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   BFH, 30.10.1998 - III B 24/98   

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https://dejure.org/1998,4331
BFH, 30.10.1998 - III B 24/98 (https://dejure.org/1998,4331)
BFH, Entscheidung vom 30.10.1998 - III B 24/98 (https://dejure.org/1998,4331)
BFH, Entscheidung vom 30. Oktober 1998 - III B 24/98 (https://dejure.org/1998,4331)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Prozeßvertretung - Postulationsfähigkeit - Beschwerde - Nachträgliche Begründung - Beschwerdefrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Judicialis

    FGO § 132; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § 56 Abs. 2 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 1 u. 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertretungszwang; unwirksame Prozesshandlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 07.02.1977 - IV B 62/76

    Beschwerde - Keine Prozeßvertretung - Nachträgliche Genehmigung - Rückwirkung auf

    Auszug aus BFH, 30.10.1998 - III B 24/98
    Fehlt sie, ist die betreffende Prozeßhandlung, insbesondere die Einlegung eines Rechtsmittels, wegen fehlender Postulationsfähigkeit unwirksam (vgl. BFH-Beschluß vom 7. Februar 1977 IV B 62/76, BFHE 121, 171, BStBl II 1977, 291 unter Ziff. 1 der Gründe, ständige Rechtsprechung).

    Ein Rechtsmittel kann deshalb erst vom Zeitpunkt des Auftretens eines zugelassenen Bevollmächtigten als eingelegt angesehen werden (vgl. BFHE 121, 171, BStBl II 1977, 291 unter Ziff. 2 a der Gründe).

    Eine Fristversäumung kann nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die äußerste, den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BFHE 121, 171, BStBl II 1977, 291 unter Ziff. 3 der Gründe, m.w.N.).

  • BFH, 08.12.1994 - IV B 7/94

    Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 30.10.1998 - III B 24/98
    Die Frist für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht verlängerungsfähig (vgl. BFH-Beschluß vom 8. Dezember 1994 IV B 7/94, BFH/NV 1995, 678 unter Ziff. 1 der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 12.12.2003 - V B 256/02

    Postulationsfähigkeit: nachträgliche Genehmigung eines Rechtsmittels

    Fehlt sie, ist die betreffende Prozesshandlung, insbesondere die Einlegung eines Rechtsmittels, wegen fehlender Postulationsfähigkeit unwirksam (z.B. BFH-Beschluss vom 30. Oktober 1998 III B 24/98, BFH/NV 1999, 634, m.w.N.).

    Eine mangels ordnungsgemäßer Vertretung unwirksame Prozesshandlung kann zwar durch einen zugelassenen Vertreter wiederholt werden; dies hat jedoch nur Wirkung für die Zukunft; Gleiches gilt für eine nachträgliche Genehmigung der Prozesshandlung durch einen zugelassenen Vertreter (vgl. z.B. BFH in BFH/NV 1999, 634, m.w.N.).

  • BFH, 01.04.2009 - II B 153/08

    Außerordentliche Beschwerde - Vertretungszwang beim BFH - Postulationsfähigkeit

    Vielmehr hätte die Beschwerdeeinlegung durch den postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten wiederholt werden müssen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Oktober 1993 II B 112/93, BFH/NV 1994, 651; vom 25. August 1998 II B 71/98, BFH/NV 1999, 334, und vom 30. Oktober 1998 III B 24/98, BFH/NV 1999, 634).
  • BFH, 09.06.1999 - I R 23/98

    Ergänzung einer Vollmachtsurkunde; Fristsetzung zur Vollmachtsvorlage

    Eine Fristversäumung kann nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BFH-Beschlüsse vom 13. August 1998 VII R 111/97, BFH/NV 1999, 326; vom 30. Oktober 1998 III B 24/98, BFH/NV 1999, 634).
  • BFH, 31.05.1999 - VI B 9/99

    Postulationsfähigkeit; Steuerberatungsgesellschaft

    Der Mangel in der Vertretung kann daher nach Ablauf der Rechtsmittelfrist nicht mehr geheilt werden (BFH-Beschlüsse vom 30. Oktober 1998 III B 24/98, BFH/NV 1999, 634; vom 16. Juni 1998 XI B 37/98, BFH/NV 1998, 1368).
  • BFH, 05.05.2000 - VI B 28/00

    Postulationsfähigkeit; Rechtsmitteleinlegung

    Der Mangel in der Vertretung kann daher nach Ablauf der Rechtsmittelfrist nicht mehr geheilt werden (BFH-Beschlüsse vom 30. Oktober 1998 III B 24/98, BFH/NV 1999, 634; vom 16. Juni 1998 XI B 37/98, BFH/NV 1998, 1368).
  • BFH, 26.07.1999 - V B 98/99

    Postulationsfähigkeit; Steuerberatungsgesellschaft

    Fehlt es --wie im Streitfall-- an der Voraussetzung der Vertretung durch einen Angehörigen der in Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG genannten Berufsgruppen, ist die Beschwerde unwirksam (vgl. BFH-Beschlüsse vom 30. Oktober 1998 III B 24/98, BFH/NV 1999, 634; vom 28. Mai 1997 VI B 193/96, BFH/NV 1997, 889).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2013 - 6 A 2244/12

    Zulässigkeit eines Antrags auf Zulassung der Berufung bei Nichtbeachtung des

    Ob die Rechtsprechung zum Zivilprozessrecht, wonach die durch einen nicht postulationsfähigen Rechtsanwalt vorgenommene Prozesshandlung durch einen postulationsfähigen Bevollmächtigten genehmigt werden kann, wobei bei fristgebundenen Prozesshandlungen die Genehmigung vor Fristablauf erklärt werden muss, BGH, Urteil vom 7. Juni 1990 - III ZR 142/89 -, BGHZ 111, 339 ff. = juris Rdnr. 19, m.w.N., auf die hier fragliche Konstellation übertragen werden kann, dass das Rechtsmittel nicht von einem Rechtsanwalt, sondern von einer natürlichen Person ohne Befähigung zum Richteramt eingelegt worden ist, so BFH, Beschluss vom 12. Dezember 2003 - V B 256/02 -, juris Rdnr. 7, und Beschluss vom 30. Oktober 1998 - III B 24/98 -, juris Rdnr. 6; vgl. auch Bay. VGH, Beschluss vom 4. Januar 2010 - 7 CS 09.2920 , juris Rdnr. 4, sowie Sächs. OVG, Beschluss vom 26. November 2009 - 1 B 522/09 -, juris Rdnr. 2, bedarf damit keiner Entscheidung.
  • FG Nürnberg, 24.06.2003 - I 89/01

    Zum Umfang der Durchführung der Nutzungswertbesteuerung für die eigengenutzte

    Eine Fristversäumung kann nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BFH-Beschlüsse vom 13.10.1998 VII R 111/97, BFH/NV 1999, 326 und vom 30.10.1998 III B 24/98, BFH/NV 1999, 634 ).
  • FG Nürnberg, 29.05.2000 - VI 125/99

    Verschulden eines Prozeßbevollmächtigten

    Eine Fristversäumung kann nur dann als entschuldigt angesehen werden, wenn sie durch die den Umständen des Falles angemessene und vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BFH-Beschlüsse vom 13. August 1998 VII R 111/97, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1999, 326 ; vom 30. Oktober 1998 III B 24/98, BFH/NV 1999, 634 ).
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