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   BFH, 06.12.2002 - III B 58/02   

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https://dejure.org/2002,10275
BFH, 06.12.2002 - III B 58/02 (https://dejure.org/2002,10275)
BFH, Entscheidung vom 06.12.2002 - III B 58/02 (https://dejure.org/2002,10275)
BFH, Entscheidung vom 06. Dezember 2002 - III B 58/02 (https://dejure.org/2002,10275)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der finanzgerichtlichen Revision - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Unentgeltliche Übertragung eines Grundstücks - Vorbehalt des lebenslangen Nießbrauchs - Übergang des wirtschaftlichen Eigentums zusammen mit zivilrechtlichem ...

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 39 Abs. 2 Nr. 1; ErbbauV § 1
    Nießbrauchsvorbehalt, wirtschaftliches Eigentum

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.11.2001 - II R 32/99

    Vorbehaltsnießbrauch; wirtschaftliches Eigentum

    Auszug aus BFH, 06.12.2002 - III B 58/02
    Danach geht bei unentgeltlicher Übertragung eines Grundstücks unter Vorbehalt eines lebenslangen Nießbrauchs das wirtschaftliche Eigentum auch dann zusammen mit dem zivilrechtlichen Eigentum auf den Erwerber über, wenn neben dem Nießbrauch ein schuldrechtliches Veräußerungsverbot vereinbart und dieses durch eine Rückauflassungsvormerkung gesichert worden ist (BFH-Urteile vom 26. November 1998 IV R 39/98, BFHE 187, 390, BStBl II 1999, 263; vom 28. Juli 1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653; vom 7. November 2001 II R 32/99, BFH/NV 2002, 469).

    Diese Rechtsausführungen des IV. Senats sind durch spätere Entscheidungen des BFH bestätigt worden (z.B. BFH-Urteile in BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653, und in BFH/NV 2002, 469).

  • BFH, 26.11.1998 - IV R 39/98

    Vorbehaltsnießbrauch und wirtschaftliches Eigentum

    Auszug aus BFH, 06.12.2002 - III B 58/02
    Danach geht bei unentgeltlicher Übertragung eines Grundstücks unter Vorbehalt eines lebenslangen Nießbrauchs das wirtschaftliche Eigentum auch dann zusammen mit dem zivilrechtlichen Eigentum auf den Erwerber über, wenn neben dem Nießbrauch ein schuldrechtliches Veräußerungsverbot vereinbart und dieses durch eine Rückauflassungsvormerkung gesichert worden ist (BFH-Urteile vom 26. November 1998 IV R 39/98, BFHE 187, 390, BStBl II 1999, 263; vom 28. Juli 1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653; vom 7. November 2001 II R 32/99, BFH/NV 2002, 469).

    Die Klägerin trägt vor, das Urteil des IV. Senats des BFH in BFHE 187, 390, BStBl II 1999, 263, auf welches das FG seine Entscheidung gestützt habe, entscheide nicht über die den Streitfall betreffende Rechtsfrage.

  • BFH, 28.07.1999 - X R 38/98

    Wohneigentumsförderung bei Vorbehaltsnießbrauch

    Auszug aus BFH, 06.12.2002 - III B 58/02
    Danach geht bei unentgeltlicher Übertragung eines Grundstücks unter Vorbehalt eines lebenslangen Nießbrauchs das wirtschaftliche Eigentum auch dann zusammen mit dem zivilrechtlichen Eigentum auf den Erwerber über, wenn neben dem Nießbrauch ein schuldrechtliches Veräußerungsverbot vereinbart und dieses durch eine Rückauflassungsvormerkung gesichert worden ist (BFH-Urteile vom 26. November 1998 IV R 39/98, BFHE 187, 390, BStBl II 1999, 263; vom 28. Juli 1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653; vom 7. November 2001 II R 32/99, BFH/NV 2002, 469).

    Diese Rechtsausführungen des IV. Senats sind durch spätere Entscheidungen des BFH bestätigt worden (z.B. BFH-Urteile in BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653, und in BFH/NV 2002, 469).

  • BFH, 27.08.2008 - IX B 207/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Werbungskosten - wirtschaftliches Eigentum -

    Abgesehen davon, dass es bereits an der erforderlichen Auseinandersetzung mit dazu in Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Dezember 2002 III B 58/02, BFH/NV 2003, 443; vom 23. Februar 2005 IX B 198/03, BFH/NV 2005, 1005; vom 20. Dezember 2005 X B 128/05, BFH/NV 2006, 704) und Literatur (vgl. z.B. P. Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 39 AO Rz 39 ff.; Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 39 AO Rz 24 ff.; Pahlke/Koenig, Abgabenordnung, § 39 Rz 14 ff.) vertretenen Auffassungen fehlt, kommt es für die Anwendung des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO entscheidend auf das --regelmäßig nicht klärungsbedürftige-- Gesamtbild der Verhältnisse des Einzelfalls an (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26. August 2004 II B 117/03, BFH/NV 2004, 1625; vom 23. März 2007 IX B 114/06, BFH/NV 2007, 1272; P. Fischer in HHSp, § 39 AO Rz 53).
  • BFH, 28.03.2007 - IX R 37/05

    Anschaffung einer Wohnung mit Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums;

    Denn weder aufgrund eines vorbehaltenen Nutzungsrechts noch aufgrund eines schuldrechtlichen Veräußerungsverbots kann der Nießbraucher ähnlich einem Eigentümer über die Substanz des Grundstücks verfügen (BFH-Beschluss vom 6. Dezember 2002 III B 58/02, BFH/NV 2003, 443).
  • FG Hessen, 10.09.2003 - 2 K 3585/98

    Zurechnung; Einkünfte; Vertreter; Vermietung und Verpachtung; Verlust;

    Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall (vgl. Tipke/Kruse, AO , Tzn 21 ff zu § 39 ; BFH-Urteil vom 04.02.1998, XI R 35/97, BStBl II 1998, 542 ; vom 07.11.2001, II R 32/99, BFH/NV 2002, 469 ; Beschluss vom 06.12.2002, III B 58/02, BFH/NV 2003, 443 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Der daran begründete Nießbrauch Herrn C. ändert hieran nichts, denn er begründete nur ein lebenslängliches Nutzungsrecht hieran und nicht wirtschaftliches Eigentum (vgl. Tipke/Kruse, AO , Tz 58 zu § 39 ; ferner BFH-Urteil vom 07.11.2001, II R 32/99, BFH/NV 2002, 469 und Beschluss vom 19.12.2002, III B 56/02, BFH/NV 2003, 443 ).

  • FG Niedersachsen, 10.08.2005 - 12 K 420/01

    Beginn des Eigenheimzulage-Förderzeitraumes bei später eintretender

    Von einer solchen Situation kann nur dann ausgegangen werden, wenn der Nießbraucher im Innenverhältnis zum Eigentümer für eigene Rechnung über die Substanz verfügen darf oder wenn sich der Vorbehaltsnießbraucher ein uneingeschränktes durch Auflassungsvormerkung gesichertes Rücknahmerecht vorbehalten hat (Urteil des BFH vom 28. Juli 1999 X R 38/99, BStBl II 2000, 653; siehe auch Beschluss des BFH vom 6. Dezember 2002 III B 58/02, BFH/NV 2003, 443).
  • FG Niedersachsen, 10.08.2005 - 12 K 421/01

    Beginn des Eigenheimzulage-Förderzeitraumes bei später eintretender

    Von einer solchen Situation kann nur dann ausgegangen werden, wenn der Nießbraucher im Innenverhältnis zum Eigentümer für eigene Rechnung über die Substanz verfügen darf oder wenn sich der Vorbehaltsnießbraucher ein uneingeschränktes durch Auflassungsvormerkung gesichertes Rücknahmerecht vorbehalten hat (Urteil des BFH vom 28. Juli 1999 X R 38/99, BStBl II 2000, 653 [BFH 28.07.1999 - X R 38/98] ; siehe auch Beschluss des BFH vom 6. Dezember 2002 III B 58/02 , BFH/NV 2003, 443).
  • FG Baden-Württemberg, 03.12.2003 - 5 K 359/03

    Einkunftserzielungsabsicht bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung; Damnum als

    Darüber hinaus ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschluss vom 6. Dezember 2002 III B 58/02, BFH/NV 2003, 443 -444) selbst bei einer unentgeltlicher Übertragung eines Grundstücks unter Vorbehalt eines lebenslangen Nießbrauchs das wirtschaftliche Eigentum auf den Erwerber übergegangen, wenn neben dem Nießbrauch ein schuldrechtliches Veräußerungsverbot vereinbart und dieses durch eine Rückauflassungsvormerkung gesichert worden ist.
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