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   BFH, 28.06.2002 - III B 41/02   

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https://dejure.org/2002,5232
BFH, 28.06.2002 - III B 41/02 (https://dejure.org/2002,5232)
BFH, Entscheidung vom 28.06.2002 - III B 41/02 (https://dejure.org/2002,5232)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 2002 - III B 41/02 (https://dejure.org/2002,5232)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Verfahrensmangel - Medizinische Notwendigkeit - Legasthenie-Therapie - Aufklärungsrüge - Amtsärztliches Attest - Entscheidungserheblichkeit

  • Judicialis

    FGO § 132; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensmangel; Darlegungserfordernisse

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 07.06.2000 - III R 54/98

    Außergewöhnliche Belastung bei Legasthenie

    Auszug aus BFH, 28.06.2002 - III B 41/02
    Das FG hat die Klage in diesem Streitpunkt unter Hinweis auf die gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. zuletzt Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7. Juni 2000 III R 54/98, BFHE 193, 79, BStBl II 2001, 94, m.umf.N.) abgewiesen, weil die Klägerin die medizinische Notwendigkeit nicht durch eine vor Einleitung der Legasthenietherapie erstellte Bescheinigung eines Amtsarztes oder ausnahmsweise einer anderen zugelassenen amtlichen Stelle nachgewiesen habe.
  • BGH, 02.02.2006 - IX ZB 279/04

    Zulässigkeit der Restitution gegen die rechtskräftige Ablehnung eines

    Es ist nicht erkennbar, dass die Schuldnerin ohne ihr Verschulden gehindert war, einen ordnungsgemäß begründeten Prozesskostenhilfeantrag innerhalb der Einlegungsfrist des § 575 Abs. 1 ZPO zu stellen (vgl. BGH, Beschl. v. 21. Februar 2002 und v. 9. Oktober 2003, jeweils aaO); die Gerichte treffen insoweit keine besonderen Hinweispflichten (BFH/NV 2002, 1337; BFH, Beschl. v. 9. Dezember 2004 - VII S 21/04, n.v.).
  • FG Saarland, 24.09.2003 - 1 K 318/01

    Nachweis von Aufwendungen zur Behandlung der Legasthenie als außergewöhnliche

    Die bisherige Rechtsprechung des BFH erlaubt den Abzug von Aufwendungen für die Behandlung einer Lese- und Rechtschreibschwäche (Legasthenie) als Krankheitskosten grds. nur bei Vorlage eines vor Einleitung entsprechender Maßnahmen erstellten amtsärztlichen Attestes (vgl. zuletzt BFH, Beschluss vom 28. Juni 2002, III B 41/02, BFH/NV 2002, 1337).

    Diese Grundsätze hat der BFH wiederholt bestätigt (vgl. zuletzt BFH, Beschluss vom 28. Juni 2002, III B 41/02, BFH/NV 2002, 1337).

  • BFH, 12.05.2005 - V B 119/04

    Grundsätzliche Bedeutung

    Für eine derartige Verfahrensrüge hätte sie nämlich vor allem vortragen müssen, dass die nicht berücksichtigten Umstände auch nach der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des FG entscheidungserheblich gewesen wären (BFH-Beschlüsse vom 28. Juni 2002 III B 41/02, BFH/NV 2002, 1337; vom 24. April 2003 XI B 48/01, BFH/NV 2003, 1586).
  • BFH, 11.01.2007 - VII B 262/06

    NZB: Zwangsgeld, Tilgung durch Aufrechnung

    Wird ein Verfahrensmangel geltend gemacht, so muss der Beschwerdeführer ausgehend von der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des FG dartun, dass die unterlassene Verfahrenshandlung auch aus der Sicht des FG entscheidungserheblich gewesen sei (BFH-Beschluss vom 28. Juni 2002 III B 41/02, BFH/NV 2002, 1337).
  • BFH, 25.02.2005 - III B 13/04

    Internatsunterbringung als außergewöhnliche Belastung

    Soweit die Kläger mit der vorgenannten Rüge sinngemäß geltend machen wollen, das FG hätte seine Überzeugung nicht aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gebildet, so hätten sie für eine derartige Verfahrensrüge vor allem vortragen müssen, dass die nicht berücksichtigten Umstände auch nach der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des FG entscheidungserheblich gewesen seien (BFH-Beschluss vom 28. Juni 2002 III B 41/02, BFH/NV 2002, 1337).
  • BFH, 25.02.2005 - III B 77/04

    Realsplitting; Abzugsfähigkeit von Unterhaltsaufwendungen

    Dafür ist insbesondere auch vorzutragen, dass die Entscheidungen nach der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des Finanzgerichts (FG) auf den geltend gemachten Verfahrensverstößen beruhen kann (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 28. Juni 2002 III B 41/02, BFH/NV 2002, 1337).
  • BFH, 15.02.2006 - XI B 78/05

    Getrennte Veranlagung im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde; Divergenz

    Denn die Klägerin hat nicht dargelegt, dass die Entscheidung nach der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des FG auf dem geltend gemachten Verfahrensverstoß --wenn er denn vorliegen sollte-- beruhen kann (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 28. Juni 2002 III B 41/02, BFH/NV 2002, 1337).
  • BFH, 01.08.2005 - X B 28/05

    Präklusionsfrist des § 79b Abs. 3 FGO

    Im Übrigen haben die Kläger nicht dargelegt, dass die Entscheidung nach der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des FG auf dem geltend gemachten Verfahrensverstoß beruhen kann (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 28. Juni 2002 III B 41/02, BFH/NV 2002, 1337).
  • BFH, 08.12.2003 - X B 43/03

    Berücksichtigung von Finanzierungskosten bei der Berechnung des Entnahmewerts für

    b) Soweit die Kläger rügen, das FG habe ihr schriftsätzliches und mündliches Vorbringen außer Acht gelassen, haben sie nicht schlüssig dargelegt, dass die Nichtberücksichtigung dieses Vortrags auch aus der Sicht des FG entscheidungserheblich gewesen sei (BFH-Beschluss vom 28. Juni 2002 III B 41/02, BFH/NV 2002, 1337).
  • BFH, 19.01.2006 - VII B 13/05

    NZB: Verfahrensmangel

    Wird ein Verfahrensmangel geltend gemacht, so muss der Beschwerdeführer ausgehend von der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Rechtsauffassung des FG insbesondere für eine Rüge, das FG habe seine Überzeugung nicht aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gebildet (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO), dartun, dass das FG eine aktenkundige Tatsache nicht berücksichtigt hat und dass diese Tatsache auch aus der Sicht des FG entscheidungserheblich gewesen sei (BFH-Beschluss vom 28. Juni 2002 III B 41/02, BFH/NV 2002, 1337).
  • BFH, 24.01.2005 - III B 29/04

    Klassifikation von Wirtschaftszweigen; InvZul; Verletzung der

  • BFH, 10.05.2004 - III B 85/03

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht und des Rechts auf Gehör durch einen

  • BFH, 29.06.2004 - III B 176/03

    Erlass bestandskräftig festgesetzter ESt aus gewinnerhöhender Auflösung eines

  • BFH, 15.05.2006 - VII B 27/06

    Wiedereinsetzung - Fristversäumung

  • BFH, 04.05.2004 - III B 100/03

    Zustellung der Ladung zur mündlichen Verhandlung an frühere Anschrift; Rüge

  • BFH, 04.05.2004 - III B 99/03

    Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung materiell-rechtlicher

  • BFH, 24.04.2003 - XI B 48/01

    NZB: kumulative Urteilsbegründung, Spenden an Golfclub

  • BFH, 13.08.2004 - V B 20/04

    Fristsetzung nach § 79b FGO

  • BFH, 11.03.2003 - V B 193/02

    NZB; Verfahrensmangel; falsche Adressierung eines Steuerbescheids

  • FG Niedersachsen, 22.01.2004 - 3 K 617/03

    Anspruch auf Berücksichtigung von Aufwendungen für die Behandlung der

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