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   BFH, 08.10.1998 - III B 35/98   

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https://dejure.org/1998,4637
BFH, 08.10.1998 - III B 35/98 (https://dejure.org/1998,4637)
BFH, Entscheidung vom 08.10.1998 - III B 35/98 (https://dejure.org/1998,4637)
BFH, Entscheidung vom 08. Oktober 1998 - III B 35/98 (https://dejure.org/1998,4637)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Besuch naher Angehöriger - Außergewöhnliche Belastung - Behinderung des Sohnes - Beurteilung der Fahrtaufwendungen - Außergewöhnlichkeit - Zwangsläufigkeit

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33; FGO § 115 Abs. 2, 3 § 118 Abs. 2
    NZB; neues Vorbringen; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.10.1996 - III R 265/94

    Aufwendungen zur Betreuung kranker Angehöriger als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus BFH, 08.10.1998 - III B 35/98
    Im übrigen fehlt auch jegliche, revisionsrechtlich jedoch gebotene Auseinandersetzung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. zuletzt zu diesem Problembereich das Urteil des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1996 III R 265/94, BFHE 182, 352, BStBl II 1997, 558, m.umf.N., sowie aus dem Schrifttum, u.a. Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 17. Aufl., § 33 Rz. 35 "Besuchsreisen", m.w.N.).
  • BFH, 30.08.1995 - III B 3/93

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage als Inhaltsanforderung

    Auszug aus BFH, 08.10.1998 - III B 35/98
    Weder legt die Beschwerde dar, weshalb die bisherige Rechtsprechung eine Klärung der Frage, wann Aufwendungen für den Besuch naher Angehöriger als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen seien, nicht gebracht habe, insbesondere inwieweit und mit welchen Argumenten die Frage umstritten sei (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 30. August 1995 III B 3/93, BFH/NV 1996, 223), noch macht die Beschwerde Ausführungen dazu, warum die Bedeutung der streitigen Rechtsfrage über den konkreten Einzelfall hinausgeht und warum die Frage zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfte (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 12. Dezember 1997 XI B 54/97, BFH/NV 1998, 614).
  • BFH, 12.12.1997 - XI B 54/97

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensfehlers

    Auszug aus BFH, 08.10.1998 - III B 35/98
    Weder legt die Beschwerde dar, weshalb die bisherige Rechtsprechung eine Klärung der Frage, wann Aufwendungen für den Besuch naher Angehöriger als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen seien, nicht gebracht habe, insbesondere inwieweit und mit welchen Argumenten die Frage umstritten sei (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 30. August 1995 III B 3/93, BFH/NV 1996, 223), noch macht die Beschwerde Ausführungen dazu, warum die Bedeutung der streitigen Rechtsfrage über den konkreten Einzelfall hinausgeht und warum die Frage zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Fortentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfte (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 12. Dezember 1997 XI B 54/97, BFH/NV 1998, 614).
  • BFH, 21.12.1994 - VIII B 51/94

    Anforderungen an die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BFH, 08.10.1998 - III B 35/98
    Der Bundesfinanzhof (BFH) ist auch im Beschwerdeverfahren wegen der Nichtzulassung der Revision an die tatsächlichen Feststellungen des Finanzgerichts (FG) --wie im Revisionsverfahren-- nach § 118 Abs. 2 FGO gebunden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. März 1995 VIII B 98/94, BFH/NV 1995, 992, und vom 21. Dezember 1994 VIII B 51/94, BFH/NV 1995, 801, m.w.N.).
  • BFH, 10.03.1995 - VIII B 98/94

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Beschwerde

    Auszug aus BFH, 08.10.1998 - III B 35/98
    Der Bundesfinanzhof (BFH) ist auch im Beschwerdeverfahren wegen der Nichtzulassung der Revision an die tatsächlichen Feststellungen des Finanzgerichts (FG) --wie im Revisionsverfahren-- nach § 118 Abs. 2 FGO gebunden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 10. März 1995 VIII B 98/94, BFH/NV 1995, 992, und vom 21. Dezember 1994 VIII B 51/94, BFH/NV 1995, 801, m.w.N.).
  • BFH, 08.06.2015 - I B 13/14

    Recht auf mündliche Verhandlung bei nachträgliche Beiladung im Verfahren zur

    Die bereits geschlossene mündliche Verhandlung hätte von Amts wegen wiedereröffnet werden müssen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Oktober 1998 VIII R 67/96, BFH/NV 1999, 497; vgl. Gräber/ Koch, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 93 Rz 10).

    Eine mündliche Verhandlung nur mit einem Teil der Beteiligten ist unter Berücksichtigung der Bedeutung des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf rechtliches Gehör (vgl. Brandt in Beermann/Gosch, FGO § 60 Rz 13) nicht genügend (BFH-Urteil in BFH/NV 1999, 497).

  • BFH, 17.12.2008 - III R 62/06

    Voraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld bei Leistung eines freiwilligen

    Die erst im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision vorgelegte Kopie des Anerkennungsbescheids nach § 5 Abs. 2 Satz 2 FSJG vom 15. Juni 2004 über die Trägerschaft der F für ein freiwilliges soziales Jahr kann nicht mehr berücksichtigt werden, da der BFH auch im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren an die tatsächlichen Feststellungen des FG nach § 118 Abs. 2 FGO gebunden ist (Senatsbeschluss vom 8. Oktober 1998 III B 35/98, BFH/NV 1999, 497, m.w.N.).
  • BFH, 05.02.2009 - VIII B 95/08

    Neuer Tatsachenvortrag - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Kein Rügerecht, wenn

    Mit seinem neuen Tatsachenvortrag zum Zeitpunkt des Zugangs der Einspruchsentscheidung kann der Kläger im Beschwerdeverfahren nicht mehr gehört werden (ständige Rechtsprechung, s. etwa Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Oktober 1998 III B 35/98, BFH/NV 1999, 497; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 30, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 13.09.2002 - III B 70/01

    Ablehnung der Investitionszulage wegen fehlender Zuständigkeit - Verstoß gegen

    Soweit die Klägerin geltend macht, bereits für die Vorjahre habe das beklagte FA, obwohl es unzuständig gewesen sei, Steuererklärungen und Investitionszulagenanträge für sie unbeanstandet entgegengenommen, handelt es sich um neues tatsächliches Vorbringen, das im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde unbeachtlich ist (Senatsbeschluss vom 8. Oktober 1998 III B 35/98, BFH/NV 1999, 497).
  • BFH, 17.09.1999 - III B 44/99

    Überzogene Schätzung als Verfahrensfehler?

    Soweit die Beschwerde abweichend von den nicht weiter angegriffenen finanzgerichtlichen Feststellungen neue Tatsachen über die Zahl der durchschnittlich beherbergten Gäste und den jahresdurchschnittlichen Zeitraum der Vermietung vorträgt, welche richtigerweise in eine Schätzung hätten einfließen müssen, ist dieses Vorbringen unbeachtlich, da der BFH auch im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision an die tatsächlichen Feststellungen des FG nach § 118 Abs. 2 FGO gebunden ist (Senatsentscheidung vom 8. Oktober 1998 III B 35/98, BFH/NV 1999, 497, m.w.N.).
  • BFH, 16.07.2002 - III B 38/01

    Betriebsvermögen - Bewertung - Ansatz - Gebrauchtwagen - Kraftfahrzeug -

    Es handelt sich um neues tatsächliches Vorbringen, das im Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde unbeachtlich ist (Senatsbeschluss vom 8. Oktober 1998 III B 35/98, BFH/NV 1999, 497).
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