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   BFH, 27.04.2012 - III B 238/11   

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https://dejure.org/2012,13570
BFH, 27.04.2012 - III B 238/11 (https://dejure.org/2012,13570)
BFH, Entscheidung vom 27.04.2012 - III B 238/11 (https://dejure.org/2012,13570)
BFH, Entscheidung vom 27. April 2012 - III B 238/11 (https://dejure.org/2012,13570)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Umfang der Sachaufklärungspflicht des FG - Rechtliches Gehör - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Antrag auf Tatbestandsberichtigung bei unzutreffender Sachverhaltsfeststellung

  • openjur.de

    Umfang der Sachaufklärungspflicht des FG; Rechtliches Gehör; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Antrag auf Tatbestandsberichtigung bei unzutreffender Sachverhaltsfeststellung

  • Bundesfinanzhof

    GG Art 103 Abs 1, FGO § 76 Abs 1, FGO § 96 Abs 1, FGO § 96 Abs 2, FGO § 108, FGO § 115 Abs 2 Nr 3
    Umfang der Sachaufklärungspflicht des FG - Rechtliches Gehör - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Antrag auf Tatbestandsberichtigung bei unzutreffender Sachverhaltsfeststellung

  • Bundesfinanzhof

    Umfang der Sachaufklärungspflicht des FG - Rechtliches Gehör - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Antrag auf Tatbestandsberichtigung bei unzutreffender Sachverhaltsfeststellung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 76 Abs 1 FGO, § 96 Abs 1 FGO, § 96 Abs 2 FGO, § 108 FGO
    Umfang der Sachaufklärungspflicht des FG - Rechtliches Gehör - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Antrag auf Tatbestandsberichtigung bei unzutreffender Sachverhaltsfeststellung

  • rewis.io

    Umfang der Sachaufklärungspflicht des FG - Rechtliches Gehör - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - Antrag auf Tatbestandsberichtigung bei unzutreffender Sachverhaltsfeststellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1
    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das Gericht durch Übergehen einer beantragten Beweiserhebung

  • datenbank.nwb.de

    Sachaufklärungspflicht des FG; Antrag auf Tatbestandsberichtigung bei unzutreffender Sachverhaltsfeststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 07.05.1999 - IX B 20/99

    Einwendungen gegen den FG-Urteilstatbestand; NZB, verspätete Begründung

    Auszug aus BFH, 27.04.2012 - III B 238/11
    Derartige Einwendungen sind jedoch nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zu rügen, sondern müssen gegebenenfalls zum Gegenstand eines (fristgebundenen) Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Oktober 2008 X B 120/08, BFH/NV 2009, 41; vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 10.05.2004 - III B 85/03

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht und des Rechts auf Gehör durch einen

    Auszug aus BFH, 27.04.2012 - III B 238/11
    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs liegt jedoch nicht vor, wenn das FG den Akteninhalt vollständig zur Kenntnis genommen und in bestimmter Weise bewertet hat (Senatsbeschluss vom 10. Mai 2004 III B 85/03, nicht veröffentlicht).
  • BFH, 07.02.2007 - X B 105/06

    NZB: Sitzungsniederschrift

    Auszug aus BFH, 27.04.2012 - III B 238/11
    a) Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten ist nur dann ein Zulassungsgrund, wenn er gleichzeitig eine Verletzung des § 96 Abs. 1 FGO und damit einen Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO darstellt (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Februar 2007 X B 105/06, BFH/NV 2007, 962, unter 3.).
  • BFH, 15.10.2008 - X B 120/08

    Zeugeneinvernahme - Gebot der Einzelvernehmung - Einwendungen gegen die

    Auszug aus BFH, 27.04.2012 - III B 238/11
    Derartige Einwendungen sind jedoch nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zu rügen, sondern müssen gegebenenfalls zum Gegenstand eines (fristgebundenen) Antrags auf Tatbestandsberichtigung (§ 108 FGO) gemacht werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 15. Oktober 2008 X B 120/08, BFH/NV 2009, 41; vom 7. Mai 1999 IX B 20/99, BFH/NV 1999, 1369).
  • BFH, 23.09.2009 - IV B 133/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung von Verfahrensmängeln,

    Auszug aus BFH, 27.04.2012 - III B 238/11
    Da die Sachaufklärungspflicht dazu dient, die Spruchreife der Klage herbeizuführen, hat das Gericht jedoch nur das aufzuklären, was aus seiner (materiell-rechtlichen) Sicht entscheidungserheblich ist (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. September 2009 IV B 133/08, BFH/NV 2010, 52, m.w.N.).
  • BFH, 15.12.2010 - XI B 46/10

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Anforderungen an die Verfahrensrüge der

    Auszug aus BFH, 27.04.2012 - III B 238/11
    Das rechtliche Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2010 XI B 46/10, BFH/NV 2011, 448).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 27.04.2012 - III B 238/11
    Weiterhin hat das Gericht seine Entscheidung zu begründen, wobei aus seiner Begründung erkennbar sein muss, dass eine Auseinandersetzung mit dem wesentlichen Vorbringen der Verfahrensbeteiligten stattgefunden hat (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April 1980  2 BvR 827/79, BVerfGE 54, 86, m.w.N.).
  • BFH, 18.11.2013 - III B 45/12

    Liebhaberei bei Verlustbetrieben - Verzicht auf Beweiserhebung -

    Solche Einwendungen können jedoch nur mit einem Antrag nach § 108 Abs. 1 FGO, nicht im Rechtsmittelverfahren als Verfahrensmängel geltend gemacht werden (Senatsbeschluss vom 27. April 2012 III B 238/11, BFH/NV 2012, 1321).
  • BFH, 12.07.2016 - III B 33/16

    Keine Bindung des FG an die Feststellungen des Strafgerichts - Ablehnung von in

    Da die Sachaufklärungspflicht dazu dient, die Spruchreife der Klage herbeizuführen, hat das Gericht nur das aufzuklären, was aus seiner (materiell-rechtlichen) Sicht entscheidungserheblich ist (Senatsbeschluss vom 27. April 2012 III B 238/11, BFH/NV 2012, 1321, Rz 3).
  • BFH, 02.04.2014 - V R 62/10

    Die Absenkung der Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld vom 27. auf das

    Dementsprechend hat das Gericht nur das aufzuklären, was aus seiner materiell-rechtlichen Sicht entscheidungserheblich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 27. April 2012 III B 238/11, BFH/NV 2012, 1321, Leitsatz 1 und Nr. 1).
  • BFH, 22.11.2013 - X B 35/13

    Zeugenbeeidigung - verzichtbare Verfahrensmängel - Verstoß gegen den klaren

    Das FG verstößt regelmäßig nicht gegen seine Verpflichtung, nach der aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden, wenn es sämtliche vom Kläger geltend gemachten Tatsachen --wie auch im Streitfall-- in den Tatbestand des Urteils aufnimmt (BFH-Beschluss vom 27. April 2012 III B 238/11, BFH/NV 2012, 1321; Lange in HHSp, § 96 FGO Rz 41).
  • BFH, 07.11.2012 - I B 172/11

    Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht: Anforderungen an Inhalt und

    Das rechtliche Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalls deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (BFH-Beschlüsse vom 27. April 2012 III B 238/11, BFH/NV 2012, 1231; vom 15. Dezember 2010 XI B 46/10, BFH/NV 2011, 448; Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz 10a, m.w.N.).
  • BFH, 19.03.2014 - XI B 144/13

    NV: Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots zur Richtigkeit der

    Das rechtliche Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Juli 2007 III S 8/07, BFH/NV 2007, 2135; vom 15. Dezember 2010 XI B 46/10, BFH/NV 2011, 448; vom 20. Februar 2012 III B 107/11, BFH/NV 2012, 987; vom 27. April 2012 III B 238/11, BFH/NV 2012, 1321, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.06.2012 - XI B 8/12

    Untätigkeitsklage: Ausstehende finanzgerichtliche Entscheidung als zureichender

    Das rechtliche Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 27. Juli 2007 III S 8/07, BFH/NV 2007, 2135; vom 15. Dezember 2010 XI B 46/10, BFH/NV 2011, 448; vom 20. Februar 2012 III B 107/11, BFH/NV 2012, 987; vom 27. April 2012 III B 238/11, n.v., juris, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.10.2015 - I B 94/14

    Mittelpunkt der Lebensinteressen i. S. des DBA-Schweiz

    Das FG verstößt regelmäßig nicht gegen seine Verpflichtung, nach der aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden, wenn es sämtliche vom Kläger geltend gemachten Tatsachen in den Tatbestand des Urteils aufnimmt (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. März 2010 X B 95/09, BFH/NV 2010, 1827; vom 27. April 2012 III B 238/11, BFH/NV 2012, 1321; vom 21. Februar 2013 X B 53/11, BFH/NV 2013, 972).
  • BFH, 31.07.2014 - III B 13/14

    Keine Überraschungsentscheidung bei rechtlichem Hinweis in der mündlichen

    a) Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten ist nur dann ein Zulassungsgrund, wenn er gleichzeitig eine Verletzung des § 96 Abs. 1 FGO und damit einen Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO darstellt (Senatsbeschluss vom 27. April 2012 III B 238/11, BFH/NV 2012, 1321, m.w.N.).
  • BFH, 25.07.2012 - X B 175/11

    Rechtliches Gehör - Voraussetzungen des § 160 Abs. 1 Satz 1 AO - qualifizierter

    Das Gericht darf grundsätzlich auch Vorbringen unberücksichtigt lassen, das nach seiner Auffassung unsubstantiiert ist (BFH-Beschluss vom 27. April 2012 III B 238/11, BFH/NV 2012, 1321).
  • BFH, 01.10.2012 - V B 9/12

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Zur Zurechnung von strafbaren Handlungen von

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