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   BFH, 31.05.2001 - III B 50/00   

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https://dejure.org/2001,8955
BFH, 31.05.2001 - III B 50/00 (https://dejure.org/2001,8955)
BFH, Entscheidung vom 31.05.2001 - III B 50/00 (https://dejure.org/2001,8955)
BFH, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - III B 50/00 (https://dejure.org/2001,8955)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Anforderungen an Beschwerdebegründung - Klärungsbedürftige Rechtsfrage - Sachaufklärungspflicht - Steuerfahndung - Steuerfestsetzung - Rechtliches Gehör - Zahlungsverjährung

  • Judicialis

    AO 1977 § 127; ; FGO § 74; ; FGO § 115 Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3 a.F.; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 79b Abs. 3; ; FGO § 79b Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2 n.F.

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.03.1999 - X B 108/98

    NZB; Divergenz und Tatbestandsberichtigung

    Auszug aus BFH, 31.05.2001 - III B 50/00
    Die materielle Richtigkeit des FG-Urteils wird nur im Revisionsverfahren, nicht bei der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde relevant (BFH-Beschluss vom 16. März 1999 X B 108/98, BFH/NV 1999, 1347).
  • BFH, 06.05.1998 - II B 109/97
    Auszug aus BFH, 31.05.2001 - III B 50/00
    a) Wird gerügt, das FG habe seine Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) dadurch verletzt, dass es bestimmte Akten nicht beigezogen habe, bedarf es u.a. der Darlegung, welche Tatsachen sich aus den vom FG nicht beigezogenen Akten voraussichtlich ergeben hätten und welchen Einfluss diese Tatsachen auf das Entscheidungsergebnis hätten haben können (BFH-Beschluss vom 6. Mai 1998 II B 109/97, BFH/NV 1998, 1498).
  • BFH, 11.02.1999 - III B 91/98

    InvZul; grundsätzliche Bedeutung bei Überlassung von Grundstücken an eine

    Auszug aus BFH, 31.05.2001 - III B 50/00
    Dafür ist schlüssig und substantiiert vorzutragen, weshalb die Klärung einer bestimmten Rechtsfrage im Interesse der Allgemeinheit geboten ist und dass eine solche Klärung bisher noch aussteht (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Februar 1999 III B 91/98, BFH/NV 1999, 1122, m.w.N.).
  • BFH, 12.11.1993 - III B 234/92

    Musterprozeß - Verfahrensrüge - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 31.05.2001 - III B 50/00
    Außerdem ist, soweit der Kläger zusätzlich rügt, das FG wäre verpflichtet gewesen, das Verfahren bis zur alsbaldigen Entscheidung über die Klage gegen die entsprechenden Leistungsgebote auszusetzen, nicht dargetan und auch nicht erkennbar, weshalb das Verfahren wegen der Leistungsgebote zur Einkommensteuer 1988 bis 1990 für das Festsetzungsverfahren vorgreiflich sein soll (vgl. BFH-Beschluss vom 12. November 1993 III B 234/92, BFHE 173, 196, BStBl II 1994, 401).
  • BFH, 18.05.2006 - II B 28/04

    Rüge mangelnder Sachaufklärung; fehlende Entscheidungserheblichkeit bei

    Zur schlüssigen Begründung wäre darzulegen gewesen, welche Tatsachen sich aus diesen Unterlagen voraussichtlich ergeben hätten und welchen Einfluss diese Tatsachen auf das Entscheidungsergebnis hätten haben können (so BFH-Beschluss vom 31. Mai 2001 III B 50/00, BFH/NV 2001, 1439).
  • BFH, 09.03.2011 - X B 153/10

    Hinzuschätzung von Einkünften bei Verletzung der Mitwirkungspflicht - Verletzung

    a) Das Finanzgericht (FG) kann zwar durch eine unterlassene Beiziehung der Strafakten seine Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) verletzt haben (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Mai 2001 III B 50/00, BFH/NV 2001, 1439).
  • BFH, 28.12.2007 - V B 40/06

    Rügeverlust bei verzichtbaren Verfahrensmängeln

    Zwar kann das FG insbesondere durch eine unterlassene Aktenbeiziehung seine Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) verletzen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 31. Mai 2001 III B 50/00, BFH/NV 2001, 1439; vom 6. Mai 1998 II B 109/97, BFH/NV 1998, 1498; vom 21. September 2006 IX B 79/06, BFH/NV 2007, 50).
  • BFH, 21.09.2006 - IX B 79/06

    Zur Vermietungsabsicht und deren Nachweis; Verlust des Rügerechts bei

    Zwar kann das Finanzgericht (FG) durch eine unterlassene Aktenbeiziehung seine Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) verletzt haben (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Mai 2001 III B 50/00, BFH/NV 2001, 1439; vom 6. Mai 1998 II B 109/97, BFH/NV 1998, 1498).
  • BFH, 18.07.2002 - V B 107/01

    NZB; übergangener Beweisantrag

    Die Klägerin hat lediglich die unterlassene Beiziehung der Akten gerügt und nicht, wie erforderlich (z.B. BFH-Beschluss vom 31. Mai 2001 III B 50/00, BFH/NV 2001, 1439, m.w.N.) dargelegt, welche Tatsachen sich aus den vom FG nicht beigezogenen Akten voraussichtlich ergeben hätten und welchen Einfluss diese Tatsachen auf das Entscheidungsergebnis hätte haben können.
  • BFH, 27.05.2002 - III B 4/01

    Außergewöhnliche Belastung; Kinderbetreuungskosten nach der Geburt von Drillingen

    Die Kläger haben nicht, wie es erforderlich gewesen wäre, über die von ihnen angegebene FG-Entscheidung hinaus den Meinungsstand im Schrifttum unter Angabe der Fundstellen dargestellt (z.B. Senatsbeschluss vom 31. Mai 2001 III B 50/00, BFH/NV 2001, 1439).
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