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   BFH, 20.01.2000 - III B 57/99   

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https://dejure.org/2000,2454
BFH, 20.01.2000 - III B 57/99 (https://dejure.org/2000,2454)
BFH, Entscheidung vom 20.01.2000 - III B 57/99 (https://dejure.org/2000,2454)
BFH, Entscheidung vom 20. Januar 2000 - III B 57/99 (https://dejure.org/2000,2454)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.07.1996 - VIII B 37/95

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 20.01.2000 - III B 57/99
    Für eine schlüssige Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs wären nämlich substantiierte Darlegungen erforderlich gewesen, was die Klägerin bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Juli 1996 VIII B 37/95, BFH/NV 1997, 124, unter Ziff. 3. der Gründe, m.w.N.).
  • BFH, 11.02.1999 - III B 91/98

    InvZul; grundsätzliche Bedeutung bei Überlassung von Grundstücken an eine

    Auszug aus BFH, 20.01.2000 - III B 57/99
    Vor allem sind, sofern zu diesem Problemkreis Rechtsprechung und Äußerungen im Fachschrifttum vorhanden sind, eine grundlegende Auseinandersetzung damit sowie eine Erörterung geboten, warum durch diese Entscheidungen die Rechtsfrage noch nicht als geklärt anzusehen ist bzw. weshalb sie ggf. einer weiteren oder erneuten Klärung bedarf (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. Februar 1999 III B 91/98, BFH/NV 1999, 1122, m.w.N.).
  • BFH, 24.09.1998 - III B 28/96

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BFH, 20.01.2000 - III B 57/99
    Einwendungen gegen die sachliche Richtigkeit des angefochtenen Urteils begründen indes nicht die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (BFH-Beschluss vom 24. September 1998 III B 28/96, BFH/NV 1999, 340).
  • BFH, 22.07.1998 - III B 99/97

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz

    Auszug aus BFH, 20.01.2000 - III B 57/99
    Es fehlen bereits ausreichende Ausführungen dazu, weshalb eine Revisionsentscheidung über den konkreten Streitfall hinaus Bedeutung haben könnte und weshalb sie --zusätzlich-- zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Fortentwicklung des Rechts beitragen würde (vgl. dazu auch BFH-Beschluss vom 22. Juli 1998 III B 99/97, BFH/NV 1999, 323).
  • BFH, 18.05.2005 - X B 107/04

    Grundsätzliche Bedeutung; Richterablehnung; Befangenheit

    Zudem ist die Verfahrensrüge auch nicht ordnungsgemäß erhoben worden, denn die Klägerin hat nicht dargelegt, was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Januar 2000 III B 57/99, BFH/NV 2000, 861).
  • BFH, 31.07.2007 - X B 36/07

    Schlüssige Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Erlass

    Die Verfahrensrüge ist jedenfalls nicht ordnungsgemäß erhoben, denn der Kläger hat nicht dargelegt, was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (vgl. BFH-Beschluss vom 20. Januar 2000 III B 57/99, BFH/NV 2000, 861).
  • BFH, 07.12.2005 - I B 90/05

    NZB - Überraschungsentscheidung; mangelnde Sachaufklärung

    Für eine schlüssige Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs wäre im Übrigen die substantiierte Darlegung erforderlich gewesen, was die Klägerin bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (s. z.B. BFH-Beschluss vom 20. Januar 2000 III B 57/99, BFH/NV 2000, 861).
  • BFH, 05.04.2006 - I B 84/05

    NZB: rechtliches Gehör, Überraschungsentscheidung

    Für eine schlüssige Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 119 Nr. 3 FGO) ist im Übrigen die substantiierte Darlegung erforderlich, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (s. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Januar 2000 III B 57/99, BFH/NV 2000, 861).
  • BFH, 03.09.2002 - I B 107/01

    NZB; Verletzung des rechtlichen Gehörs; grundsätzliche Bedeutung

    Denn jedenfalls erfordert eine schlüssige Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn sie wie vorliegend auf einzelne Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte des vorinstanzlichen Urteils bezogen wird (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802), dass der Beschwerdeführer im Einzelnen darlegt, wozu er sich nicht hat äußern können und was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (BFH-Beschlüsse vom 18. April 2000 VII B 21/99, BFH/NV 2000, 1335; vom 20. Januar 2000 III B 57/99, BFH/NV 2000, 861); darüber hinaus muss angegeben werden, dass bei Berücksichtigung des Sachvortrags eine andere Entscheidung des FG möglich gewesen wäre (BFH-Beschlüsse vom 30. April 1987 V B 86/86, BFHE 149, 437, BStBl II 1987, 502; vom 4. Juli 2001 VIII B 79/00, BFH/NV 2001, 1553; vgl. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 119 Anm. 14).
  • BFH, 11.02.2003 - V B 157/02

    Grundsätzliche Bedeutung; Prüfungsanordnung

    Eine schlüssige Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn sie wie vorliegend auf einzelne Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte des vorinstanzlichen Urteils bezogen wird (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802), erfordert, dass der Beschwerdeführer im Einzelnen darlegt, wozu er sich nicht hat äußern können und was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (BFH-Beschlüsse vom 18. April 2000 VII B 21/99, BFH/NV 2000, 1335; vom 20. Januar 2000 III B 57/99, BFH/NV 2000, 861); darüber hinaus muss angegeben werden, dass bei Berücksichtigung des Sachvortrags eine andere Entscheidung des Finanzgerichts (FG) möglich gewesen wäre (BFH-Beschlüsse vom 30. April 1987 V B 86/86, BFHE 149, 437, BStBl II 1987, 502; vom 4. Juli 2001 VIII B 79/00, BFH/NV 2001, 1553; vgl. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 119 Anm. 14).
  • BFH, 02.02.2007 - V B 90/05

    USt: gemeinnützige Körperschaft, Entnahme

    b) Für eine schlüssige Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 119 Nr. 3 FGO) ist im Übrigen die substantiierte Darlegung erforderlich, was der Beteiligte bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (dazu BFH-Beschlüsse vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802; vom 20. Januar 2000 III B 57/99, BFH/NV 2000, 861).
  • BFH, 09.03.2006 - VIII B 348/04

    Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Tatbestandsberichtigung;

    Soweit gerügt wird, das FG habe überraschend im Tatbestand festgestellt, dass die Überlassung der Wohnung im Obergeschoss zu Wohnzwecken an den Sohn unentgeltlich und ohne gesicherte Rechtsposition erfolgt sei, fehlt es für eine schlüssige Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--, § 96 Abs. 2 FGO) jedenfalls am substantiierten Vortrag, was die Klägerin bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und dass bei Berücksichtigung dieses zusätzlichen Vortrags eine andere Entscheidung in der Sache möglich gewesen wäre (BFH-Beschlüsse vom 18. April 2000 VII B 21/99, BFH/NV 2000, 1335; vom 20. Januar 2000 III B 57/99, BFH/NV 2000, 861, sowie vom 7. Oktober 2003 X B 46/03, BFH/NV 2004, 80, und vom 28. Juli 2003 IV B 214/01, BFH/NV 2004, 56).
  • BFH, 02.04.2004 - II B 13/02

    NZB: Nichtigkeit eines Steuerbescheides

    Für eine schlüssige Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs hätte der Kläger darlegen müssen, was er bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieses Vorbringen möglicherweise zu einer anderen Entscheidung des Gerichts hätte führen können (BFH-Beschluss vom 20. Januar 2000 III B 57/99, BFH/NV 2000, 861; Gräber/Ruban, a.a.O., § 119 Rz. 14).
  • BFH, 28.07.2003 - IV B 214/01

    NZB: Sachaufklärungspflicht, Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Eine schlüssige Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs erfordert weiter, wenn sie wie vorliegend auf einzelne Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte des vorinstanzlichen Urteils bezogen wird (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802), dass der Beschwerdeführer im Einzelnen darlegt, wozu er sich nicht hat äußern können und was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (BFH-Beschlüsse vom 18. April 2000 VII B 21/99, BFH/NV 2000, 1335; vom 20. Januar 2000 III B 57/99, BFH/NV 2000, 861); darüber hinaus muss angegeben werden, dass bei Berücksichtigung des Sachvortrags eine andere Entscheidung des FG möglich gewesen wäre (BFH-Beschlüsse vom 30. April 1987 V B 86/86, BFHE 149, 437, BStBl II 1987, 502; vom 4. Juli 2001 VIII B 79/00, BFH/NV 2001, 1553; vgl. auch Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 119 Rz. 14).
  • BFH, 24.01.2006 - VIII B 37/05

    GewStG : etwaige Verfassungswidrigkeit, keine verfassungswidrige

  • BFH, 03.06.2003 - X B 102/02

    Sachaufklärungspflicht; Überraschungsentscheidung

  • BFH, 31.08.2000 - IX B 79/00

    Verfahrensmängel, Verstoß gegen Inhalt der Akten, mangelnde Sachaufklärung

  • BFH, 10.12.2008 - VIII B 102/08

    Informatorische Anhörungen durch die Gerichte

  • BFH, 27.09.2006 - III B 78/05

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung, des Erfordernisses einer

  • BFH, 20.07.2006 - I B 165/05

    Verstoß gegen die Pflicht zur Sachaufklärung; Anspruch auf rechtliches Gehör und

  • BFH, 30.11.2005 - VIII B 279/04

    Sachaufklärungsrüge; Auflösungsgewinn

  • BFH, 10.03.2005 - X S 7/04

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Darlegung von

  • BFH, 06.10.2003 - X B 22/02

    Liebhaberei bei Vermietung einer Segelyacht

  • BFH, 30.11.2001 - III B 107/01

    NZB; Verfahrensmängel; neues Zulassungsrecht

  • BFH, 13.06.2005 - I B 8/05

    Divergenz; grundsätzliche Bedeutung; Überraschungsentscheidung

  • BFH, 18.11.2005 - XI B 191/04

    NZB: Zulassungsgründe; Akteneinsicht

  • BFH, 23.05.2005 - X B 121/04

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung; Vorliegen einer

  • BFH, 20.10.2000 - I B 1/00

    VGA; Geschäftsführervergütung

  • BFH, 02.07.2001 - III B 74/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung der Sachaufklärungspflicht -

  • BFH, 29.07.2003 - V B 32/02

    Voraussetzung für eine Zulassung zur Rechtsfortbildung

  • BFH, 26.03.2002 - VI B 237/00

    Zulässigkeit einer Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • BFH, 08.08.2001 - III B 101/00

    Zulässigkeit der Beschwerde - Fehlerhafte Beschwerdebegründung - Fehlender

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