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BFH, 18.07.1994 - III B 63/94 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Genaue Bezeichnung des gerügten Verfahrensmangels bei Einlegung einer Beschwerde
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 25.11.1999 - I B 34/99
Auskunft des Bundesamtes für Finanzen
Wird mangelnde Sachaufklärung mit der Begründung gerügt, das FG hätte auch ohne Beweisantritt von Amts wegen aufklären müssen (hier: Erkenntnisquellen des BfF), so ist für eine ordnungsmäßige Verfahrensrüge die genaue Angabe des Beweismittels erforderlich, die das FG nicht erhoben hat, deren Erhebung sich ihm aber ohne besonderen Antrag als noch erforderlich hätte aufdrängen müssen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 1990 VII B 111/89, BFH/NV 1990, 715;… vom 8. Juli 1992 II B 66/92, BFH/NV 1993, 181; vom 18. Juli 1994 III B 63/94, BFH/NV 1995, 139).