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   BFH, 11.10.1985 - III B 36/84   

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https://dejure.org/1985,5761
BFH, 11.10.1985 - III B 36/84 (https://dejure.org/1985,5761)
BFH, Entscheidung vom 11.10.1985 - III B 36/84 (https://dejure.org/1985,5761)
BFH, Entscheidung vom 11. Oktober 1985 - III B 36/84 (https://dejure.org/1985,5761)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 05.10.1976 - VIII R 62/72

    Die Gewerbesteuerpflicht des gesamten Betriebs wird durch die Verpachtung eines

    Auszug aus BFH, 11.10.1985 - III B 36/84
    Im Streitfall hat die Klage des Klägers Erfolg, wenn die von ihm verpachtete Gaststätte ein Teilbetrieb im Sinne des § 16 des Einkommensteuergesetzes (EStG) war und sie nicht im Rahmen des gesamten Betriebs verpachtet wurde (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Oktober 1976 VIII R 62/72, BFHE 120, 257, BStBl II 1977, 42).
  • BFH, 31.08.2000 - VII B 181/00

    Beweiswürdigung im PKH-Verfahren

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist bei Zweifeln an den für einen Erfolg des Antragstellers im Hauptsacheverfahren maßgeblichen Tatsachen PKH zu gewähren, wenn das Gericht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist (BFH-Beschluss vom 11. Oktober 1985 III B 36/84, BFH/NV 1986, 357, st. Rspr.).
  • BFH, 11.11.1999 - III B 40/99

    PKH; Aussicht auf Erfolg; mutwillige Rechtsverfolgung

    Die Sache ist daher an das FG zurückzuverweisen, damit es darüber befinden kann, ob die für die Bewilligung der PKH erforderlichen Voraussetzungen insoweit gegeben sind (Senatsentscheidung vom 11. Oktober 1985 III B 36/84, BFH/NV 1986, 357).
  • BFH, 28.01.1987 - I B 61/86

    Prozeßkostenhilfe - Hinreichende Aussicht auf Erfolg - Negativer

    Der Senat hält es aus den in dem Beschluß vom 8. Juli 1980 VII B 18/80 (BFHE 131, 12, BStBl II 1980, 657) dargelegten Gründen für angezeigt, die Sache an das FG zurückzuverweisen (vgl. auch Beschluß des BFH vom 11. Oktober 1985 III B 36/84, BFH/NV 1986, 357).
  • BFH, 02.10.1986 - VII B 39/86

    Haftungsbescheid gegen Geschäftsführer einer GmbH wegen Nichtabführung von

    Der Senat hält es für angebracht, unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung die Sache an das FG zurückzuverweisen (§§ 132, 155 FGO i.V.m. § 575 ZPO; vgl. auch Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Februar 1967 IV B 18/66, BFHE 87, 502, BStBl III 1967, 181, und für das Prozeßkostenhilfe - Beschwerdeverfahren: vom 11. Oktober 1985 III B 36/84, BFH/NV 1986, 357).
  • BFH, 09.11.1987 - IX B 60/87

    Geltung des Kumulierungsverbotes bei der Berücksichtigung von Bausparbeiträgen

    Die Sache wird an das FG zurückverwiesen, damit es darüber befinden kann, ob auch die übrigen für die Bewilligung der PKH erforderlichen Voraussetzungen des § 114 ZPO im Streitfall erfüllt sind (vgl. BFH-Beschluß vom 11. Oktober 1985 III B 36/84, BFH/NV 1986, 357).
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