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   BFH, 30.08.2010 - III B 2/09   

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https://dejure.org/2010,8103
BFH, 30.08.2010 - III B 2/09 (https://dejure.org/2010,8103)
BFH, Entscheidung vom 30.08.2010 - III B 2/09 (https://dejure.org/2010,8103)
BFH, Entscheidung vom 30. August 2010 - III B 2/09 (https://dejure.org/2010,8103)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Auslegung des Begriffs "Verarbeitendes Gewerbe" nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige - Statistische Eingruppierung kein Grundlagenbescheid - Unbeachtlichkeit fehlerhafter statistischer Eingruppierungen

  • openjur.de

    Auslegung des Begriffs "Verarbeitendes Gewerbe" nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige; Statistische Eingruppierung kein Grundlagenbescheid; Unbeachtlichkeit fehlerhafter statistischer Eingruppierungen

  • Bundesfinanzhof

    InvZulG § 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, BGB § 950, AO § 171 Abs 10
    Auslegung des Begriffs "Verarbeitendes Gewerbe" nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige - Statistische Eingruppierung kein Grundlagenbescheid - Unbeachtlichkeit fehlerhafter statistischer Eingruppierungen

  • Bundesfinanzhof

    Auslegung des Begriffs "Verarbeitendes Gewerbe" nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige - Statistische Eingruppierung kein Grundlagenbescheid - Unbeachtlichkeit fehlerhafter statistischer Eingruppierungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 InvZulG 1999, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 950 BGB, § 171 Abs 10 AO
    Auslegung des Begriffs "Verarbeitendes Gewerbe" nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige - Statistische Eingruppierung kein Grundlagenbescheid - Unbeachtlichkeit fehlerhafter statistischer Eingruppierungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 InvZulG 1999, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 950 BGB, § 171 Abs 10 AO
    Auslegung des Begriffs "Verarbeitendes Gewerbe" nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige - Statistische Eingruppierung kein Grundlagenbescheid - Unbeachtlichkeit fehlerhafter statistischer Eingruppierungen

  • rewis.io

    Auslegung des Begriffs "Verarbeitendes Gewerbe" nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige - Statistische Eingruppierung kein Grundlagenbescheid - Unbeachtlichkeit fehlerhafter statistischer Eingruppierungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Auslegung des Begriffs "Verarbeitendes Gewerbe" nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige - Statistische Eingruppierung kein Grundlagenbescheid - Unbeachtlichkeit fehlerhafter statistischer Eingruppierungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG 1999 § 2; BGB § 950
    Zuordnung der Tätigkeit der Gewinnung von Kies und Sand zu den begünstigten Wirtschaftszweigen des § 2 Investitionszulagengesetz ( InvZulG ) 1999

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung des Begriffs des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige; statistische Eingruppierungen keine Grundlagenbescheide i.S. von § 171 Abs. 10 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 19.10.2006 - III R 28/04

    InvZul - Berechnung der Wertschöpfungsanteile

    Auszug aus BFH, 30.08.2010 - III B 2/09
    c) Durch die ständige Rechtsprechung des Senats ist auch die Zuordnung von Betrieben mit mehreren Tätigkeiten --sog. Mischbetrieben-- geklärt (z.B. Senatsurteile vom 19. Oktober 2006 III R 28/04, BFH/NV 2007, 1185, betr.
  • FG Sachsen-Anhalt, 24.11.2008 - 1 K 1584/06

    Gewährung einer Investitionszulage nach § 2 Investitionszulagengesetz 1999

    Auszug aus BFH, 30.08.2010 - III B 2/09
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab (Urteil vom 24. November 2008  1 K 1584/06, Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 959).
  • BFH, 23.03.2005 - III R 20/00

    Abgrenzung von Betrieben der Produktion zu Betrieben des verarbeitenden Gewerbes

    Auszug aus BFH, 30.08.2010 - III B 2/09
    a) Die Auslegung des Begriffs des verarbeitenden Gewerbes im Investitionszulagenrecht richtet sich nach der vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen WZ (z.B. Senatsurteile vom 23. März 2005 III R 20/00, BFHE 209, 186, BStBl II 2005, 497, betr.
  • BFH, 28.04.2010 - III R 66/09

    Zuordnung der mechanischen Bearbeitung von Betonbruch, Naturgestein und

    Auszug aus BFH, 30.08.2010 - III B 2/09
    d) Ebenfalls geklärt ist, dass es sich bei statistischen Eingruppierungen nicht um Grundlagenbescheide (§ 171 Abs. 10 AO) handelt und unter welchen Voraussetzungen fehlerhafte statistische Eingruppierungen für die Investitionszulage unbeachtet bleiben können (Senatsurteil vom 28. April 2010 III R 66/09, BFHE 229, 562, Betriebs-Berater 2010, 1950, m.w.N.).
  • BFH, 17.04.2008 - III R 100/06

    Abgrenzung des Handels vom verarbeitenden Gewerbe

    Auszug aus BFH, 30.08.2010 - III B 2/09
    Handel und Uhrmacherhandwerk; vom 17. April 2008 III R 100/06, BFH/NV 2008, 1531, betr.
  • BFH, 25.01.2007 - III R 69/06

    Verarbeitendes Gewerbe

    Auszug aus BFH, 30.08.2010 - III B 2/09
    Produktion und Vertrieb von Sand, Kies und Beton; vom 25. Januar 2007 III R 69/06, BFH/NV 2007, 1187, betr.
  • BFH, 23.10.2002 - III R 40/00

    InvZulG : Umgruppierung in nicht begünstigten Wirtschaftszweig

    Auszug aus BFH, 30.08.2010 - III B 2/09
    Eine Änderung der WZ wirkt sich daher auch auf das Zulagenrecht aus, wenn der Gesetzgeber die Fördertatbestände nicht zugleich entsprechend ausweitet oder einschränkt; für die Anspruchsberechtigten nachteilige Änderungen der Klassifikation werden aber aus Vertrauensschutzgründen häufig erst mit Verzögerung umgesetzt (z.B. Senatsurteil vom 23. Oktober 2002 III R 40/00, BFHE 201, 366, BStBl II 2003, 360; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. Dezember 1994 IV B 3 -InvZ 1010- 13/94, BStBl I 1995, 18, betr.
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07
    Auszug aus BFH, 30.08.2010 - III B 2/09
    Zerkleinern von Altasphalt und Altbeton, Verfassungsbeschwerde eingelegt, Az. 1 BvR 857/07).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Dieser Standpunkt entspricht, über die angegriffene Entscheidung hinaus, nach wie vor der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. BFHE 229, 562 , bestätigt durch BFH, Beschluss vom 30. August 2010 - III B 2/09 -, BFH/NV 2010, S. 2306).

    Zwar komme der Zuordnungsentscheidung eines Statistikamts nicht die Qualität eines bindenden Grundlagenbescheides im Sinne von § 171 Abs. 10 der Abgabenordnung zu (vgl. BFHE 209, 186 ; BFH, Beschluss vom 30. August 2010 - III B 2/09 -, BFH/NV 2010, S. 2306).

    Steuerverwaltung sowie Finanzgerichte könnten daher prüfen, ob das Statistikamt bei der Eingruppierung von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen und ob der betreffende Betrieb richtig abgegrenzt worden sei (vgl. BFHE 229, 562 ; BFH  ,  Beschluss vom 30. August 2010 - III B 2/09 -, BFH/NV 2010, S. 2306).

    Die Einteilung der betrieblichen Tätigkeiten nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige selbst bleibt einer Evidenzprüfung daraufhin unterworfen, ob sie in Blick auf das Investitionszulagenrecht zu einem offensichtlich falschen Ergebnis führt (vgl. BFHE 201, 571 ; 229, 562 ; BFH, Beschluss vom 30. August 2010 - III B 2/09 -, BFH/NV 2010, S. 2306; stRspr).

  • BFH, 02.09.2011 - III B 9/10

    Anwendung einer Definition aus der Datenbank "Wikipedia" - Keine grundsätzliche

    Heranzuziehen ist das Verzeichnis der Wirtschaftszweige in der für das jeweilige Streitjahr geltenden Fassung (z.B. Senatsbeschluss vom 30. August 2010 III B 2/09, BFH/NV 2010, 2306).

    Diese Entscheidung der Statistikbehörde stellt keinen Grundlagenbescheid (§ 171 Abs. 10 der Abgabenordnung) dar (z.B. Senatsbeschluss in BFH/NV 2010, 2306).

  • BFH, 19.07.2011 - III S 41/10

    Anhörungsrüge wegen Überraschungsentscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde

    Der Senat wies die Beschwerde daraufhin mangels Zulassungsgründen als unbegründet zurück (Beschluss vom 30. August 2010 III B 2/09, BFH/NV 2010, 2306).

    Mit ihrer Rüge, der Senat habe eine Überraschungsentscheidung getroffen, macht die Klägerin letztlich Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit des Senatsbeschlusses in BFH/NV 2010, 2306 geltend, indem sie von dem beim BVerfG anhängigen Verfahren auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache schließt.

  • FG Thüringen, 21.01.2015 - 3 K 400/12

    Betrieb des verarbeitenden Gewerbes aufgrund Einbaus selbst umgearbeiteter Teile

    Steuerverwaltung und Finanzgerichte können insbesondere überprüfen, ob die statistische Eingruppierung aufgrund eines zutreffenden Sachverhaltes ergangen ist, ob der Betrieb richtig abgegrenzt wurde und ob bei Mischbetrieben richtig zugeordnet wurde (BFH - Beschluss vom 30.08.2010 III B 2/09, BFH/NV 2010, 2306).
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - 13 K 13081/10

    Zum KMU-Begriff nach § 2 Abs. 7 InvZulG 2005 und zur Bindungswirkung eines

    Denn die Bindungswirkung kann jedenfalls nicht weiter als bei der Einordnung eines Unternehmens in die Klassifikation der Wirtschaftszweige durch das Statistische Bundesamt bzw. die Statistischen Landesämter gehen, d. h. die Bindungswirkung entfällt, wenn die GA-Behörde von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. BFH-Urteil vom 28. April 2010 III R 66/09, BStBl II 2010, 831; BFH-Beschluss vom 30. August 2010 III B 2/09, BFH/NV 2010, 2306).
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