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   BFH, 30.10.2009 - III B 6/08   

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https://dejure.org/2009,6459
BFH, 30.10.2009 - III B 6/08 (https://dejure.org/2009,6459)
BFH, Entscheidung vom 30.10.2009 - III B 6/08 (https://dejure.org/2009,6459)
BFH, Entscheidung vom 30. Oktober 2009 - III B 6/08 (https://dejure.org/2009,6459)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Korrektur des Zusammenveranlagungsbescheids für einen geschiedenen Steuerpflichtigen nach § 129 AO wegen Irrtums über den Programmablauf

  • Judicialis

    AO § 129; ; EStG § 32a Abs. 6 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32a Abs. 6 S. 1; AO § 129
    Fehlende Angabe zum dauernden Getrenntleben als ein einem mechanischen Versehen gleichgestelltes Versehen über den tatsächlichen Programmablauf bzw. die Nichtbeachtung der für das maschinelle Veranlagungsverfahren geltenden Dienstanweisung; Erfordernis der ...

  • rechtsportal.de

    EStG § 32a Abs. 6 S. 1; AO § 129
    Fehlende Angabe zum dauernden Getrenntleben als ein einem mechanischen Versehen gleichgestelltes Versehen über den tatsächlichen Programmablauf bzw. die Nichtbeachtung der für das maschinelle Veranlagungsverfahren geltenden Dienstanweisung; Erfordernis der ...

  • datenbank.nwb.de

    Offenbare Unrichtigkeit bei Irrtum über den tatsächlichen Programmablauf oder die Nichtbeachtung einer Dienstanweisung für das maschinelle Veranlagungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 11.07.2007 - XI R 17/05

    Nichtbeachtung einer für das maschinelle Veranlagungsverfahren geltenden

    Auszug aus BFH, 30.10.2009 - III B 6/08
    Deshalb weiche das FG in seinem Urteil auch von den Entscheidungen des BFH vom 5. Januar 2005 III B 79/04 (BFH/NV 2005, 1013) und vom 11. Juli 2007 XI R 17/05 (BFH/NV 2007, 1810) ab, nach denen keine offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 129 AO gegeben sei, wenn mehr als nur die theoretische Möglichkeit eines Rechtsirrtums bestehe.

    Das FG hat seinem Urteil die Rechtsgrundsätze der Entscheidungen in BFH/NV 1987, 480, BFH/NV 2005, 1013 und in BFH/NV 2007, 1810 zugrunde gelegt.

  • BFH, 05.01.2005 - III B 79/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, offenbare Unrichtigkeit

    Auszug aus BFH, 30.10.2009 - III B 6/08
    Deshalb weiche das FG in seinem Urteil auch von den Entscheidungen des BFH vom 5. Januar 2005 III B 79/04 (BFH/NV 2005, 1013) und vom 11. Juli 2007 XI R 17/05 (BFH/NV 2007, 1810) ab, nach denen keine offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 129 AO gegeben sei, wenn mehr als nur die theoretische Möglichkeit eines Rechtsirrtums bestehe.

    Das FG hat seinem Urteil die Rechtsgrundsätze der Entscheidungen in BFH/NV 1987, 480, BFH/NV 2005, 1013 und in BFH/NV 2007, 1810 zugrunde gelegt.

  • BFH, 27.03.1987 - VI R 63/84

    Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten in Sinne mechanischer Versehen eines

    Auszug aus BFH, 30.10.2009 - III B 6/08
    Der BFH habe in seiner Entscheidung vom 27. März 1987 VI R 63/84 (BFH/NV 1987, 480) den abstrakten Rechtssatz aufgestellt, Fehler bei der Auslegung oder Nichtanwendung einer Rechtsnorm, unrichtige Tatsachenwürdigung, unzutreffende Annahme eines in Wirklichkeit nicht vorliegenden Sachverhalts oder Fehler, die auf mangelnder Sachaufklärung bzw. Nichtbeachtung feststehender Tatsachen beruhten, würden eine Korrektur nach § 129 AO ausschließen.

    Das FG hat seinem Urteil die Rechtsgrundsätze der Entscheidungen in BFH/NV 1987, 480, BFH/NV 2005, 1013 und in BFH/NV 2007, 1810 zugrunde gelegt.

  • BFH, 04.12.2007 - VIII B 42/07

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Divergenz - kumulative

    Auszug aus BFH, 30.10.2009 - III B 6/08
    Eine die Rechtseinheit gefährdende Abweichung ist dann gegeben, wenn das FG bei vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Rechtsauffassung vertritt als der BFH oder ein anderes FG (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 4. Dezember 2007 VIII B 42/07, BFH/NV 2008, 802, m.w.N.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 115 Rz 53, m.w.N.).
  • BFH, 25.02.2011 - XI B 63/10

    Option einer Stadt zur Umsatzsteuerpflicht bei Zwischenvermietung eines

    Das FG muss seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2009 III B 6/08, BFH/NV 2010, 176, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 06.10.2016 - 3 K 2692/15

    Änderung einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung nach § 129 AO - Übernahme

    Mechanische Versehen wurden von der Rechtsprechung angenommen, wenn es zu Eingabefehlern auf Grund von Irrtümern über den technischen Ablauf des maschinellen Verfahrens kam (Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 129 AO Rz. 25; vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofes -BFH- vom 7. März 2002 VI B 4/02, BFH/NV 2002, 314: Versehen von Angaben mit fehlerhaften Schlüsselnummern und anschließende teilweise Löschung; vom 30. Oktober 2009 III B 6/08, BFH/NV 2010, 176: Unterlassen einer Angabe bei Änderung der Stammdaten bei einem Wechsel des Familienstandes), beim Irrtum des Bearbeiters über die Bedeutung von ihm eingegebener Schlüsselzahlen zur Datenverarbeitung, bei unbeabsichtigtem unrichtigem Ausfüllen des Eingabewertbogens, wie z.B. bei Verwendung falscher Schlüsselzahlen oder Übersehen notwendiger Eintragungen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 2003 I R 20/02, BFH/NV 2003, 1139: Eingabe einer falschen Kennziffer für die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung).
  • BFH, 18.11.2010 - XI B 28/10

    Umsatzsteuerhaftung bei kollusivem Zusammenwirken zwischen Vertragspartner und

    Diese ist dann gegeben, wenn das FG bei vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Rechtsauffassung vertritt als der BFH oder ein anderes FG (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2009 III B 6/08, BFH/NV 2010, 176, m.w.N.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 115 Rz 53, m.w.N.).
  • BFH, 02.03.2011 - IV B 139/09

    Verfassungsmäßigkeit des § 32c Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 EStG a. F. ist nicht mehr

    Das FG muss seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 30. November 2009 III B 6/08, BFH/NV 2010, 176, m.w.N.).
  • BFH, 31.08.2011 - II B 14/11

    Freigebige Zuwendung zwischen Eheleuten; Divergenz

    Das FG muss seiner Entscheidung einen tragenden abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den ebenfalls tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2009 III B 6/08, BFH/NV 2010, 176, m.w.N.).
  • BFH, 28.02.2011 - XI B 86/10

    Keine Divergenz bei fehlender Vergleichbarkeit der Sachverhalte - Keine

    Das FG muss seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2009 III B 6/08, BFH/NV 2010, 176, m.w.N.).
  • BFH, 28.12.2010 - XI B 60/10

    Karnevalsveranstaltung keine steuerermäßigte Theateraufführung - Keine Divergenz

    Das FG muss seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2009 III B 6/08, BFH/NV 2010, 176, m.w.N.).
  • BFH, 14.04.2011 - VI B 143/10

    Antrag auf Werbungskostenabzug in der Steuererklärung ist kein Einspruch - Keine

    Das FG muss seiner Entscheidung einen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt haben, der mit den tragenden Rechtsausführungen in der Divergenzentscheidung des anderen Gerichts nicht übereinstimmt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2009 III B 6/08, BFH/NV 2010, 176, m.w.N.).
  • BFH, 26.03.2019 - VIII B 145/18

    Nichtzulassungsbeschwerde - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Diese ist dann gegeben, wenn das Finanzgericht (FG) bei vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Rechtsauffassung vertritt als der Bundesfinanzhof (BFH) oder ein anderes FG (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 30. Oktober 2009 III B 6/08, BFH/NV 2010, 176, m.w.N.).
  • FG Köln, 18.03.2010 - 10 K 3607/08

    Nichtbeachtung einer Dienstanweisung für das maschinelle Veranlagungsverfahren

    Auch in der Nichtbeachtung einer Dienstanweisung für das maschinelle Veranlagungsverfahren kann ein mechanisches Versehen i.S. von § 129 AO liegen (ständige Rechtsprechung, des BFH, z.B. BFH vom 30.10.2009, III B 6/08; BFH/NV 2010, 176; BFH vom 11.07.2007, XI R 17/05, BFH/NV 2007, 1810; Tipke in Tipke/ Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 129 AO Rz 26; Hübschmann / Hepp/ Spitaler/ Wernsmann, § 129 AO Rz 58).
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