingend eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach amtlich vorgeschriebenem Formblatt beizufügen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. August 1994 III S 1/94, BFH/NV 1995, 152; vom 16. Januar 1996 III S 3/95, BFH/NV 1996, 778, und vom 7. Februar 1996 III B 182/95, BFH/NV 1996, 781).
  • BFH, 17.01.2001 - XI B 76/00

    PKH; Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen

    Nachträgliche, ggf. klarstellende Angaben im Beschwerdeverfahren können nicht mehr berücksichtigt werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 7. Februar 1996 III B 182/95, BFH/NV 1996, 781).
  • BFH, 18.09.1997 - VIII B 37/97
    a) Den Klägern bleibt es zwar unbenommen, einen erneuten Antrag auf Gewährung von PKH für das Klageverfahren einzureichen, nunmehr unter Beifügung zumindest sämtlicher erst im Beschwerdeverfahren vorgelegter Unterlagen, dann freilich nur mit Wirkung für die Zukunft (vgl. dazu auch BFH-Beschluß vom 7. Februar 1996 III B 182/95, BFH/NV 1996, 781, m.w.N.).
  • BFH, 24.09.1998 - VII B 54/98

    Stundung - Gefährdung des Abgabenanspruchs - Pfändung - Schadensersatzleistung

    Danach könnten die von der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren erstmals näher bezeichneten und belegten Ratenzahlungen allenfalls noch mit Wirkung für die Zukunft berücksichtigt werden (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 7. Februar 1996 III B 182/95, BFH/NV 1996, 781, m.w.N.).
  • BFH, 27.04.1998 - V B 19/98

    Ablehnung eines Antrags auf Prozeßkostenhilfe wegn verspäteter Einreichung der

    Sie kann daher auch nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens sein, sondern nur über einen neuen Antrag an das FG geltend gemacht werden (vgl. BFH-Beschluß vom 7. Februar 1996 III B 182/95, BFH/NV 1996, 781, m. w. N.).
  • BFH, 24.02.1997 - XI B 179/96

    Begründung einer Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe mit der

    Nach dem Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Februar 1996 III B 182/95 (BFH/NV 1996, 781) kann eine Beschwerde gegen die Ablehnung von PKH nicht erfolgreich darauf gestützt werden, daß vor dem FG unterlassene Angaben zu bestimmten Fragen über die wirtschaftlichen Verhältnisse im Beschwerdeverfahren nachgeholt werden (so auch bereits BFH-Beschluß vom 9. Januar 1992 III B 96/91, BFH/NV 1992, 834).
  • BFH, 17.01.2001 - XI B 77/00

    Einkommensteuer - Wirtschaftliche Verhältnisse - Kraftfahrzeug -

    Nachträgliche, ggf. klarstellende Angaben im Beschwerdeverfahren können nicht mehr berücksichtigt werden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 7. Februar 1996 III B 182/95, BFH/NV 1996, 781).
  • BFH, 17.01.2001 - XI B 78/00

    Einkommensteuer - Wirtschaftliche Verhältnisse - Kraftfahrzeug -

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