Rechtsprechung
   BFH, 17.09.1999 - III B 44/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6083
BFH, 17.09.1999 - III B 44/99 (https://dejure.org/1999,6083)
BFH, Entscheidung vom 17.09.1999 - III B 44/99 (https://dejure.org/1999,6083)
BFH, Entscheidung vom 17. September 1999 - III B 44/99 (https://dejure.org/1999,6083)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,6083) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Mangelnde Sachaufklärung - Amtsermittlungspflicht - Verfahrensmangel - Bezeichnungserfordernis - Vermietung - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 118 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 1 S. 1, § 115 Abs. 2, 3
    Überzogene Schätzung als Verfahrensfehler?

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 08.02.1996 - IV R 28/95

    Gewerblicher Grundstückshandel: Aufteilung eines Mietwohngrundstücks

    Auszug aus BFH, 17.09.1999 - III B 44/99
    In einem unzutreffenden Schätzungsergebnis --sollte es im Streitfall vorliegen-- liegt insbesondere kein Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747, m.w.N.).
  • BFH, 08.10.1998 - III B 35/98

    NZB; neues Vorbringen; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 17.09.1999 - III B 44/99
    Soweit die Beschwerde abweichend von den nicht weiter angegriffenen finanzgerichtlichen Feststellungen neue Tatsachen über die Zahl der durchschnittlich beherbergten Gäste und den jahresdurchschnittlichen Zeitraum der Vermietung vorträgt, welche richtigerweise in eine Schätzung hätten einfließen müssen, ist dieses Vorbringen unbeachtlich, da der BFH auch im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision an die tatsächlichen Feststellungen des FG nach § 118 Abs. 2 FGO gebunden ist (Senatsentscheidung vom 8. Oktober 1998 III B 35/98, BFH/NV 1999, 497, m.w.N.).
  • BFH, 11.04.1996 - V B 133/95

    Schätzung der privaten Kfz-Kosten nach der 1 %-Regelung

    Auszug aus BFH, 17.09.1999 - III B 44/99
    Denn die Beurteilung einer Schätzung wirft regelmäßig keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung auf, da sie weitgehend von der tatrichterlichen Würdigung des Einzelfalles abhängt (BFH-Beschluß vom 11. April 1996 V B 133/95, BFH/NV 1996, 718).
  • BFH, 09.05.1996 - X B 188/95

    Beurteilung einer Schätzung mittels Nachkalkulation

    Auszug aus BFH, 17.09.1999 - III B 44/99
    In einem unzutreffenden Schätzungsergebnis --sollte es im Streitfall vorliegen-- liegt insbesondere kein Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 1996 X B 188/95, BFH/NV 1996, 747, m.w.N.).
  • BFH, 08.10.1998 - III B 21/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Bankbürgschaft für betriebliches

    Auszug aus BFH, 17.09.1999 - III B 44/99
    Soll mangelnde Sachaufklärung infolge der Verletzung der dem Finanzgericht (FG) obliegenden Pflicht zur Amtsermittlung (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) gerügt werden, ist darzulegen, welche Tatfrage aufklärungsbedürftig ist, welche Beweismittel das FG zu welchem Beweisthema nicht erhoben hat, warum der Beschwerdeführer --insbesondere dann, wenn er durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten ist-- nicht von sich aus entsprechend vorgetragen bzw. Beweisanträge gestellt hat, warum die Beweiserhebung sich dem FG nach seiner insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Rechtsauffassung --ggf. auch ohne besonderen Antrag-- hätte aufdrängen müssen und inwieweit die als unterlassen gerügte weitere Aufklärung zu einer anderen Entscheidung des FG hätte führen können (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 8. Oktober 1998 III B 21/98, BFH/NV 1999, 496).
  • BFH, 18.03.2003 - I B 98/02

    Übergehen von Beweisanträgen; Verfahrensmangel

    Soweit die Klägerin geltend macht, das FG habe den Sachverhalt auch ohne entsprechende Beweisantritte von Amts wegen weiter aufklären müssen (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO), gehören zur Zulässigkeit einer derartigen Rüge substantiierte Ausführungen dazu, warum sich dem Gericht eine Beweisaufnahme zu einem bestimmten Beweisthema auch ohne entsprechenden Antrag hätte aufdrängen müssen, und was eine solche Beweisaufnahme ergeben und welchen Einfluss sie auf die Entscheidung gehabt hätte (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 7. September 1999 III B 44/99, BFH/NV 2000, 333).

    Auch ein unzutreffendes Schätzungsergebnis führt, selbst wenn es vorliegt, nicht zu einem Verfahrensfehler (BFH-Beschluss vom 25. Januar 2002 V B 107/00, BFH/NV 2002, 931; in BFH/NV 2000, 333).

  • BFH, 15.04.2003 - I B 81/02

    NZB: vGA - Verkauf unter Preis

    Denn die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen zählt aus revisionsrechtlicher Sicht zum Bereich des materiellen Rechts (BFH-Beschlüsse vom 17. September 1999 III B 44/99, BFH/NV 2000, 333; vom 28. Juli 2000 X B 18 und 19/00, BFH/NV 2001, 58; Gräber/Ruban, a.a.O., § 118 Rz. 31, m.w.N.).
  • BFH, 25.01.2002 - V B 107/00

    NZB; Divergenz bei Schätzung

    In einem unzutreffenden Schätzungsergebnis --sollte es im Streitfall vorliegen-- liegt aber kein Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO a.F. (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 17. September 1999 III B 44/99, BFH/NV 2000, 333; vom 25. November 1999 I B 37/99, BFH/NV 2000, 729; vom 2. November 2000 X B 39/00, BFH/NV 2001, 610).
  • BFH, 30.04.2001 - VI B 26/01

    Prozentlohnbedienung - Trinkgeld - Einkommensteuer - Kellnerumsat -

    Wird die Unrichtigkeit der Schätzung und damit die fehlerhafte Anwendung materiellen Rechts gerügt, kann dies --wie schon nach dem gleichlautenden § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO a.F.-- regelmäßig nicht zur Revisionszulassung führen (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 17. September 1999 III B 44/99, BFH/NV 2000, 333, und vom 25. November 1999 I B 37/99, BFH/NV 2000, 729).
  • BFH, 14.03.2001 - VI S 3/00

    Kindergeld

    Es ist höchstrichterlich geklärt, dass auch bei unzutreffenden Schätzungsergebnissen weder ein Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO vorliegt noch die Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO geboten ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Mai 1999 X B 4-6/99, BFH/NV 1999, 1582; vom 17. September 1999 III B 44/99, BFH/NV 2000, 333, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht