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   BFH, 27.04.1999 - III B 26/98   

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https://dejure.org/1999,10492
BFH, 27.04.1999 - III B 26/98 (https://dejure.org/1999,10492)
BFH, Entscheidung vom 27.04.1999 - III B 26/98 (https://dejure.org/1999,10492)
BFH, Entscheidung vom 27. April 1999 - III B 26/98 (https://dejure.org/1999,10492)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Antragsstau - Eintragung in die Handwerksrolle - Investitionszulage - Nichtzulassungsbeschwerde - Begründungsanforderungen

  • Judicialis

    InvZulG § 5 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 3 S. 3
    NZB; kumulative Urteilsbegründung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 09.12.1997 - X B 213/96

    Fertigstellung einer Wohnung

    Auszug aus BFH, 27.04.1999 - III B 26/98
    Mit seinem Einwand, die Entstehung der Klägerin sei nicht mit einem Strukturwandel vergleichbar, begründet das FA kein allgemeines Interesse an der Klärung der von ihm herausgestellten Rechtsfrage, sondern wendet sich gegen die sachliche Richtigkeit des Urteils des FG, ein Vortrag, der die grundsätzliche Bedeutung der Sache nicht darlegt (BFH-Beschluß vom 9. Dezember 1997 X B 213/96, BFH/NV 1998, 698).
  • BFH, 02.05.1974 - IV B 3/74

    Tragende Gründe des Urteils - Zulassungsgrund - Revision - Voraussetzungen für

    Auszug aus BFH, 27.04.1999 - III B 26/98
    Dementsprechend ist mit der Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich eines jeden selbständig tragenden Grundes ein Zulassungsgrund geltend zu machen (Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. Mai 1974 IV B 3/74, BFHE 112, 337, BStBl II 1974, 524).
  • BFH, 24.10.2005 - II B 131/04

    Fahndung bei Kreditinstitut; Tätigwerden der Steuerfahndung; Anfechtung

    Ist aber die Vorentscheidung auf mehrere Begründungen gestützt, von denen jede für sich das Entscheidungsergebnis trägt, muss hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) geltend gemacht werden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. April 1999 III B 26/98, BFH/NV 1999, 1477).
  • FG Thüringen, 23.01.2002 - III 32/01

    Erhöhter Investitionszulagenanspruch der nach formwechselnder Umwandlung einer

    Bereits mit Urteil vom 17. Dezember 1997 (III 191/96 (rechtskräftig, die Nichtzulassungsbeschwerde hatte aus formalen Gründen keinen Erfolg Az. des BFH: III B 26/98) hat das Thüringer Finanzgericht entschieden, dass in Fällen, in denen ein durch die in die Handwerksrolle eingetragenen Gesellschafter einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts betriebenes Unternehmen im Rahmen einer formwechselnden Umwandlung als GmbH, an der die bisherigen Gesellschafter im bisherigen Umfang beteiligt sind, fortgeführt wird, die erhöhte Investitionszulage nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 InvZulG für von der GmbH angeschaffte Wirtschaftsgüter auch dann zu gewähren ist, wenn die GmbH erst in dem der Anschaffung folgenden Jahr in die Handwerksrolle eingetragen wird.
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