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   BFH, 06.12.2010 - III B 54/09   

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https://dejure.org/2010,23786
BFH, 06.12.2010 - III B 54/09 (https://dejure.org/2010,23786)
BFH, Entscheidung vom 06.12.2010 - III B 54/09 (https://dejure.org/2010,23786)
BFH, Entscheidung vom 06. Dezember 2010 - III B 54/09 (https://dejure.org/2010,23786)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Kein Kindergeld für in der Türkei lebende Kinder

  • openjur.de

    Kein Kindergeld für in der Türkei lebende Kinder

  • Bundesfinanzhof

    EWGAssRBes 1/80 Art 10 Abs 1, EWGAssRBes 3/80 Art 2, EWGAssRBes 3/80 Art 3 Abs 1, EStG § 63
    Kein Kindergeld für in der Türkei lebende Kinder

  • Bundesfinanzhof

    Kein Kindergeld für in der Türkei lebende Kinder

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 10 Abs 1 EWGAssRBes 1/80, Art 2 EWGAssRBes 3/80, Art 3 Abs 1 EWGAssRBes 3/80, § 63 EStG 2002
    Kein Kindergeld für in der Türkei lebende Kinder

  • rewis.io

    Kein Kindergeld für in der Türkei lebende Kinder

  • ra.de
  • rewis.io

    Kein Kindergeld für in der Türkei lebende Kinder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Kindergeld für die in der Türkei zwecks Schulbesuchs lebenden Kinder aufgrund europarechtlicher Bestimmungen

  • datenbank.nwb.de

    Kein Kindergeld für in der Türkei lebende Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 10.02.2010 - III B 112/09

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei behaupteter

    Auszug aus BFH, 06.12.2010 - III B 54/09
    Derartige Einwendungen führen grundsätzlich nicht zur Zulassung der Revision (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 10. Februar 2010 III B 112/09, BFH/NV 2010, 881).
  • BFH, 15.07.2010 - III R 6/08

    Kein Kindergeld nach den §§ 62 ff. EStG für in der Türkei lebende Kinder eines

    Auszug aus BFH, 06.12.2010 - III B 54/09
    Der Senat hat mit Urteil vom 15. Juli 2010 III R 6/08 (BFHE 210, 545) entschieden, dass die beiden Assoziationsratsbeschlüsse auf Deutsche, die --wie der Kläger-- die türkische Staatsangehörigkeit nicht mehr besitzen, nicht anzuwenden ist.
  • BFH, 11.12.2012 - III B 108/12

    Kindergeldanspruch eines türkischstämmigen Deutschen bei mehrjährigem Schulbesuch

    Zum anderen ergibt sich aus dem Urteil in BFHE 230, 545, dass ein türkischer Staatsangehöriger in der Situation des Klägers für seine in der Türkei lebenden Kinder aus Art. 3 Abs. 1 ARB 3/80 gleichfalls keinen Anspruch auf Kindergeld herleiten könnte (vgl. Senatsurteil in BFHE 230, 545, unter II.4., sowie Senatsbeschluss vom 6. Dezember 2010 III B 54/09, BFH/NV 2011, 433).
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