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   BFH, 07.12.2010 - III B 33/10   

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https://dejure.org/2010,20676
BFH, 07.12.2010 - III B 33/10 (https://dejure.org/2010,20676)
BFH, Entscheidung vom 07.12.2010 - III B 33/10 (https://dejure.org/2010,20676)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - III B 33/10 (https://dejure.org/2010,20676)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Aufnahme eines Kindes in den Haushalt eines Elternteils - Darlegung des Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht

  • openjur.de

    Aufnahme eines Kindes in den Haushalt eines Elternteils; Darlegung des Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 64 Abs 2 S 1, FGO § 76 Abs 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 139 Abs 4
    Aufnahme eines Kindes in den Haushalt eines Elternteils - Darlegung des Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht

  • Bundesfinanzhof

    Aufnahme eines Kindes in den Haushalt eines Elternteils - Darlegung des Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 Abs 2 S 1 EStG 1997, § 76 Abs 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 139 Abs 4 FGO
    Aufnahme eines Kindes in den Haushalt eines Elternteils - Darlegung des Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht

  • rewis.io

    Aufnahme eines Kindes in den Haushalt eines Elternteils - Darlegung des Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht

  • ra.de
  • rewis.io

    Aufnahme eines Kindes in den Haushalt eines Elternteils - Darlegung des Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Regelmäßige" Annahme eines nicht nur vorübergehenden, zu einem Wechsel der Haushaltszugehörigkeit führenden Aufenthalts beim anderen Elternteil während eines Zeitraums von mehr als drei Monaten

  • rechtsportal.de

    "Regelmäßige" Annahme eines nicht nur vorübergehenden, zu einem Wechsel der Haushaltszugehörigkeit führenden Aufenthalts beim anderen Elternteil während eines Zeitraums von mehr als drei Monaten

  • datenbank.nwb.de

    Wechsel der Haushaltszugehörigkeit eines Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.06.2009 - III R 2/07

    Haushaltsaufnahme i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG bei freiwilligem

    Auszug aus BFH, 07.12.2010 - III B 33/10
    NV: Verneint das FG wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls einen Wechsel der Haushaltszugehörigkeit eines Kindes von einem zum anderen Elternteil, obwohl sich das Kind mehr als drei Monate bei dem anderen Elternteil aufhält, so liegt darin keine Abweichung von dem Urteil des BFH vom 25.6.2009 III R 2/07 (BFH/NV 2009, 1881), in dem dieser entschieden hat, dass ein Wechsel der Haushaltszugehörigkeit "regelmäßig" bei einem Aufenthalt des Kindes von mehr als drei Monaten anzunehmen ist, sofern eine Rückkehr nicht von vornherein feststeht.

    Das angefochtene Urteil widerspreche dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Juni 2009 III R 2/07 (BFHE 225, 438, BStBl II 2009, 968), in dem dieser ausgeführt habe, dass das Merkmal der Haushaltsaufnahme in erster Linie durch den tatsächlichen Umstand bestimmt werde, dass das Kind nicht nur vorübergehend in dem betreffenden Haushalt lebe.

    Die Klägerin ist der Ansicht, das FG sei deshalb von dem Senatsurteil in BFHE 225, 438, BStBl II 2009, 968 abgewichen, weil es angenommen habe, dass C auch in den vier Monaten von Mai 2001 bis August 2001 nicht zu ihrem Haushalt, sondern weiterhin zu dem des Beigeladenen gehört habe.

    Dennoch ist das FG nicht von einem tragenden Rechtssatz des Senatsurteils in BFHE 225, 438, BStBl II 2009, 968 abgewichen, da der darin erwähnte Drei-Monats-Zeitraum keine starre Grenze ist.

  • BFH, 23.09.2009 - IV B 133/08

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung von Verfahrensmängeln,

    Auszug aus BFH, 07.12.2010 - III B 33/10
    Wird die Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Übergehen von Beweisanträgen gerügt, so sind u.a. Ausführungen dazu erforderlich, dass entweder die Nichterhebung der angebotenen Beweise in der mündlichen Verhandlung durch den sachkundigen Vertreter gerügt worden ist oder aber warum die Rüge nicht rechtzeitig erhoben werden konnte (z.B. BFH-Beschluss vom 23. September 2009 IV B 133/08, BFH/NV 2010, 52).
  • BFH, 13.03.2007 - VI B 96/06

    Häusliches Arbeitszimmer; Erwerbsmittelpunkt

    Auszug aus BFH, 07.12.2010 - III B 33/10
    Zur Darlegung der Divergenz gemäß § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO sind die abweichenden Rechtssätze so genau zu bezeichnen, dass die Abweichung erkennbar wird (z.B. BFH-Beschluss vom 13. März 2007 VI B 96/06, BFH/NV 2007, 1131).
  • BFH, 19.10.2005 - X B 86/05

    Divergenz

    Auszug aus BFH, 07.12.2010 - III B 33/10
    Wird ein Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht mit der Begründung geltend gemacht, das FG hätte von Amts wegen, auch ohne entsprechende Beweisanträge, den Sachverhalt weiter aufklären müssen, muss ein Beschwerdeführer nicht nur substantiiert vortragen, welche konkreten Tatsachen das FG hätte aufklären und welche Beweise es von Amts wegen hätte erheben müssen, sondern auch, warum er --jedenfalls sofern er, wie hier, durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten war-- nicht von sich aus entsprechende Beweisanträge gestellt hat und sich die Beweiserhebung dem FG auch ohne besonderen Antrag als erforderlich hätte aufdrängen müssen (z.B. BFH-Beschluss vom 19. Oktober 2005 X B 86/05, BFH/NV 2006, 118).
  • BFH, 26.04.2018 - IV R 33/15

    Fondsetablierungskosten bei modellhafter Gestaltung eines geschlossenen

    Es entspricht nicht der Billigkeit, dem FA die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen aufzuerlegen, denn diese hat weder Sachanträge gestellt noch anderweitig das Verfahren wesentlich gefördert (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2009 IV B 143/08, BFH/NV 2009, 1452, und vom 7. Dezember 2010 III B 33/10).
  • BFH, 16.07.2015 - III R 32/13

    Entscheidung über Masseschuld im Festsetzungsverfahren - Einkommensteuer als

    Die Beigeladene hat weder Sachanträge gestellt noch anderweitig das Verfahren gefördert (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2010 III B 33/10, BFH/NV 2011, 433, Rz 14).
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.08.2017 - 4 K 2296/15

    Kindergeld kann ausnahmsweise vorrangig den Großeltern und nicht den Eltern

    Gleichfalls sei für die Annahme einer Haushaltsaufnahme unzureichend, wenn sich das Kind zwar für mehr als drei Monate, aber nur für einen von vornherein begrenzten Zeitraum bei den Großeltern befinde (Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 07. Dezember 2010 - III B 33/10 -).
  • BFH, 02.12.2014 - VIII R 45/11

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Scheckzahlungen einer GmbH zur Erfüllung

    Es fehlt insoweit jegliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen FG-Urteils und an dem Vortrag, welche konkreten Beweise das FG hinsichtlich der "buchtechnischen Behandlung" der Scheckzahlungen hätte erheben müssen und weshalb der im finanzgerichtlichen Verfahren durch einen Prozessbevollmächtigten vertretene Kläger nicht selbst auf eine weitere Sachverhaltsaufklärung durch das FG hingewirkt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2010 III B 33/10, BFH/NV 2011, 433).
  • BFH, 15.02.2012 - IV B 126/10

    Qualifizierter Rechtsanwendungsfehler bei Vertragsauslegung

    Die Beigeladenen haben weder Sachanträge gestellt noch das Verfahren durch Schriftsätze wesentlich gefördert (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2009 IV B 143/08, BFH/NV 2009, 1452, und vom 7. Dezember 2010 III B 33/10, BFH/NV 2011, 433).
  • BFH, 03.04.2012 - V B 130/11

    Grundsätzliche Bedeutung; Voraussetzungen einer Haushaltsaufnahme; Aufnahme zu

    Eine mehr als dreimonatige Aufenthaltsdauer in einem Haushalt begründet demnach dann keine Haushaltsaufnahme, wenn --wie im Streitfall-- eine Rückkehr in den anderen Haushalt von vornherein feststeht (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2010 III B 33/10, BFH/NV 2011, 433).
  • BFH, 12.03.2014 - XI B 97/13

    Anforderungen an die Substantiierung von Beweisanträgen - Sachverhaltswürdigung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH sind nämlich insoweit u.a. Ausführungen dazu erforderlich, welche Beweise das FG von Amts wegen hätte erheben müssen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 2010 III B 33/10, BFH/NV 2011, 433; vom 6. Februar 2013 X B 108/12, BFH/NV 2013, 710, Rz 13; vom 8. Oktober 2013 X B 105/12, BFH/NV 2014, 168, Rz 17).
  • BFH, 02.02.2012 - IV B 60/10

    Zerlegungssperre nach § 189 Satz 3 AO

    Auch die X, die im Beschwerdeverfahren lediglich eine kurze Stellungnahme abgegeben hat, hat keine Sachanträge gestellt (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2009 IV B 143/08, BFH/NV 2009, 1452, und vom 7. Dezember 2010 III B 33/10, BFH/NV 2011, 433).
  • BFH, 28.06.2017 - III B 90/16

    Versäumnis der Ausschlussfrist zur Angabe von Tatsachen

    Darüber hinaus hat der rechtskundige Beschwerdeführer nicht vorgetragen, warum er nicht von sich aus auf eine entsprechende Beweiserhebung hingewirkt hat (z.B. Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2010 III B 33/10, BFH/NV 2011, 433).
  • BFH, 20.05.2014 - III B 135/13

    Änderungsmöglichkeit bei Tatsachenkenntnis unzuständiger Dienststellen

    Darüber hinaus muss ein Beschwerdeführer vortragen, warum er --jedenfalls sofern er im finanzgerichtlichen Verfahren durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten war-- nicht von sich aus auf eine entsprechende Beweiserhebung hingewirkt hat (z.B. Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2010 III B 33/10, BFH/NV 2011, 433).
  • BFH, 12.05.2011 - III B 31/10

    Vereinbarkeit von § 64 EStG mit Verfassungsrecht und Gemeinschaftsrecht -

  • BFH, 03.05.2014 - III B 25/13

    Zulagenrechtlicher Herstellungsbeginn bei Gebäuden - Verletzung des § 96 Abs. 1

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