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BFH, 09.07.2012 - III B 66/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Rüge fehlender Sachaufklärung - Tauschgeschäft zwischen einer Gesellschaft und ihrem Gesellschafter - Annahme fremdüblicher Bedingungen - Bestimmung des Werts des hingegebenen Wirtschaftsguts - Beweiswürdigung
- openjur.de
Rüge fehlender Sachaufklärung; Tauschgeschäft zwischen einer Gesellschaft und ihrem Gesellschafter; Annahme fremdüblicher Bedingungen; Bestimmung des Werts des hingegebenen Wirtschaftsguts; Beweiswürdigung
- Bundesfinanzhof
FGO § 76 Abs 1 S 1, FGO § 76 Abs 1 S 2, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, EStG § 6 Abs 6 S 1, BewG § 9 Abs 2, HGB § 255 Abs 1 S 1
Rüge fehlender Sachaufklärung - Tauschgeschäft zwischen einer Gesellschaft und ihrem Gesellschafter - Annahme fremdüblicher Bedingungen - Bestimmung des Werts des hingegebenen Wirtschaftsguts - Beweiswürdigung
- Bundesfinanzhof
Rüge fehlender Sachaufklärung - Tauschgeschäft zwischen einer Gesellschaft und ihrem Gesellschafter - Annahme fremdüblicher Bedingungen - Bestimmung des Werts des hingegebenen Wirtschaftsguts - Beweiswürdigung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 76 Abs 1 S 1 FGO, § 76 Abs 1 S 2 FGO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO
Rüge fehlender Sachaufklärung - Tauschgeschäft zwischen einer Gesellschaft und ihrem Gesellschafter - Annahme fremdüblicher Bedingungen - Bestimmung des Werts des hingegebenen Wirtschaftsguts - Beweiswürdigung - rewis.io
Rüge fehlender Sachaufklärung - Tauschgeschäft zwischen einer Gesellschaft und ihrem Gesellschafter - Annahme fremdüblicher Bedingungen - Bestimmung des Werts des hingegebenen Wirtschaftsguts - Beweiswürdigung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 76 Abs. 1 S. 2
Umfang der Sachaufklärungspflicht des Finanzgerichts - datenbank.nwb.de
Rüge eines Verstoßes gegen die Sachaufklärungspflicht; Begrenzung der Sachaufklärungspflicht durch die Mitwirkungspflicht der Beteiligten; Bestimmung des gemeinen Werts eines hingegebenen Wirtschaftsguts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Umfang der Sachaufklärungspflicht des Finanzgerichts
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Zur Rüge fehlender Sachaufklärung
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts bei Erwerb durch Tausch
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 1 K 1820/08
- BFH, 09.07.2012 - III B 66/11
Papierfundstellen
- DB 2012, 16
Wird zitiert von ... (17) Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 13.08.2007 - III B 159/06
NZB: Mandatsniederlegung, Terminsverlegung
Auszug aus BFH, 09.07.2012 - III B 66/11
Für die ordnungsgemäße Rüge fehlender Sachaufklärung wären daher insbesondere Ausführungen dazu nötig gewesen, welche Tatsachen das FG hätte aufklären und welche Beweise es hätte erheben sowie aus welchen Gründen sich die Notwendigkeit einer Aufklärung hätte aufdrängen müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 13. August 2007 III B 159/06, BFH/NV 2007, 2284, m.w.N.). - BFH, 10.01.2007 - X B 113/06
NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht
Auszug aus BFH, 09.07.2012 - III B 66/11
Stellen rechtskundig vertretene Beteiligte keine auf eine weitere Sachaufklärung gerichteten Anträge, kommt eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch das FG regelmäßig nur in Betracht, wenn sich dem FG eine weitere Sachaufklärung auch ohne Antrag hätte aufdrängen müssen (BFH-Beschluss vom 10. Januar 2007 X B 113/06, BFH/NV 2007, 935, m.w.N.). - BFH, 25.01.1984 - I R 183/81
Wird eine Forderung gegen eine Kapitalgesellschaft als Sacheinlage verwendet, …
Auszug aus BFH, 09.07.2012 - III B 66/11
Hierdurch weiche das FG von dem in dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Januar 1984 I R 183/81 (BFHE 140, 538, BStBl II 1984, 422) aufgestellten Rechtssatz ab, wonach für die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsguts bei Erwerb gegen Verzicht auf eine Forderung nicht der Marktwert des empfangenen Wirtschaftsguts, sondern der gemeine Wert der Forderung maßgeblich sei.
- BFH, 18.07.1972 - VIII R 16/68
Geschäftswert - Erwerber eines Betriebs - Zeitpunkt des Ansatzes - Entgelt - …
Auszug aus BFH, 09.07.2012 - III B 66/11
Im Übrigen bleibt darauf hinzuweisen, dass auch der BFH in einem Fall, in dem die Ermittlung bzw. Schätzung des gemeinen Werts des hingegebenen Wirtschaftsguts außerordentlich schwierig oder gar unmöglich war, es für zulässig erachtete, den gemeinen Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts anhand des gemeinen Werts des empfangenen Wirtschaftsguts zu bestimmen (BFH-Urteil vom 18. Juli 1972 VIII R 16/68, BFHE 106, 432, BStBl II 1972, 884). - BFH, 04.10.2010 - III B 82/10
Grundsätzliche Bedeutung der Kindergeldberechtigung von Ausländern - …
Auszug aus BFH, 09.07.2012 - III B 66/11
Die Rüge eines entsprechenden Verfahrensverstoßes setzt die Darlegung voraus, dass das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt habe, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspreche oder eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen habe (Senatsbeschluss vom 4. Oktober 2010 III B 82/10, BFH/NV 2011, 38). - BFH, 02.09.2011 - III B 163/10
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Rüge fehlender Sachaufklärung
Auszug aus BFH, 09.07.2012 - III B 66/11
In diesem Fall ist nicht sein Verfahren bei der Sachaufklärung, sondern seine jeder Sachaufklärung notwendigerweise vorausgehende rechtliche Würdigung fehlerhaft (Senatsbeschluss vom 2. September 2011 III B 163/10, BFH/NV 2011, 2090). - BFH, 02.09.2011 - III B 9/10
Anwendung einer Definition aus der Datenbank "Wikipedia" - Keine grundsätzliche …
Auszug aus BFH, 09.07.2012 - III B 66/11
Mit der Rüge einer vermeintlich fehlerhaften Rechtsanwendung lässt sich jedoch die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht erreichen (z.B. Senatsbeschluss vom 2. September 2011 III B 9/10, BFH/NV 2012, 65, m.w.N.). - BFH, 12.10.2011 - III B 56/11
Divergenz nur bei Entscheidungen zu gleicher Rechtsfrage und vergleichbaren …
Auszug aus BFH, 09.07.2012 - III B 66/11
Das angefochtene Urteil und die vorgebliche Divergenzentscheidung müssen dabei dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (Senatsbeschluss vom 12. Oktober 2011 III B 56/11, BFH/NV 2012, 178, m.w.N.). - BFH, 14.11.2001 - II B 29/00
NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung der …
Auszug aus BFH, 09.07.2012 - III B 66/11
a) § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO verpflichtet das FG, den Inhalt der ihm vorliegenden Akten vollständig und einwandfrei zu berücksichtigen (vgl. BFH-Beschluss vom 14. November 2001 II B 29/00, BFH/NV 2002, 512).
- BFH, 05.12.2016 - VI B 37/16
Akteneinsichtsrecht im Besteuerungsverfahren - Verhältnis der Abgabenordnung zu …
Die Rüge eines Verstoßes gegen § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO setzt die Darlegung voraus, dass das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt habe, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspreche oder eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen habe (z.B. BFH-Beschluss vom 9. Juli 2012 III B 66/11, BFH/NV 2012, 1631). - BFH, 13.02.2014 - V R 5/13
Umsatzsteuerfreie Standplatzvermietung - Rüge eines Verfahrensverstoßes gegen § …
Die Rüge eines derartigen Verfahrensverstoßes setzt die Darlegung voraus, dass das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt habe, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen des Beteiligten nicht entspreche oder eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen habe (BFH-Beschluss vom 9. Juli 2012 III B 66/11, BFH/NV 2012, 1631). - BFH, 10.04.2015 - III B 42/14
Kein Akteneinsichtsrecht in nach § 30 AO geschützte Verhältnisse Dritter - …
Die Rüge eines derartigen Verfahrensverstoßes setzt die Darlegung voraus, dass das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt habe, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspreche oder eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen habe (Senatsbeschluss vom 9. Juli 2012 III B 66/11, BFH/NV 2012, 1631, Rz 18).
- BFH, 26.11.2020 - VI B 29/20
Nichtzulassungsbeschwerde: Zur Beachtung des Grundsatzes "in dubio pro reo" im …
Insbesondere verpflichtet § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO das Gericht, den Inhalt der ihm vorliegenden Akten vollständig und einwandfrei zu berücksichtigen (z.B. BFH-Beschlüsse vom 09.07.2012 - III B 66/11, Rz 18, m.w.N., und vom 16.07.2019 - X B 114/18, Rz 21). - BFH, 07.10.2015 - VI B 49/15
Abgeltungswirkung der Lohnsteuerpauschalierung - Richterliche Hinweispflicht
Die Rüge eines derartigen Verfahrensverstoßes setzt die Darlegung voraus, dass das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt habe, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht, oder eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen habe (z.B. BFH-Beschluss vom 9. Juli 2012 III B 66/11, BFH/NV 2012, 1631). - BFH, 05.03.2013 - X B 121/11
Gewinnerzielungsabsicht und gewerblicher Grundstückshandel - …
Die Rüge eines derartigen Verfahrensverstoßes setzt die Darlegung voraus, dass das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt habe, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen des Beteiligten nicht entspreche oder eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt lasse (BFH-Beschluss vom 9. Juli 2012 III B 66/11, BFH/NV 2012, 1631). - BFH, 08.05.2014 - X B 105/13
Zufluss beim beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft; notwendige …
aa) Die Rüge eines derartigen Verfahrensverstoßes setzt die Darlegung voraus, dass das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt habe, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspricht oder eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen habe (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 9. Juli 2012 III B 66/11, BFH/NV 2012, 1631). - BFH, 29.12.2015 - IV B 68/14
Selbstentscheidung des abgelehnten Richters
Bereits aus § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO ergibt sich für das FG die Pflicht, das Gesamtergebnis des Verfahrens, also den gesamten Prozessstoff, zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 9. Juli 2012 III B 66/11, BFH/NV 2012, 1631). - BFH, 20.01.2016 - VI B 61/15
Doppelte Haushaltsführung - Eigener Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes
Die Rüge eines derartigen Verfahrensverstoßes setzt die Darlegung voraus, dass das FG seiner Entscheidung einen Sachverhalt zugrunde gelegt habe, der dem schriftlichen oder protokollierten Vorbringen der Beteiligten nicht entspreche oder eine nach den Akten klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen habe (z.B. BFH-Beschluss vom 9. Juli 2012 III B 66/11, BFH/NV 2012, 1631). - BFH, 05.08.2022 - VI B 65/21
Zum Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme
Das FG ist vielmehr nach § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO und § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO verpflichtet, den Inhalt der ihm vorliegenden Akten vollständig und einwandfrei zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 09.07.2012 - III B 66/11, Rz 18, m.w.N., und vom 16.07.2019 - X B 114/18, Rz 21). - BFH, 13.12.2012 - X B 209/11
Veräußerungsrente oder Unterhaltsleistungen i. S. d. § 12 Nr. 2 EStG - …
- BFH, 05.06.2020 - VIII B 38/19
Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten
- BFH, 06.03.2013 - X B 165/12
Umfang der im Steuerstrafverfahren übergebenen Vollmachtsurkunde - Anforderungen …
- BFH, 01.10.2012 - V B 9/12
Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Zur Zurechnung von strafbaren Handlungen von …
- BFH, 16.07.2019 - X B 114/18
Pflicht des FG, die Entscheidung aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens zu …
- BFH, 05.04.2016 - III B 137/15
Keine Verletzung rechtlichen Gehörs bei Ladung eines Beteiligten über seinen …
- BFH, 12.02.2014 - V B 81/13
Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - schwerwiegender Rechtsanwendungsfehler; …