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Rechtsprechung
   BFH, 10.03.1972 - III B 28/70   

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BFH, 10.03.1972 - III B 28/70 (https://dejure.org/1972,758)
BFH, Entscheidung vom 10.03.1972 - III B 28/70 (https://dejure.org/1972,758)
BFH, Entscheidung vom 10. März 1972 - III B 28/70 (https://dejure.org/1972,758)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis - Festsetzung des Streitwerts - Höhe des Streitwerts - Ermittlung aus Klageantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 105, 89
  • BStBl II 1972, 492
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.05.1970 - IV B 81/67

    Kostenverfügung des Kostenbeamten - Beschwerde - Ansatz des Streitwertes

    Auszug aus BFH, 10.03.1972 - III B 28/70
    Ob der Senat mit Rücksicht auf den Beschluß des IV. Senats IV B 81/67 vom 22. Mai 1970 (BFH 99, 443, BStBl II 1970, 724) der Auffassung des I. Senats zu der Frage weiterhin folgen wird, daß Streitigkeiten über die Höhe des Streitwerts dann unter die Regelung des § 128 Abs. 3 FGO fallen, wenn der Streitwert im Rahmen eines Kostenansatzes (§ 147 FGO) oder einer Kostenfestsetzung (§ 149 FGO) festgesetzt worden ist (Beschluß I B 11/66 vom 25. Januar 1967, BFH 88, 19, BStBl III 1967, 253), brauchte im Streitfall nicht entschieden zu werden, da die Ablehnung einer richterlichen Streitwertfestsetzung angefochten ist, die das FG auch begründet hat.
  • BFH, 25.01.1967 - I B 11/66

    Streitwertfestsetzung einer Untätigkeitsklage

    Auszug aus BFH, 10.03.1972 - III B 28/70
    Ob der Senat mit Rücksicht auf den Beschluß des IV. Senats IV B 81/67 vom 22. Mai 1970 (BFH 99, 443, BStBl II 1970, 724) der Auffassung des I. Senats zu der Frage weiterhin folgen wird, daß Streitigkeiten über die Höhe des Streitwerts dann unter die Regelung des § 128 Abs. 3 FGO fallen, wenn der Streitwert im Rahmen eines Kostenansatzes (§ 147 FGO) oder einer Kostenfestsetzung (§ 149 FGO) festgesetzt worden ist (Beschluß I B 11/66 vom 25. Januar 1967, BFH 88, 19, BStBl III 1967, 253), brauchte im Streitfall nicht entschieden zu werden, da die Ablehnung einer richterlichen Streitwertfestsetzung angefochten ist, die das FG auch begründet hat.
  • BFH, 06.10.1967 - III B 56/67

    Finanzgericht - Streitwertfestsetzung - Angabe einer Begründung

    Auszug aus BFH, 10.03.1972 - III B 28/70
    Die Beschränkung der Beschwerdemöglichkeit nach § 128 Abs. 3 FGO ist nicht anwendbar; denn der Streit über die Festsetzung eines Streitwerts durch das Gericht stellt keine Streitigkeit über Kosten, Gebühren und Auslagen dar (Beschluß des BFH III B 56/67 vom 6. Oktober 1967, BFH 90, 284, BStBl II 1968, 65).
  • BFH, 04.02.1970 - I R 101/66

    Festsetzung des Streitwerts - Antrag der Beteiligten - Spruchkörper - Beschwer

    Auszug aus BFH, 10.03.1972 - III B 28/70
    Die Rechtsprechung des BFH verlangt für die Zulässigkeit eines solchen Antrags das Vorliegen einer Beschwer (Beschluß I R 101/66 vom 4. Februar 1970, BFH 97, 487, BStBl II 1970, 222).
  • BFH, 15.02.1967 - IV B 18/66

    Notwendiger Inhalt der Begründung des Beschlusses bei einem Antrag auf Aussetzung

    Auszug aus BFH, 10.03.1972 - III B 28/70
    Die Möglichkeit der Zurückverweisung ist auch im Beschwerdeverfahren gegeben, um den Beteiligten keine Instanz zu nehmen (Beschluß IV B 18/66 vom 15. Februar 1967, BFH 87, 502, BStBl III 1967, 181).
  • BFH, 25.07.1978 - VII R 69/76

    Antrag auf Bestimmung des Streitwerts - Rechtsschutzbedürfnis - Kostenbeamte -

    Dieses kann grundsätzlich nicht schon deshalb verneint werden, weil auch der Urkundsbeamte des Gerichts den Streitwert im Rahmen der Kostenfestsetzung (§ 149 FGO) festsetzen konnte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. März 1972 III B 28/70, BFHE 105, 89, BStBl II 1972, 492, und vom 11. Dezember 1974 I B 46/74, BFHE 115, 1, BStBl II 1975, 385).

    Das ist im Beschluß III B 28/70 damit begründet worden, daß die Auslegung nach dem Wortlaut, aber auch nach dem Sinn und Zweck des § 146 FGO a. F. über die Streitwertfestsetzung und der §§ 147, 149 FGO a. F. eine solche Annahme verbiete, weil der Rechtsmittelzug für Einwendungen gegen den Kostenansatz und die Festsetzung der zu erstattenden Aufwendungen, auch soweit sich diese gegen den vom Kostenbeamten festgesetzten Streitwert richten, ein anderer war (gemäß §§ 148 Abs. 1 und 149 Satz 2 FGO a. F. war die Erinnerung gegeben) als der für die Anfechtung einer richterlichen Streitwertfestsetzung (dagegen war die Beschwerde gegeben, vgl. § 146 Abs. 3 FGO a. F.).

  • BFH, 26.01.1998 - VII B 180/96

    Anforderungen an die Festsetzung des Streitwertes

    Ein Rechtsschutzbedürfnis ist jedenfalls dann gegeben, wenn sich die Höhe des Streitwerts nicht unmittelbar aus dem Klageantrag ermitteln läßt (BFH-Beschluß vom 10. März 1972 III B 28/70, BFHE 105, 89, BStBl II 1972, 492) und auch im übrigen eine feste und einheitliche Rechtsprechung zu der aufgeworfenen Streitwertfrage nicht besteht (Senatsbeschluß vom 27. Januar 1994 VII S 36/93, BFH/NV 1994, 818).
  • BFH, 21.12.1999 - VII R 71/98

    Kfz-Steuerbescheid; Streitwert

    Das Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag ist gegeben; der Streitwert ergibt sich weder unmittelbar aus dem Klageantrag (vgl. BFH-Beschluss vom 10. März 1972 III B 28/70, BFHE 105, 89, BStBl II 1972, 492) noch aus einer festen und eindeutigen Rechtsprechung (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Januar 1994 VII S 36/93, BFH/NV 1994, 818).
  • BFH, 10.05.1993 - I R 137/90

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Festsetzung des Streitwerts eines

    Insbesondere besteht dafür ein Rechtsschutzbedürfnis, weil der Streitwert weder beziffert ist noch eindeutig und einfach errechnet oder aus dem Sachantrag ermittelt werden kann (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. März 1972 III B 28/70, BFHE 105, 89, BStBl II 1972, 492).
  • BFH, 17.10.1985 - IV S 19/85

    Festsetzung des Streitwerts durch das Gericht

    Ein Rechtsschutzbedürfnis ist jedenfalls dann gegeben, wenn sich die Höhe des Streitwerts nicht unmittelbar aus den Prozeßanträgen ermitteln läßt (BFH-Beschluß vom 10. März 1972 III B 28/70, BFHE 105, 89, BStBl II 1972, 492).
  • BFH, 30.12.1986 - III R 93/85

    Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Festsetzung des Streitwertes

    Ein Rechtsschutzbedürfnis ist jedenfalls dann gegeben, wenn sich - wie im Streitfall - die Höhe des Streitwerts nicht unmittelbar aus den Prozeßanträgen ermitteln läßt (BFH-Beschluß vom 10. März 1972 III B 28/70, BFHE 105, 89, BStBl II 1972, 492).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.09.1970 - III B 28.70   

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BVerwG, 30.09.1970 - III B 28.70 (https://dejure.org/1970,6449)
BVerwG, Entscheidung vom 30.09.1970 - III B 28.70 (https://dejure.org/1970,6449)
BVerwG, Entscheidung vom 30. September 1970 - III B 28.70 (https://dejure.org/1970,6449)
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