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   BFH, 15.10.2004 - III B 2/04   

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https://dejure.org/2004,11005
BFH, 15.10.2004 - III B 2/04 (https://dejure.org/2004,11005)
BFH, Entscheidung vom 15.10.2004 - III B 2/04 (https://dejure.org/2004,11005)
BFH, Entscheidung vom 15. Oktober 2004 - III B 2/04 (https://dejure.org/2004,11005)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; AO 1977 § 227 Abs. 1; ; AO 1977 § 240 Abs. 1 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Voraussetzungen für den Erlass von Säumniszuschlägen höchstrichterlich bereits geklärt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Erlass von Säumniszuschlägen bei nachträglicher Änderung von Schätzungsbescheiden und bei drastischer Änderung der Vermögensverhältnisse des Steuerpflichtigen; Darlegungspflichten bei der ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 07.07.1999 - X R 87/96

    Erlass von Säumniszuschlägen

    Auszug aus BFH, 15.10.2004 - III B 2/04
    Die spätere Herabsetzung der Steuerschuld rechtfertigt keinen Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen (BFH-Urteil vom 7. Juli 1999 X R 87/96, BFH/NV 2000, 161).

    Ist dem Steuerpflichtigen die rechtzeitige Zahlung der Steuer aber wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit unmöglich und verliert deshalb die Ausübung von Druck zur Zahlung ihren Sinn, so kommt im Hinblick darauf, dass Säumniszuschläge auch als Gegenleistung für das Hinausschieben der Fälligkeit und zur Abgeltung des Verwaltungsaufwands dienen, (nur) ein Teilerlass in Betracht (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil in BFH/NV 2000, 161).

  • BFH, 15.03.2002 - V B 33/01

    Neues Zulassungsrecht; Sicherung einer einheitlichen Rspr.

    Auszug aus BFH, 15.10.2004 - III B 2/04
    In der Beschwerdebegründung müssen bereits bestehende oder zu erwartende Unterschiede in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung oder eine Abweichung des angefochtenen Urteils von der Rechtsprechung des BFH aufgezeigt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 15. März 2002 V B 33/01, BFH/NV 2002, 1040).
  • BFH, 26.01.1988 - VIII R 151/84

    Erlass von Säumniszuschlägen wegen Unbilligkeit - Ordnungsgemäße Ermittlung und

    Auszug aus BFH, 15.10.2004 - III B 2/04
    Aus der --verfassungsrechtlich unbedenklichen (BFH-Urteil vom 26. Januar 1988 VIII R 151/84, BFH/NV 1988, 695, unter Hinweis auf das Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30. Januar 1986 2 BvR 1336/85, Deutsche Steuer-Zeitung/Eildienst 1986, 101)-- Regelung des § 240 Abs. 1 Satz 4 AO 1977, nach der die Aufhebung eines Steuerbescheids die bis dahin verwirkten Säumniszuschläge unberührt lässt, sowie der Möglichkeit, im Falle einer unberechtigten Steuerfestsetzung Aussetzung der Vollziehung und damit den Wegfall der Säumniszuschläge zu erreichen, ergibt sich die Wertung des Gesetzgebers, dass im Regelfall einmal verwirkte Säumniszuschläge Bestand haben sollen.
  • BFH, 30.10.2002 - IX B 129/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Verstoß gegen das GG

    Auszug aus BFH, 15.10.2004 - III B 2/04
    Sodann ist schlüssig und substantiiert unter Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen darzutun, weshalb die für bedeutsam gehaltene Rechtsfrage im Allgemeininteresse klärungsbedürftig und im Streitfall klärbar ist (z.B. BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2002 IX B 129/02, BFH/NV 2003, 328, m.w.N.).
  • BFH, 29.08.1991 - V R 78/86

    Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung

    Auszug aus BFH, 15.10.2004 - III B 2/04
    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 29. August 1991 V R 78/86, BFHE 165, 178, BStBl II 1991, 906, m.w.N.) ist ein Erlass von Säumniszuschlägen gemäß § 227 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) aus sachlichen Billigkeitsgründen geboten, wenn ihre Einziehung im Einzelfall, insbesondere mit Rücksicht auf den Zweck der Säumniszuschläge, nicht zu rechtfertigen ist, obwohl der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Erhebung der Säumniszuschläge aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft.
  • BFH, 09.07.1998 - V R 68/96

    Gestaltungsmißbrauch bei Verkauf und Rückkauf

    Auszug aus BFH, 15.10.2004 - III B 2/04
    Wird als Verfahrensmangel unzureichende Sachaufklärung (Verstoß gegen § 76 FGO) wegen Nichterhebung angebotener Beweise geltend gemacht, so sind nach ständiger Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteil vom 9. Juli 1998 V R 68/96, BFHE 186, 161, BStBl II 1998, 637) darzulegen:.
  • BVerfG, 30.01.1986 - 2 BvR 1336/85
    Auszug aus BFH, 15.10.2004 - III B 2/04
    Aus der --verfassungsrechtlich unbedenklichen (BFH-Urteil vom 26. Januar 1988 VIII R 151/84, BFH/NV 1988, 695, unter Hinweis auf das Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30. Januar 1986 2 BvR 1336/85, Deutsche Steuer-Zeitung/Eildienst 1986, 101)-- Regelung des § 240 Abs. 1 Satz 4 AO 1977, nach der die Aufhebung eines Steuerbescheids die bis dahin verwirkten Säumniszuschläge unberührt lässt, sowie der Möglichkeit, im Falle einer unberechtigten Steuerfestsetzung Aussetzung der Vollziehung und damit den Wegfall der Säumniszuschläge zu erreichen, ergibt sich die Wertung des Gesetzgebers, dass im Regelfall einmal verwirkte Säumniszuschläge Bestand haben sollen.
  • BFH, 09.09.2005 - I B 40/05

    Verfahrensmängel; Rügeverzicht

    Hierzu gehört unter Heranziehung von Literatur und gegebenenfalls Rechtsprechung auch die Darlegung, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und strittig ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Oktober 2004 III B 2/04, juris; vom 5. Juni 2003 X B 115/02, BFH/NV 2003, 1340, jeweils m.w.N.).
  • VG Magdeburg, 18.11.2015 - 9 A 194/14

    Abwasserbeiträge: Erlass von Säumniszuschlägen

    Im Übrigen handelt es sich dabei eigentlich um die dem § 240 Abs. 1 Satz 4 AO zugrunde liegenden Fallgestaltung, da dieser Eindruck bei jedem nachträglich aufgehobenen Abgabenbescheid entstehen kann (so auch BFH, B. v. 15.10.2004 - III B 2/04 -, juris).
  • BFH, 28.01.2010 - VIII B 156/09

    Erlass von Säumniszuschlägen

    Im Übrigen sind die Voraussetzungen, unter denen der Erlass von Säumniszuschlägen geboten ist, geklärt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 15. Oktober 2004 III B 2/04, juris).
  • FG München, 26.04.2006 - 9 K 4317/05

    Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen

    Die spätere Herabsetzung der Steuerschuld rechtfertigt keinen Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen (BFH-Urteil vom 7. Juli 1999 X R 87/96, BFH/NV 2000, 161 ; BFH-Beschluss vom 15. Oktober 2004 III B 2/04 - juris -).
  • VG Neustadt, 21.04.2010 - 1 K 1171/09

    Klage auf Erlass eines Widerspruchsbescheides; steuerlicher Billigkeitserlass

    Dabei ist von der gesetzgeberischen Grundentscheidung auszugehen, wonach verwirkte Säumniszuschläge Bestand haben sollen (BFH, Beschluss vom 15. Oktober 2004 - III B 2/04).
  • VG Köln, 11.05.2010 - 14 K 1092/09

    Anspruch eines Mitgesellschafters einer GbR auf Erlass von Säumniszuschlägen und

    vgl. z.B. BFH, Urteil vom 7. Juli 1999 - X R 87/96 - , BFH/NV 2000, 161 und Beschluss vom 15. Oktober 2004 - III B 2/04 - , juris; Groll, in: Hübschmann/Hepp/ Spitaler, AO/FGO, Stand August 2005, § 227 Rn. 173, 229 ff.
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