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   BFH, 27.04.1999 - III B 43/98   

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https://dejure.org/1999,2576
BFH, 27.04.1999 - III B 43/98 (https://dejure.org/1999,2576)
BFH, Entscheidung vom 27.04.1999 - III B 43/98 (https://dejure.org/1999,2576)
BFH, Entscheidung vom 27. April 1999 - III B 43/98 (https://dejure.org/1999,2576)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.11.1987 - I R 108/85

    Pflichten des Steuerpflichtigen - Erhebliche Verletzung einer Erklärungspflicht -

    Auszug aus BFH, 27.04.1999 - III B 43/98
    Das vom FA in seiner Beschwerdeschrift angeführte BFH-Urteil vom 11. November 1987 I R 108/85 (BFHE 151, 333, BStBl II 1988, 115) enthält zwar die von ihm angegebene Aussage, daß in der Bilanz dokumentierte Umstände, die keinen sicheren Rückschluß auf ein für das Bilanzbild ursächliches Veräußerungsgeschäft zuließen, nicht ausreichen, um das Veräußerungsgeschäft als dem FA bekannt einzuordnen.

    Entgegen der Auffassung des FA ist das FG auch nicht insofern von der BFH-Entscheidung in BFHE 151, 333, BStBl II 1988, 115 abgewichen, als es in der für seine Entscheidung gegebenen zweiten Begründung angenommen hat, das FA müsse sich nach Treu und Glauben so behandeln lassen, als wenn es die maßgebliche Tatsache --nämlich die Entäußerung der Beteiligung-- bei der Veranlagung gekannt hätte.

  • BFH, 04.08.1993 - II B 175/92

    Zulässigkeit einer Beschwerde bei Vorlage einer maßgeblichen Rechtsfrage im

    Auszug aus BFH, 27.04.1999 - III B 43/98
    Das FG muß seiner Entscheidung vielmehr eine rechtliche Erwägung (Rechtssatz) zugrunde gelegt haben, die mit einem ebenfalls tragenden Rechtssatz einer Entscheidung des BFH nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung; z.B. Beschlüsse vom 4. August 1993 II B 175/92, BFH/NV 1994, 718, und vom 29. Juni 1994 I B 118/93, BFH/NV 1995, 319).
  • BFH, 29.06.1994 - I B 118/93

    Möglichkeit einer Berichtigung eines Steuerbescheids wegen offenbarer

    Auszug aus BFH, 27.04.1999 - III B 43/98
    Das FG muß seiner Entscheidung vielmehr eine rechtliche Erwägung (Rechtssatz) zugrunde gelegt haben, die mit einem ebenfalls tragenden Rechtssatz einer Entscheidung des BFH nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung; z.B. Beschlüsse vom 4. August 1993 II B 175/92, BFH/NV 1994, 718, und vom 29. Juni 1994 I B 118/93, BFH/NV 1995, 319).
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