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   BFH, 09.03.1998 - III B 209/96   

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BFH, 09.03.1998 - III B 209/96 (https://dejure.org/1998,2616)
BFH, Entscheidung vom 09.03.1998 - III B 209/96 (https://dejure.org/1998,2616)
BFH, Entscheidung vom 09. März 1998 - III B 209/96 (https://dejure.org/1998,2616)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtseinheitlichkeit erstrebten Revisionsentscheidung - Maßgebliches Kriterium bei der Gewährung einer erhöhten Investitionszulage an einen handwerklichen Betrieb

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 11.04.1995 - III R 77/91

    Einordnung eines Unternehmens in das systematische Verzeichnis des Statistischen

    Auszug aus BFH, 09.03.1998 - III B 209/96
    Der Senat hat wiederholt zu § 19 des Berlinförderungsgesetzes entschieden, daß die Abgrenzung des verarbeitenden Gewerbes gegenüber den übrigen Wirtschaftszweigen entsprechend der Einordnung nach dem systematischen Verzeichnis der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes vorzunehmen ist (Urteil vom 11. April 1995 III R 77/91, BFH/NV 1995, 1090, m.w.N.).

    Eine spätere Änderung des Verzeichnisses ist beachtlich, wenn sie innerhalb der sog. Verbleibensfrist erfolgt und sich zugunsten des Steuerpflichtigen auswirkt (Senat in BFH/NV 1995, 1090, m.w.N.).

  • BFH, 09.05.1996 - III B 242/95

    Anforderungen an die Verbleibvoraussetzungen bei Transportmitteln für die

    Auszug aus BFH, 09.03.1998 - III B 209/96
    Ungeachtet dessen hat sich der Kläger mit den Grundsätzen dieser Rechtsprechung des Senats, deren Übertragung auf die Anwendung des InvZulG 1993 naheliegt (vgl. auch Beschluß des Senats vom 9. Mai 1996 III B 242/95, BFH/NV 1996, 932), und mit den entsprechenden Verwaltungsanweisungen nicht hinreichend i.S. von § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO auseinandergesetzt.
  • BFH, 02.08.1996 - VIII B 74/95

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 09.03.1998 - III B 209/96
    Der Beschwerdeführer muß dazu konkret darauf eingehen, inwieweit die Rechtsfrage im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen sie umstritten ist (BFH-Beschluß vom 2. August 1996 VIII B 74/95, BFH/NV 1997, 133).
  • FG Brandenburg, 21.05.1996 - 3 K 1269/95

    Anspruch einer Schulküche auf Investitionszulagen; Begriff des verarbeitenden

    Auszug aus BFH, 09.03.1998 - III B 209/96
    Die Finanzverwaltung richtet sich bei der Abgrenzung des verarbeitenden Gewerbes nach dem InvZulG 1993 in gleicher Weise nach der Systematik (nunmehr Klassifikation) der Wirtschaftszweige (BMF-Schreiben vom 28. Oktober 1993, BStBl I 1993, 904, und vom 30. Dezember 1994, BStBl I 1995, 18), ebenso z.B. das Finanzgericht des Landes Brandenburg in den Urteilen vom 18. Dezember 1996 3 K 1223/95 I (Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 1997, 699) und vom 21. Mai 1996 3 K 1269/95 I (EFG 1997, 123).
  • BFH, 23.01.1992 - II B 64/91

    Anforderungen an Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als

    Auszug aus BFH, 09.03.1998 - III B 209/96
    Hierzu ist insbesondere substantiiert darzulegen, welche neuen gewichtigen, vom BFH bislang nicht geprüften Einwände in der Literatur und in der Rechtsprechung der Instanzgerichte gegen die höchstrichterliche Auffassung erhoben werden (vgl. BFH-Beschluß vom 23. Januar 1992 II B 64/91, BFH/NV 1992, 676, m.w.N.; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 27.06.1985 - I B 27/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BFH, 09.03.1998 - III B 209/96
    Eine Rechtsfrage hat grundsätzliche Bedeutung, wenn ihre Beantwortung durch den Bundesfinanzhof (BFH) aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit und/oder Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625).
  • BFH, 21.05.1996 - III B 44/93

    Kürzbarkeit der Kinderbetreuungskosten alleinerziehender Elternteile um die

    Auszug aus BFH, 09.03.1998 - III B 209/96
    Klärungsbedarf besteht somit -- zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Senats über die Nichtzulassungsbeschwerde (zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunktes s. BFH-Beschluß vom 21. Mai 1996 III B 44/93, BFH/NV 1996, 743, m.w.N.) -- nicht (mehr).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 09.03.1998 - III B 209/96
    Hat die höchstrichterliche Rechtsprechung die vom Beschwerdeführer für grundsätzlich bedeutsam gehaltene Rechtsfrage schon früher entschieden, so muß der Beschwerdeführer eingehend begründen, warum er gleichwohl eine erneute Entscheidung des BFH zu der betreffenden Frage im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung für erforderlich hält (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 28.06.1996 - X B 15/96

    Einnahmen aus dem "Unternehmensspiel Life" als Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 09.03.1998 - III B 209/96
    Klärungsbedarf besteht somit -- zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Senats über die Nichtzulassungsbeschwerde (zur Maßgeblichkeit dieses Zeitpunktes s. BFH-Beschluß vom 21. Mai 1996 III B 44/93, BFH/NV 1996, 743, m.w.N.) -- nicht (mehr).
  • BFH, 05.06.1996 - I B 105/95

    Eindeutigkeit einer Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 09.03.1998 - III B 209/96
    Ungeachtet dessen hat sich der Kläger mit den Grundsätzen dieser Rechtsprechung des Senats, deren Übertragung auf die Anwendung des InvZulG 1993 naheliegt (vgl. auch Beschluß des Senats vom 9. Mai 1996 III B 242/95, BFH/NV 1996, 932), und mit den entsprechenden Verwaltungsanweisungen nicht hinreichend i.S. von § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO auseinandergesetzt.
  • FG Brandenburg, 18.12.1996 - 3 K 1223/95

    Investitionszulage für eine Windkraftanlage ; Umwandlung von Windenergie als

  • BFH, 12.11.1996 - III R 17/96

    Erhöhte Investitionszulage auch bei Eintragung in die Handwerksrolle nach Ablauf

  • BFH, 26.03.1997 - III R 6/96

    Voraussetzungen zur Gewährung einer erhöhten Investitionszulage

  • BFH, 04.05.1999 - IX B 38/99

    Eigennutzung i.S. des § 4 EigZulG

    Die Rechtsfrage ist auch nicht klärungsbedürftig, wenn auf den Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden sind (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 29. Januar 1987 V B 33/85, BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316) und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 9. März 1998 III B 209/96, BFH/NV 1998, 1261; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Anm. 9).
  • BFH, 16.03.2000 - III B 42/99

    Erhöhte InvZul wegen sog. DDR-Ansässigkeit; grundsätzliche Bedeutung der

    Das gilt selbst dann, wenn zugunsten der Klägerin davon ausgegangen wird, dass sie --wie auf S. 3 der Beschwerdeschrift angedeutet-- eine Abweichung vom Beschluss des BFH vom 9. März 1998 III B 209/96 (BFH/NV 1998, 1261) und damit wiederum von den in diesem Beschluss genannten Urteilen des BFH rügen wollte und nicht eine solche von dem ausdrücklich als Divergenzentscheidung bezeichneten, aber in keiner Weise einschlägigen BFH-Beschluss vom 21. Mai 1996 III B 44/93 (BFH/NV 1996, 743).

    Bei dieser Rechts- und Sachlage ist die Behauptung der Klägerin, das FG sei vom (maßgebenden) BFH-Beschluss in BFH/NV 1998, 1261 (und den dort genannten BFH-Urteilen) insoweit abgewichen, als nach seiner Auffassung der Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle bereits im Zeitpunkt der Beantragung der Investitionszulage hätte gestellt sein müssen, als der Zeitpunkt des Investitionsabschlusses nicht maßgeblich sei, als es ihm, dem FG, nicht ausreiche, dass die Eintragung des Betriebs überhaupt erfolgte und als die Handwerkereigenschaft bereits zum Zeitpunkt des Investitionsabschlusses hätte vorliegen müssen, z.T. nicht schlüssig und im Übrigen sogar unzutreffend oder nicht nachvollziehbar.

    Bei Annahme, die Klägerin habe unmittelbar und ausschließlich eine Abweichung von dem Senatsbeschluss in BFH/NV 1998, 1261 rügen wollen, wäre die Beschwerde insoweit bereits deswegen unzulässig, weil dieser Beschluss keine Divergenzentscheidung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO sein kann.

  • BFH, 29.04.2002 - IV B 29/01

    Gewerbliche Tätigkeit einer Laborarztpraxis

    Die Rechtsfrage ist auch nicht klärungsbedürftig, wenn auf den Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden sind (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Januar 1987 V B 33/85, BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316) und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. März 1998 III B 209/96, BFH/NV 1998, 1261).
  • BFH, 31.08.2005 - IV B 205/03

    Eigenverantwortliche Tätigkeit eines Krankengymnasten

    Die Rechtsfrage ist auch nicht klärungsbedürftig, wenn auf den maßgebenden Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden sind (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Januar 1987 V B 33/85, BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316) und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. März 1998 III B 209/96, BFH/NV 1998, 1261).
  • BFH, 30.08.2005 - IV B 102/03

    Gewerbesteuerpflicht für Kursmakler und Kursmaklerstellvertreter

    Die Rechtsfrage ist auch nicht klärungsbedürftig, wenn auf den betreffenden Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden sind (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Januar 1987 V B 33/85, BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316) und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. März 1998 III B 209/96, BFH/NV 1998, 1261).
  • BFH, 07.05.2003 - IV B 206/01

    Verfassungsmäßigkeit der Außenprüfung

    Ferner fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit, wenn auf den betreffenden Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Januar 1987 V B 33/85, BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316) und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. März 1998 III B 209/96, BFH/NV 1998, 1261).
  • BFH, 27.05.2005 - IV B 76/03

    Freiberufler: Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit keine außerordentliche

    Die Rechtsfrage ist auch nicht klärungsbedürftig, wenn auf den Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden sind (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Januar 1987 V B 33/85, BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316) und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. März 1998 III B 209/96, BFH/NV 1998, 1261).
  • BFH, 13.12.2000 - IX B 109/00

    Ferien- oder Wochenendwohnung

    Eine Rechtsfrage ist auch dann nicht kärungsbedürftig, wenn auf den Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden sind und keine neuen Gesichtspunkte vorgetragen werden oder erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 29. Januar 1987 V B 33/85, BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316; vom 9. März 1998 III B 209/96, BFH/NV 1998, 1261).
  • BFH, 27.04.2010 - X B 180/09

    Eignung der bedingten Veräußerungsabsicht als Kriterium zur Abgrenzung des

    Insbesondere muss der Beschwerdeführer deutlich machen, welche neuen gewichtigen, vom BFH bislang nicht geprüften Einwendungen im Schrifttum und in der Rechtsprechung der Instanzgerichte gegen die höchstrichterliche Rechtsprechung erhoben werden (vgl. BFH-Beschluss vom 9. März 1998 III B 209/96, BFH/NV 1998, 1261, m.w.N.).
  • BFH, 24.06.2004 - IV B 182/02

    Fragen nach der Einbeziehung von Kosten in das Umsatzvergleichsverfahren und ob

    Eine Rechtsfrage ist u.a. dann nicht klärungsbedürftig, wenn auf den zu beurteilenden Sachverhalt durch die Rechtsprechung geklärte Rechtsgrundsätze anzuwenden (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Januar 1987 V B 33/85, BFHE 148, 560, BStBl II 1987, 316) und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung dieser Frage geboten erscheinen lassen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. März 1998 III B 209/96, BFH/NV 1998, 1261).
  • BFH, 28.09.2000 - III B 126/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage; Verfahrensmangel bei unzutreffender

  • BFH, 17.05.2000 - III B 71/99

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Aufwendungen für Adoption als

  • BFH, 15.12.2000 - III B 86/00

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • BFH, 04.12.2000 - III B 72/00

    Außergewöhnliche Belastung; nachträglicher Einbau eines Personenaufzugs

  • BFH, 29.03.2001 - III B 57/00

    Sachverständigengutachten; Zweitgutachten

  • BFH, 18.12.2000 - III B 90/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Darlegung der

  • BFH, 11.12.2000 - III B 53/00

    Keine außergewöhnlichen Belastungen: Errichtung einer Garage

  • BFH, 22.08.2000 - III B 104/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage; Divergenz

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