Rechtsprechung
   BFH, 22.04.2005 - III B 58/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8841
BFH, 22.04.2005 - III B 58/04 (https://dejure.org/2005,8841)
BFH, Entscheidung vom 22.04.2005 - III B 58/04 (https://dejure.org/2005,8841)
BFH, Entscheidung vom 22. April 2005 - III B 58/04 (https://dejure.org/2005,8841)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,8841) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsgrundsätze für die Bestimmung eines Wirtschaftsguts als neu i.S. des § 2 Satz 1 des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) 1999 - Anspruch auf Durchführung eines Erörterungstermins - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Nichtdurchführung eines ...

  • Judicialis

    FGO § 56 Abs. 1; ; FGO § ... 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 79 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 155; ; InvZulG § 2 Satz 1; ; ZPO § 227 Abs. 1; ; ZPO § 283

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erörterungstermin; Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de

    Verletzung der Amtsermittlungspflicht und des rechtlichen Gehörs; keine neuen Zulassungsgründe nach Ablauf der Begründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 06.10.2000 - III B 16/00

    Verfahrensmangel bei fehlerhafter Beweiswürdigung?

    Auszug aus BFH, 22.04.2005 - III B 58/04
    b) Soweit die Klägerin beanstandet, das FG habe die Aussage des Sachverständigen X nicht ausreichend gewürdigt, wird damit kein Verfahrensverstoß gerügt, sondern lediglich ein allenfalls im Rahmen einer zugelassenen Revision zu beachtender materiell-rechtlicher Mangel des angefochtenen Urteils behauptet (BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331, m.w.N.; vom 6. Oktober 2000 III B 16/00, BFH/NV 2001, 202).

    Die Darlegung einer Verletzung der Amtsermittlungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO erfordert u.a. Ausführungen dazu, weshalb sich dem FG eine weitere Sachverhaltsermittlung von Amts wegen nach der insoweit maßgebenden materiell-rechtlichen Auffassung des FG hätte aufdrängen müssen, welche konkreten Beweismittel das FG von sich aus hätte heranziehen sollen, zu welchen voraussichtlichen Beweisergebnissen es im Falle der Beweiserhebung gekommen wäre und insbesondere auch den Einfluss dieser Erkenntnisse auf den Ausgang des Verfahrens (BFH-Beschluss in BFH/NV 2001, 202).

  • BFH, 05.05.1999 - VII S 27/98

    Sachaufklärungspflicht

    Auszug aus BFH, 22.04.2005 - III B 58/04
    Ausweislich der Sitzungsniederschrift vom 17. März 2004 hat die fachkundig vertretene Klägerin weder einen Antrag gestellt, ihr weitere Ausführungen zum Streitstoff zu gestatten, noch die Vertagung der mündlichen Verhandlung gemäß § 227 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 155 FGO (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 5. Mai 1999 VII S 27/98, BFH/NV 1999, 1484) beantragt, falls an diesem Sitzungstag keine Möglichkeit mehr zu einer zeitlichen Verlängerung der mündlichen Verhandlung bestanden haben sollte oder ihr gegebenenfalls nachzulassen, noch gemäß § 283 ZPO i.V.m. § 155 FGO (dazu BFH-Beschluss vom 28. Januar 2003 VIII B 62/02, BFH/NV 2003, 1328) einen entsprechenden Schriftsatz nach Schluss der mündlichen Verhandlung nachzureichen.
  • BFH, 30.10.1997 - X B 12/97
    Auszug aus BFH, 22.04.2005 - III B 58/04
    Ein Antrag der Beteiligten stellt lediglich eine Anregung dar (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. Oktober 1997 X B 12/97, BFH/NV 1998, 599).
  • BFH, 05.05.2000 - VIII B 122/99

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 22.04.2005 - III B 58/04
    Einen Verstoß gegen § 96 Abs. 2 FGO kann jedoch nicht geltend machen, wer es selbst versäumt hat, sich vor Gericht Gehör zu verschaffen (BFH-Beschluss vom 5. Mai 2000 VIII B 122/99, BFH/NV 2000, 1233).
  • BFH, 15.07.2004 - III R 6/03

    Zulagenbegünstigung angeschaffter, vom Veräußerer unter Verwendung auch von

    Auszug aus BFH, 22.04.2005 - III B 58/04
    Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) verfolgt die ursprünglich geltend gemachten Zulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung, der Rechtsfortbildung sowie der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung i.S. von § 115 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 FGO im Hinblick auf das Urteil des Senats vom 15. Juli 2004 III R 6/03 (BFHE 206, 513, BStBl II 2004, 1081) zur Zulagenbegünstigung von angeschafften, vom Veräußerer unter Verwendung auch von Altteilen hergestellten Wirtschaftsgütern nicht mehr weiter, weil mit dieser Senatsentscheidung die aufgeworfene Rechtsfrage, welche Rechtsgrundsätze für die Bestimmung eines Wirtschaftsguts als neu i.S. des § 2 Satz 1 des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) 1999 gelten, geklärt ist.
  • BFH, 28.01.2003 - VIII B 62/02

    NZB - Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 22.04.2005 - III B 58/04
    Ausweislich der Sitzungsniederschrift vom 17. März 2004 hat die fachkundig vertretene Klägerin weder einen Antrag gestellt, ihr weitere Ausführungen zum Streitstoff zu gestatten, noch die Vertagung der mündlichen Verhandlung gemäß § 227 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) i.V.m. § 155 FGO (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 5. Mai 1999 VII S 27/98, BFH/NV 1999, 1484) beantragt, falls an diesem Sitzungstag keine Möglichkeit mehr zu einer zeitlichen Verlängerung der mündlichen Verhandlung bestanden haben sollte oder ihr gegebenenfalls nachzulassen, noch gemäß § 283 ZPO i.V.m. § 155 FGO (dazu BFH-Beschluss vom 28. Januar 2003 VIII B 62/02, BFH/NV 2003, 1328) einen entsprechenden Schriftsatz nach Schluss der mündlichen Verhandlung nachzureichen.
  • BFH, 22.11.2002 - X B 92/02

    Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen

    Auszug aus BFH, 22.04.2005 - III B 58/04
    Nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist können keine weiteren Rügen mehr erhoben werden (vgl. BFH-Beschluss vom 22. November 2002 X B 92/02, BFH/NV 2003, 320), sondern allenfalls noch ordnungsgemäß dargelegte Zulassungsgründe ergänzt werden.
  • BFH, 19.06.2002 - IX B 74/01

    Verfahrensmängel; fehlerhafte Tatsachen- und Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 22.04.2005 - III B 58/04
    b) Soweit die Klägerin beanstandet, das FG habe die Aussage des Sachverständigen X nicht ausreichend gewürdigt, wird damit kein Verfahrensverstoß gerügt, sondern lediglich ein allenfalls im Rahmen einer zugelassenen Revision zu beachtender materiell-rechtlicher Mangel des angefochtenen Urteils behauptet (BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331, m.w.N.; vom 6. Oktober 2000 III B 16/00, BFH/NV 2001, 202).
  • BFH, 28.11.2001 - I B 169/00

    § 50 d Abs. 1 a EStG - Wirksamkeit der Norm

    Auszug aus BFH, 22.04.2005 - III B 58/04
    Eine Rüge, das FG hätte nicht das Gesamtergebnis des Verfahrens gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO berücksichtigt, hat die Klägerin insoweit nicht erhoben (BFH-Beschluss vom 28. November 2001 I B 169/00, BFH/NV 2002, 774).
  • BFH, 14.09.2005 - II B 135/04

    Schenkungsteuer: gemischte Schenkung

    a) Ihre Einwendungen gegen die Beweiswürdigung des FG betreffen nicht Verfahrensrecht, sondern materielles Recht (BFH-Beschlüsse vom 19. Juni 2002 IX B 74/01, BFH/NV 2002, 1331, und vom 22. April 2005 III B 58/04, BFH/NV 2005, 1589).

    b) Soweit die Klägerin vorbringt, das FG habe den Sachverhalt nicht hinreichend aufgeklärt, genügt ihr Vortrag ebenfalls nicht den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. März 2005 II B 57/04, BFH/NV 2005, 1575; in BFH/NV 2005, 1589, und vom 27. April 2005 X B 145/04, BFH/NV 2005, 1494, je m.w.N.).

  • BFH, 11.11.2005 - II B 24/05

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Sie führt insbesondere nicht aus, welche Tatsachen eine weitere Sachverhaltsaufklärung ergeben hätte und inwiefern diese Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG im Ergebnis zu einer anderen Entscheidung hätten führen können (vgl. zu den Anforderungen an eine Aufklärungsrüge insoweit z.B. BFH-Beschlüsse vom 22. April 2005 III B 58/04, BFH/NV 2005, 1589, und vom 3. Mai 2005 X B 2/05, BFH/NV 2005, 1601).

    Der Schriftsatz der Klägerin vom 27. Mai 2005 kann bei der Prüfung der Zulässigkeit der Beschwerde schon deshalb nicht berücksichtigt werden, weil er erst nach Ablauf der antragsgemäß bis zum 5. April 2005 verlängerten Frist für die Beschwerdebegründung bei Gericht eingegangen ist (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1589, m.w.N.).

  • BFH, 10.11.2005 - II B 41/05

    Anforderungen an Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Sie haben insbesondere nicht ausgeführt, welche dem FG noch nicht bekannten Tatsachen sich bei einer Ortsbesichtigung ergeben hätten und inwiefern sich diese Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des FG auf die Entscheidung hätten auswirken können (vgl. zu den Anforderungen an eine Aufklärungsrüge etwa BFH-Beschlüsse vom 22. April 2005 III B 58/04, BFH/NV 2005, 1589, und vom 3. Mai 2005 X B 2/05, BFH/NV 2005, 1601).

    Der Schriftsatz vom 18. April 2005 kann schon deshalb nicht zur Zulässigkeit der Beschwerde führen, weil er erst bei Gericht eingegangen ist, nachdem die Frist für die Begründung der Beschwerde (§ 116 Abs. 3 Satz 1 FGO) am 15. April 2005 abgelaufen war (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1589).

  • BFH, 16.08.2007 - VIII B 211/06

    Rechtliches Gehör; Ladung des Kl. zum Termin

    a) Der Kläger legt nicht dar, welche konkreten Ermittlungen sich dem FG nach dessen insoweit maßgebender materiell-rechtlicher Auffassung, dass der Klagevortrag bereits nicht schlüssig sei, hätten aufdrängen müssen und weshalb er, obwohl er in der mündlichen Verhandlung fachkundig vertreten gewesen ist, nicht von sich aus im Rahmen der ausweislich der Sitzungsniederschrift vom 11. Juli 2006 durchgeführten Erörterung der Sach- und Rechtslage sich die Möglichkeit eines ergänzenden Sachvortrags ggf. durch einen nachzulassenden Schriftsatz nach § 283 ZPO i.V.m. § 155 FGO (dazu BFH-Beschluss vom 22. April 2005 III B 58/04, BFH/NV 2005, 1589) hat einräumen lassen oder von sich aus entsprechende Beweisanträge gestellt hat (dazu auch § 295 ZPO i.V.m. § 155 FGO; BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 490; zu den Rügeanforderungen BFH-Beschluss vom 9. Februar 2006 VIII B 52/05, BFH/NV 2006, 1155).
  • BFH, 16.05.2006 - VII B 259/05

    Kraftfahrzeugsteuer wegen widerrechtlicher inländischer Nutzung von

    Dies ist der Fall, wenn ein fachkundig vertretener Kläger weder einen Antrag gestellt hat, ihm weitere Ausführungen zum Streitstoff zu gestatten, oder ihm zumindest nachzulassen, noch einen Schriftsatz nach Schluss der mündlichen Verhandlung einzureichen (BFH-Beschlüsse vom 5. Mai 2000 VIII B 122/99, BFH/NV 2000, 1233; vom 22. April 2005 III B 58/04, BFH/NV 2005, 1589).
  • FG Baden-Württemberg, 02.03.2011 - 12 K 4826/08

    Unzulässigkeit des Antrags auf Nichtveröffentlichung des Urteils - Festsetzung

    Ein Antrag der Beteiligten stellt lediglich eine Anregung dar (BFH-Beschluss vom 22. April 2005, III B 58/04, BFH/NV 2005, 1589).
  • BFH, 13.02.2007 - XI B 33/06

    NZB: Gehörsverletzung, Ablehnung einer Vertagung

    Nach Ablauf der Begründungsfrist für die Nichtzulassungsbeschwerde können keine weiteren Rügen mehr erhoben werden, sondern allenfalls noch ordnungsgemäß gerügte Zulassungsgründe ergänzt werden (BFH-Beschluss vom 22. April 2005 III B 58/04, BFH/NV 2005, 1589).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht