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   BFH, 28.01.2009 - III B 41/08   

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https://dejure.org/2009,14674
BFH, 28.01.2009 - III B 41/08 (https://dejure.org/2009,14674)
BFH, Entscheidung vom 28.01.2009 - III B 41/08 (https://dejure.org/2009,14674)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 2009 - III B 41/08 (https://dejure.org/2009,14674)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kindergeld für in der Türkei lebende Kinder

  • Judicialis

    SozSichAbk Türkei Art. 33 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Abkommenskindergeld nach dem SozSichAbk Türkei

  • datenbank.nwb.de

    Kein Anspruch auf Kindergeld für in der Türkei lebende Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Abkommenskindergeld nach dem SozSichAbk Türkei

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.04.2000 - B 14 KG 3/99 R

    Anspruch von Bürgerkriegsflüchtlingen aus Bosnien-Herzegowina auf Kindergeld

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - III B 41/08
    Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen (vgl. Senatsurteil vom 21. Februar 2008 III R 79/03, BFHE 220, 439, BFH/NV 2008, 1036, zum Sozialversicherungsabkommen mit Jugoslawien --SozSichAbk YUG--; Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 12. April 2000 B 14 KG 3/99 R, BSGE 86, 115, ebenfalls zum SozSichAbk YUG; Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Kommentar, Fach D II Kommentierung SozSichAbk Türkei Rz 7).
  • BFH, 22.11.2007 - III R 61/04

    Kindergeldberechtigung von Ausländern

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - III B 41/08
    Zum SozSichAbk YUG, das in Art. 28 Abs. 1 Satz 1 ebenso wie Art. 33 Abs. 1 SozSichAbk Türkei an eine Beschäftigung anknüpft, hat der Senat bereits entschieden, dass eine ehemals als Arbeitnehmer beschäftigte Person, die aufgrund eines Arbeitsunfalls ihren Beruf nicht mehr ausüben kann, keinen Anspruch auf Abkommenskindergeld hat (Urteil vom 22. November 2007 III R 61/04, BFH/NV 2008, 769).
  • BFH, 21.02.2008 - III R 79/03

    Kein Kindergeld nach dem SozSichAbk YUG für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer

    Auszug aus BFH, 28.01.2009 - III B 41/08
    Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen (vgl. Senatsurteil vom 21. Februar 2008 III R 79/03, BFHE 220, 439, BFH/NV 2008, 1036, zum Sozialversicherungsabkommen mit Jugoslawien --SozSichAbk YUG--; Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 12. April 2000 B 14 KG 3/99 R, BSGE 86, 115, ebenfalls zum SozSichAbk YUG; Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Kommentar, Fach D II Kommentierung SozSichAbk Türkei Rz 7).
  • FG Münster, 25.08.2020 - 1 K 383/20

    Anspruch auf Kindergeld bei Studium im Ausland

    Auch der BFH gehe in seinem Beschluss vom 28.01.2009, III B 41/2008 davon aus, dass ein Anspruch auf Kindergeld für Kinder mit Wohnsitz im türkischen Teil Zyperns nur über das Deutsch-Türkische Abkommen über Soziale Sicherheit oder den Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei 3/80 hergeleitet werden könne.

    Der BFH vertritt in seinem Beschluss vom 28.01.2009, III B 41/08 die Auffassung, dass ein Anspruch auf Kindergeld für Kinder mit Wohnsitz im türkischen besetzten Teil Zyperns nur über das Deutsch-Türkische Abkommen über Soziale Sicherheit oder den Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei ARB 3/80 hergeleitet werden kann.

  • FG Düsseldorf, 21.07.2010 - 15 K 4251/09

    Anspruch türkischstämmiger Kinder auf Kindergeld nach dem Deutsch-Türkischen

    Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen (vgl. BFH-Beschlüsse v. 23. April 2009 III S 61/08, juris und v. 28. Januar 2009 III B 41/08, juris; FG Münster, Urteil v. 17. August 2009 2 K 4826/08, juris; Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Kommentar, Fach D, II. Kommentierung Abkommen, Abk.
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